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Schwiegervater Haus abkaufen

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  •  grazerfam92
27.1. - 1.2.2021
10 Antworten | 9 Autoren 10
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Wir hätten die Möglichkeit dem Schwiegervater (79) sein Haus abzukaufen. Das Haus ist ein Einfamilienhaus (340m2 Wohnfläche) und hat darunter eine Wohnung (70m2 Wohnfläche), der restliche Teil ist der Keller der nur zum Haus gehört. Das Haus wurde 1995 gebaut. Der Vater soll in der Wohnung wohnen bleiben und ein lebenslanges Wohnrecht für diese Wohnung bekommen. Haus und Wohnung haben separate Eingänge.
Das Haus inkl Grundstück (Gesamtausmaß 1000m2) wurde in einem Schätzgutachten im Jahr 2016 auf einen Wert von EUR 660.000 geschätzt.
Verkehrswert sicherlich steigend, liegt 10km außerhalb von Graz im sogenannten "Speckgürtel", im Grünen, und die Lage ist, ohne zu übertreiben, der absolute Wahnsinn (einziges Haus am Hügel, alle Nachbarhäuser nur darunter, super Fernblick. Das Haus thront auf dem Hügel sozusagen). Ich hab mich direkt beim ersten mal in das Haus und die Lage verliebt.
Der Schwiegervater möchte uns das Haus für EUR 250.000 verkaufen.
Er möchte davon EUR 200.000 der Schwester meines Mannes geben und sich den Rest behalten.
Das Haus ist zwar noch nicht so alt, aber es gehören einige Dinge erneuert.
ZB hat es noch eine Ölheizung, das muss gesetzlich bis 2025 anders sein. Wir möchten natürlich einige Dinge ändern, wie zb die Küche oder ein Badezimmer umbauen.
Wir haben ein Eigenkapital von EUR 60.000,- für den Rest müssen wir einen Kredit aufnehmen.
Meine Sorge ist, dass zwar nun in der Erstanschaffung das Haus in Relation zum Wert schon günstig im Erwerb ist, dafür aber früher, als wenn man ein neues Haus kauft, die ersten Sanierungsarbeiten anstehen. Dach, Fenster usw Ihr wisst bestimmt was ich meine.
Wir möchten deshalb auf jeden Fall einen Sachverständigen beauftragen, der sich alles anschaut und aufzeigt, was noch bzw ab wann gemacht werden muss.
Habt ihr Ideen auf was man bei dieser Konstellation noch unbedingt wert legen bzw beachten sollte? Wir sind erst ganz am Anfang mit der Planung.
Wir haben einen Anwalt in der Familie, bei einem anderen waren wir NOCH, nicht. Der uns gesagt hat, mit dem Verkauf des Hauses zu Lebzeiten des Vaters an uns (50: mein Mann, 50: ich), hat die Schwester meines Mannes keine weiteren Erbansprüche mehr auf das Haus. Ich möchte mich aber auf jeden Fall da noch separat erkundigen und mich auch von einem anderen Anwalt betreuen lassen.
PS: Mein Mann ist 32 und ich 29 Jahre alt. Beide Vollzeit angestellt, 1 Kind, das 2. Ist in Planung.

Für Tipps wäre ich sehr dankbar.

  •  Sparfratz
  •   Silber-Award
27.1.2021  (#1)
Naja ich würd da noch zu einem anderen Anwalt gehen. Ich denke um da beim Erben keine Probleme zu haben müsste dein Schwiegervater seine Tochter auf den Pflichtteil begrenzen und dann hängts auch davon ab was noch an Vermögen da ist und wie viel das Haus wirklich wert ist. Vermutlich ja doch nochmal a Eckerl mehr als 660k. Grundsätzlich werden Schenkungen vor dem Erbfall an Erbberechtigte sehr wohl berücksichtigt. 

Persönlich find ich halt, dass man kein Kind so bevorzugen sollte. Stiftet nur unfrieden. Und würd ich als Tochter gar nicht wollen meinen Geschwistern gegenüber.  

Punkto Umbau und Sanierungskosten gehts halt von bis. Das kommt ganz darauf an was man will. Ein 340m2 grosses Haus auf den neuesten Stand bringen kostet dementsprechend. Teilweise mehr als bei einem Neubau, weil man zuvor ja noch rückbauen muss. 

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
27.1.2021  (#2)
Für ein 35J altes Haus würde ich eher nur mehr den Wert des Grundstückes bezahlen.
Wennst zum Renovieren anfängst und es gleich ordentlich machst bist schnell bei den Kosten eines Neubaues, auch wenn man es am Anfang nicht glaubst.

Unterschätzt auch nicht wie belastend ein Pflegebedürftiger Angehöriger sein kann.
Was im Pflegefall ist würde ich mit der Schwester klären und vertraglich festlegen bevor sie das Geld bekommt. 
Ein Haus mit einem eingetragenen lebenslangen Wohnrecht ist praktisch unverkäuflich.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
27.1.2021  (#3)
Von der Herangehensweise an die Thematik macht ihr alles richtig, nämlich objektseitig einen Bausachverständigen zu konsultieren (der euch auch einen Input geben kann, was euch an allfälligen künftigen finanziellen Aufwendungen erwartet) und euch betreffend die juristische Seite bzw. die Klärung etwaiger innerfamiliärer Ansprüche anwaltliche Beratung einzuholen.

Ergänzend dazu würde ich final auch einen gerichtlich beeideten Immobiliensachverständigen für die allgemeine Bewertung hinzuziehen - idealerweise von deinem Mann und seiner Schwester gemeinsam ausgesucht, um etwaige Probleme im Nachgang zu vermeiden.

Betreffend euren Finanzierungsbedarf spielt für die kreditgebende Bank das Wohnrecht eine Rolle. Dieses hat in der bankinternen Sicherheitenkalkulation freilich einen stark wertmindernden Einfluss. Beim genannten Schätzwert von 600k aus 2016 und einem Kreditbetrag von um die 140k wird das aber denke ich kein unlösbares Problem darstellen.

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  •  goaspeda
  •   Gold-Award
27.1.2021  (#4)

zitat..
grazerfam92 schrieb: Der Vater soll in der Wohnung wohnen bleiben und ein lebenslanges Wohnrecht für diese Wohnung bekommen. Haus und Wohnung haben separate Eingänge.

So ähnlich war es bei einem Freund. Es gibt dabei einen Punkt, den Ihr nicht außer acht lassen solltet.
Hoffentlich wird der Vater über 100 und bleibt fit. Aber wenn es anders kommt, wirds problematisch. Er wird (nur als Beispiel) pflegebedürftig und braucht 24/7 Pflege. Wenn Ihr das dann nicht organisieren könnt, müsste er in ein Altenheim.
Also steht die Wohnung leer. Dur darfst diese aber dennoch nicht offiziell weitervermieten, da er lebenslanges Wohnrecht hat.
Auch das solltet Ihr Bedenken.

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  •  Sparfratz
  •   Silber-Award
27.1.2021  (#5)
@rocco81 das Haus ist 26 nicht 35J alt. Und das kann schon noch sehr gut beinander sein wenn es gut gebaut und in Stand gehalten wurde. Vermutlich hat es halt zB keine Fussbodenheizung, aber gute Gegend und bei der Wohnfläche mit zusätzlicher Wohnung würd ich eher davon ausgehen dass recht gut gebaut wurde.
Häuser in dem Alter sind sehr wohl noch was wert. 

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
27.1.2021  (#6)
Wieviel Wertminderung das Wohnrecht ausmacht ist mir nicht ganz klar, aber das müsste ein Sachverständiger beziffern können. Redet alles aus bis alle einverstanden sind, denn sonst geht das ins Auge.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.1.2021  (#7)
Die Bank wird eine Vorrangseinräumung ggü dem Schwiegervater verlangen. Denn sonst ist die Hütte de facto nichts wert - wie bereits erwähnt.
Bei einem Verkauf kauft der potentielle Käufer den SchwieVa samt dessen lebenslanges Wohnrecht mit.
Gedanklich neigt man vermutlich dazu, sich die Situation (Lage, Wert, usw.) schön zu reden. Aber Fakten wie

zitat..
goaspeda schrieb: So ähnlich war es bei einem Freund. Es gibt dabei einen Punkt, den Ihr nicht außer acht lassen solltet. Hoffentlich wird der Vater über 100 und bleibt fit. Aber wenn es anders kommt, wirds problematisch. Er wird (nur als Beispiel) pflegebedürftig und braucht 24/7 Pflege. Wenn Ihr das dann nicht organisieren könnt, müsste er in ein Altenheim. Also steht die Wohnung leer. Dur darfst diese aber dennoch nicht offiziell weitervermieten, da er lebenslanges Wohnrecht hat. Auch das solltet Ihr Bedenken.

können einem das Leben sehr schwer machen. Das wiegt dann eine schöne Lage nicht auf.

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  •  grazerfam92
27.1.2021  (#8)
vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Eine andere Möglichkeit (lt dem Anwalt aus Familienkreis) wäre auch noch, dass der Vater mir das Haus zur Hälfte zum Preis von EUR 250.000 verkauft und für den 2. Teil meinem Mann einen Schenkungsvertrag auf den Todestag des Vaters macht. So müsste man kein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen, da der Vater dieses noch hat so lange ihm bis zu seinem Tod 50% der Immobilie gehört.
Das habe ich vorher vergessen zu schreiben, sry. Ich möchte aber auf jeden Fall zeitnah einen Antwalt der spezialisiert auf Erbrecht ist aufsuchen. Der Verwandte ist auf Wirtschaftsrecht spezialisiert und naja, ihr wisst ja weiss ich meine. Danke.

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  •  DeletedUser002
27.1.2021  (#9)

zitat..
grazerfam92 schrieb: [...] auf einen Wert von EUR 660.000 geschätzt.

Er möchte davon EUR 200.000 der Schwester meines Mannes geben [...]

In meinen Augen solltet ihr das mit der oben erwähnten Schwester (oder weiteren Geschwistern ?) klären.
Aber sicher nicht mit einem Anwalt.
Wozu auch?

Unter Geschwistern soll es so sein:
Der eine teilt die Erbschaft, der andere darf sich den jeweiligen Teil aussuchen.

1000 m2 Grundstück in GU (Zitat: "und die Lage ist, ohne zu übertreiben, der absolute Wahnsinn") sind im Jahre 2021 auch mehr wert geworden als seinerzeit 2016.

Viel Glück,
lg Martin

@grazerfam92: Oben auf der Ries?


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
1.2.2021  (#10)

zitat..
grazerfam92 schrieb: Eine andere Möglichkeit (lt dem Anwalt aus Familienkreis) wäre auch noch, dass der Vater mir das Haus zur Hälfte zum Preis von EUR 250.000 verkauft und für den 2. Teil meinem Mann einen Schenkungsvertrag auf den Todestag des Vaters macht.

Mhm, das ist eine eher schlechte Idee.
Ihr renoviert dann quasi dem Vater das Haus mit, auf eure Kosten.
Ihm gehört dann ja nach wie vor die Hälfte...ev. könnt er sich´s ja dann auch noch anders überlegen.
Bin mir auch nicht sicher, ob das mit dem Schenkungsvertrag tatsächlich so funktionieren kann wegen dem Pflichtteilanspruch der Schwester.

zitat..
grazerfam92 schrieb: So müsste man kein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen, da der Vater dieses noch hat so lange ihm bis zu seinem Tod 50% der Immobilie gehört.

Ist eher wurscht, er steht dann auch zur Hälfte im Grundbuch und würde demnach auch für euren Kredit haften...und wäre obdachlos, falls ihr euren Kredit nicht bezahlen könnt.

Die Realität ist, dass das Haus inkl. Vater eben auch Nachteile hat.

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