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Sichtschutz hinter Einfriedung

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  •  hmk21
28.4.2025
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo zusammen,

ich bräuchte bitte den Rat des Forums für folgende Situation:

Wir haben auf einer Seite unseres Hanggrundstücks in OÖ eine Stützmauer welche weiter in eine bewehrte Erde läuft. Die Stützmauer ist an der höchsten Stelle 2,78m und war damit baurechtlich genehmigungspflichtig. Es ist daher nur eine Absturzsicherung mit 1m Höhe erlaubt. 
Jetzt ist es allerdings so, dass aufgrund der Hanglage die Nachbarn durch und an auf unsere Terrasse und Garten starren und leider wenig Privatsphäre zu verspüren ist.

Da wir durch die 1m Zaunhöhe sehr beschränkt sind und mind. 1,50- 1,70m Höhe für einen effektiven Sichtschutz benötigen würden, hier nun meine Frage:
Wie am besten lösen ohne die baurechtlichen Vorgaben zu verletzen und trotzdem ausreichend Privatsphäre genießen zu können?

Hmk

  •  DrShouter
  •   Gold-Award
28.4.2025 20:21  (#1)
Wenn möglich Baum, Hecke, Strauch etc. pflanzen. 
Wenns was bauliches sein soll - einfach machen. Im schlimmsten Fall müsstest du das Stück wieder rückbauen. 


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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
28.4.2025 21:00  (#2)
Woher hast du die Info bezüglich nur 1m Absturzsicherung? 
Wir haben bewehrte Erde (bis max. 2,5m) und uns wurde am Bauamt die Auskunft erteilt, dass wir darauf ganz normal einen Zaun inkl. Sichtschutz planen können. Einzig eine BauANZEIGE wäre dazu notwendig, falls >1,5m. 

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  •  hmk21
28.4.2025 21:39  (#3)

zitat..
DrShouter schrieb: Wenns was bauliches sein soll - einfach machen. Im schlimmsten Fall müsstest du das Stück wieder rückbauen. 

Wie bereits erwähnt, ist das Verhältnis zu diesen Nachbarn bereits sehr angespannt. Weiters traue ich ihnen zu den Zaun auf den Zentimeter nachzumessen und bei Diskrepanzen entsprechende Rechtsmittel einzulegen... 🙄

zitat..
Muehl4tler schrieb: Woher hast du die Info bezüglich nur 1m Absturzsicherung? 

Direkt vom Bausachverständigen auf der Gemeinde.
Da diese bereits die zulässige Höhe von 2m über dem Urgelände übersteigt, darf auch nur mehr eine vorgeschriebene Absturzsicherung von 1m angebracht werden...
Ich dachte mir eigentlich auch, dass eine erneute Anzeige den Weg ebnen würde für einen ausreichenden Sichtschutz...

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