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ohne angabe des standorts/bezirks und ohne plan wird meine antwort vorerst wohl die einzige bleiben. frag einfach den für dich zuständigen rauchfangkehrer - der muss das nämlich auch abnehmen. leider hilft dir da die gesetzeslage auch nicht weiter, weil nach m.e. da jeder rfk tut, wie er will. was für den einen völlig unmöglich, ist für den anderen durchaus ok - daher evtl. den 2. rfk auch fragen (theoretisch solltest du zwischen 2 wählen können). |
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Platz - Der Rauchfangkehrer wird dir sagen, welche Distanz zu brennbaren Teilen wie Möblierung oder Holzwände einzuhalten ist, er muß den Ofen nach der Errichtung auch bewilligen. Meines Wissens reichen auch weniger als 1,5m.
Ansonsten ists besser, wenn eine möglichst große Fläche an Wänden und Möbel von der Wärmestrahlung erreicht wird. Weniger gut ist, wenn der Kamin gegenüber der Terrassentür positioniert wird und viel Strahlung durchs Glas durchstrahlt und verloren geht. Kalt wirds aber auch so nicht werden, keine Sorge.... Die meisten Öfen haben eine recht hohe Heizleistung. Du solltest also nicht 1/2-Meter daneben deinen Fernsehsessel stehen haben, sonst wirst du nie wieder gleichzeitig einheizen und fernsehen. |