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@ creator - Die Schneelagerung am Grundstück "ist zu dulden". siehe: http://www.saalfelden.at/system/web/news.aspx?bezirkonr=0&detailonr=222711976&menuonr=218681030 letzter absatz. Betreff kalziuumchlorid Ja ja, wenns am eigenen Grundstück ist ist´s ganz Böse aber wenns auf der Straße zu wenig ist wird wahrscheinlich auch gleich geklagt. |
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Solang' nicht der Mensdorff-Pouilly oder der Strasser im Schneepflug sitzt ... |
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ich ändere mal das sprichwort, wo kein kläger da kein richter auf "wo kein CREATOR, da kein Richter"!
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@mke: sicher, gerade in salzburg sollte man sich mal - überlegen, wofür man steuern und abgaben zahlt und was man sich noch alles gefallen lassen soll. wenn die straßen ned verkehrssicher sind, kann man natürlich klagen - war ja ein langer kampf, bis der ogh das gegen massiven widerstand von bund, ländern und gemeinden zur ständigen judikatur erhoben hat. nur abzocken und nix leisten ist halt auch hier zu wenig.
der text im angegebenen link über die ablagerung am grundstück ist ein halblustiger scherz und wäre so, wie er verkürzt dargestellt wird, schlicht verfassungswidrig, weil der entschädigungslosen enteignung bzw. beeinträchtigung von eigentumsrechten enge grenzen gesetzt sind. hier mal der text: der text ist schlicht irreführend, weil offenbar absichtlich verkürzend - und jeder kann sich denken, warum. abgesehen davon, dass ein landesgesetz keine bundesmaterien regeln kann und daher bundesstraßen ausgenommen sein müssen (§1 lstg 1972 http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000206), das aber nirgends steht, werden auch sämtliche entschädigungsgründe in §10 abs 2-4 lstg verschwiegen, sodass der eindruck entsteht, dass einfach nur zu dulden wäre. das liest sich dann im gesetz ein bissi anders... wobei auch das gesetz selbst sich im geltungsbereich des §1 schwer an der grenze zur unbestimmtheit bewegt. wann ist bitte "die örtliche Zusammengehörigkeit mehrerer Bauwerke leicht erkennbar" im gegensatz zu "nicht leicht erkennbar" - und von welchem adressatenkreis geht man da aus? wenn also der durchschnittliche redliche rechtsunterworfene bürger das nicht leicht erkennt, der sachverständige aber schon, gilt jetzt was genau? und warum soll ein weg jetzt eine straße sein? nur weil man dann besser dreck auf private grundstücke leeren können soll? |
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- Nix gegen den Hr. Graf. Der ist absolut unschuldig und ein "Gutmensch" und ausserdem "einer von uns". und beim Strasser musst das CIA auch noch mit anfüttern |