das Thema ist ein hier schon oft besprochenes, die Suchfunktion habe ich bemüht, aber für meinen Fall habe ich noch keine passende Information gefunden.
Ich habe gestern ein Grundstück mit Haus im Burgenland besichtigt. Das Grundstück wurde vor ein paar Jahren geteilt und das abgeteilte Stück verkauft. Nun sind links neben dem Haus nur mehr ca. 2,5 m Bauwich und laut dem Verkäufer ist das so auch konform mit den Gesetzen, ist auch so im Grundbuch eingetragen und die Gemeinde hatte auch nichts dagegen.
Bebauungsweise ist halboffen (gekuppelt).
Jetzt meine Frage: kann das stimmen? ich dachte immer bei "halboffener" Bebauung müssen seitlich auch 3 m Bauwich bleiben?
Danke schon mal für eure Antworten, ich hoffe vor allem die Burgenländer hier können weiterhelfen.
Danke für die Antwort, dachte schon der Thread bleibt unbeantwortet...
dass ich die Gemeinde fragen kann, ist mir klar, nur wollte ich schon mal vorher das Baugesetz lesen und mich informieren, will auch nicht gesagt bekommen, dass das eh da und dort steht und ich nur mal nachlesen müsst...
Danke! - das Gesetz habe ich auch schon gefunden gehabt, es dürfte sich hier wohl um eine Ausnahme nach §5 Ziffer 3 handeln ... zumindest werde ich das prüfen, sofern es konkreter wird...
thx
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