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Wenn möglich Baum, Hecke, Strauch etc. pflanzen. Wenns was bauliches sein soll - einfach machen. Im schlimmsten Fall müsstest du das Stück wieder rückbauen. |
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Woher hast du die Info bezüglich nur 1m Absturzsicherung? Wir haben bewehrte Erde (bis max. 2,5m) und uns wurde am Bauamt die Auskunft erteilt, dass wir darauf ganz normal einen Zaun inkl. Sichtschutz planen können. Einzig eine BauANZEIGE wäre dazu notwendig, falls >1,5m. |
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Wie bereits erwähnt, ist das Verhältnis zu diesen Nachbarn bereits sehr angespannt. Weiters traue ich ihnen zu den Zaun auf den Zentimeter nachzumessen und bei Diskrepanzen entsprechende Rechtsmittel einzulegen... 🙄 Direkt vom Bausachverständigen auf der Gemeinde. Da diese bereits die zulässige Höhe von 2m über dem Urgelände übersteigt, darf auch nur mehr eine vorgeschriebene Absturzsicherung von 1m angebracht werden... Ich dachte mir eigentlich auch, dass eine erneute Anzeige den Weg ebnen würde für einen ausreichenden Sichtschutz... |
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