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Musst in der Bauvorschrift nachlesen was bewilligungsfrei ist. In Kärnten gelten max. 2m als Einfriedung. Edit: 1,5m sind es in StmK Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000070 |
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Redet miteinander, weil das wird er ja auch einsehen das so eine Wand uncool ist. Er soll sich einen Minibagger ausborgen, das Ding 70cm eingraben und fertig. Der Sichtschutz reicht dann vielleicht auch 140cm oder so, wäre er so bei 190 und ein Kompromiss für beide Seiten da. |
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Reden ist bei uns kein Prolem, da wir uns verstehen und es noch nie Probleme gab. Wollte mich nur mal umhören wieweit man in der Höhe gehen darf. Danke erstmals für eure Antworten! |
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Wo kein Kläger... Wenn es dich nicht stört, dann sehe ich kein Problem. Dein Nachbar könnte Probleme bekommen, wenn ihr Vorschriften bzgl. dem Ortsbild habt (= räumliches Leitbild oder Bebauungsplan). Ich glaube, dass prinzipiell jeder deinen Nachbarn anschwärzen kann, aber warum sollte jemand außer dir mit dieser Situation ein Problem haben. Wie oben erwähnt sind Einfriedungen über 1,5 Meter über dem angrenzenden Gelände bewilligungspflichtig. Wenn ihr generell eine gute Nachbarschaft habt, kann dein Nachbar, unter Einbindung sämtlicher direkt angrenzenden Nachbarn eine Bewilligung nach §20 Stmk BauG erwirken, sonst braucht er eine Bauverhandlung. Wenn es aber einen Bebauungsplan oder ein räumliches Leitbild gibt, welches Einfriedungen nur bis zu einer gewissen Höhe erlaubt (oft 1,5 Meter), dann wäre diese Einfriedung jedenfalls verboten. |
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Danke für die Antwort! Mein Nachbar hat sein Bauvorhaben geändert, bei aktuellen Preisen eh kein Wunder...... mfg |
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