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Ich bin zwar nicht kundig, was nö. Bauvorschriften betrifft, denke aber, dass hier auch andere Vorschriften beachtet werden müssten.
Gegen Lärm kannst du nichts machen, wenn dieser ortsüblich ist. Was ortsüblich ist, ist natürlich Auslegungssache. Wenn keine willkürliche Benutzung vorliegt und der Torbetrieb nicht ungewöhnlich laut ist, hast du wahrscheinlich in diesem Punkt schlechte Karten. Wenn es allerdings einen Bebauungsplan gibt, der Tore zwischen den Häusern verbietet bzw. Grünstreifen entlang der Nachbarhäuser vorschreibt, hast du gute Chancen. Auch ein Stellplatz muss eine bestimmte Mindestbreite aufweisen. Wenn der Streifen nur 2m breit ist und auch noch durch einen Pfosten geschmälert wird, ist zu bezweifeln, dass das bautechnisch entspricht. Gegen die Pflasterung der Einfahrt im Vorgarten kannst du wahrscheinlich nichts machen. Wegen der Pflasterung, die direkt an dein Haus anschließt, würde ich mich an deiner Stelle aber schon befragen, ob hier nicht Vorschriften verletzt wurden. Immerhin stellst du Erschütterungen und Schallübertragung fest. Wie ist das mit der 12m breiten Einfahrt? Wenn Bebauungsplan oder Gesetz keine Vorschriften zur Gestaltung des Vorgartens enthalten, ist das Zupflastern vermutlich legal. Fremdparker auf deinem Grundstück kannst du jederzeit erfolgreich anzeigen oder wegen Besitzstörung klagen. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Viel Erfolg! |