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Der Servitutsnutzer hat auch für die Instandhaltung aufzukommen. Nutzen beide Parteien den Weg? |
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Er wird von uns und noch drei Parteien genutzt. Also insgesamt vier Parteien. |
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Hast Du die Kosten dafür alleine getragen? So wie MalcomX bereits angemerkt hat, sind die Nutzer anteilsmäßig an den für Instandhaltungsarbeiten anfallende Kosten zu beteiligen.(außer es ist Vertraglich explizit anders geregelt) Ist der Weg befestigt oder unbegestigt? Hat der Nachbar ein dingbares Nutzungsrecht? |
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Lieber Hektor! Damals konnten wir es noch über den Bauträger abwickeln. Wir haben aber nix bezahlt. Was ist ein dingbares Nutzungsrecht? Sie hat das Geh- und Fahrtrecht. Damit habe ich kein Problem. Mir geht es nur darum, dass damit keine Kosten für mich verbunden sind.. Der Weg ist asphaltiert mit Randsteinen zum Graben hin. Ich werd ihr das mit dem bezahlen sagen, vielleicht hilft es ja. Finde es nur schade, wenn dann vier Leute zahlen müssen, weil sich einer nicht zamreißen kann... Dankeschön! |
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ich würde, falls Du nicht bereits in Kenntnis darüber bist, Einblick ins Grundbuch nehmen und zusätzlich kann man auch in den Verträgen am Gericht Einblick nehmen. Gerade bei Servituten können in Verträgen Zusatzvereinbarungen stehen. Auch kommt es darauf an, in welchem Verhältnis Du zu deiner Nachbarin stehst. Die Einholung einer juristischen Beratung wäre vorab sehr empfehlenswert! Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass sofern Servitutsvereinbarungrn nicht klipp und klar geregelt sind, diese eine sehr streitbelastete- und komplexe Thematik darstellen! Anbei ein Auszug aus oesterreich.gv.at zum dinglichen Recht: Als dingliches Recht bezeichnet man ein Recht, das eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache gewährt und gegenüber jeder/jedem wirksam ist (z.B. Eigentum, Pfandrecht, Baurecht, Dienstbarkeiten). Trägerinnen/Träger von dinglichen Rechten können natürliche oder juristische Personen, in das Firmenbuch (→ USP) eingetragene Rechtsträger und Vereine sein. |
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Du scheinst dir ja sehr sicher zu sein, dass die Steine nur wegen des Traktors gewandert sind. Aber ist das überhaupt klar? Könnte ja auch schlecht verdichtet gewesen sein oder ein anderer Grund. Was ich meine: ganz einfach wird das nicht, hier direkt einen Schuldigen auszumachen. Zur Nutzung/Erhaltung: Wie hektor geschrieben hat, müsstet ihr mal schauen, ob es einen Servitutsvertrag gibt. Der kann auch Teil des Kaufvertrages sein und ist bei Gericht einsehbar, wenn die Servitut im Grundbuch steht. Wenn da nichts anderes drin steht, sehe ich keinen Grund, warum nicht auch die Müllabfuhr zufahren kann. Ist nix anderes wie Post, Besucher, etc. Wenn der Servitutsvertrag nichts zur Erhaltung enthält, werdet ihr euch jetzt alle zusammenreden müssen, wer/wieviel zahlt. Das kann wie hekor schreibt, kompliziert werden. Wie ich das angehen würde: Schon mal mit dem Bauern geredet, dass er den Weg kaputt macht und wohin ihr die Rechnung für die Reparatur schicken sollt? Ich denke danach fährt er sicher nicht mehr rein |
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Danke für eure Antworten. @chrismo: Die Straßenseite rutschen nur dort ab, wo der Traktor fährt-danach nicht mehr. Und er ist der Einzige, der auf den Randsteiben fährt. Aber ja, man kann es nicht beweisen. Wir könnten uns jetzt mit der Nachbarin einigen. Sie hat eingesehen, dass es besser ist, wenn sie den Kübel einfach rausstellt. Eben weil die Straßenseite nur dort abbrechen, wo der Traktor fährt. Wahrscheinlich hat auch geholfen, dass wir sie daran erinnert haben, dass wir ihre Mistkübel von der Straße immer mit reinholen. Sie muss ihn also nur rausstellen... Danke noch einmal an euch! |
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