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Slowakische Firma als Bauführer? [NÖ]

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  •  Paul123
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
9.5.2024
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Wir haben für unser Sanierungsprojekt eine slowakische Baufirma engagiert. Es wurde bei der WKO ein Antrag auf grenzüberschreitende Dienstleistung gestellt und bewilligt. Über die Notwendigkeit dieser Maßnahme wurde ich seitens der WKO auf Nachfrage in Kenntnis gesetzt und es bildete die Grundlage, weshalb wir die besagte Firma überhaupt engagierten. Nun hat sich bei der Baubeginnsmeldung aber herausgestellt, dass in NÖ neben der baugewerblichen Berechtigung auch noch eine zusätzliche Berechtigung zur "Leitung und Bauaufsicht" vorliegen muss. Die WKO zeigte Bereitschaft, den Antrag zu erweitern, aber wir haben folgendes Problem:
Der Inhaber der Baufirma (GesmbH) hat eine 4-Jährige Fachmittelschulausbildung zum "Produktionsmitarbeiter im Baugewerbe" ( Code 3656 4), sowie ein mit Bachelor abgeschlossenes Universitäts-Studium "Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz".
Die Fa. hat unter seiner Geschäftsführung jahrzehntelange Erfahrung in Deutschland (sowohl als ausführende als auch als Bauführer).
Reicht diese Qualifikation aus, um den strengen Anforderungen der NÖ Bauordnung zu entsprechen? Ist das letztlich der Einschätzung eines WKO-Juristen überlassen, oder gibt es eindeutige "Zuornungen", was die unterschiedlichen Ausbildungsformen in unterschiedlichen EU-Ländern betrifft? Gibt es in der Slowakei überhaupt den Titel "Baumeister" in der gleichen Form wie bei uns? Danke für eure Hilfe!

  •  paksr
9.5.2024  (#1)

zitat..
Paul123 schrieb: Der Inhaber der Baufirma (GesmbH) hat eine 4-Jährige Fachmittelschulausbildung zum "Produktionsmitarbeiter im Baugewerbe" ( Code 3656 4), sowie ein mit Bachelor abgeschlossenes Universitäts-Studium "Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz".

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die von dir aufgezählten Ausbildungen ausreichend sein werden -> siehe Zugangsvoraussetzungen Baumeister RIS
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002421




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  •  TiM
  •   Silber-Award
9.5.2024  (#2)
Zunächst ist zu sagen, dass die WKO nur beraten kann, entscheiden tut immer nur die Behörde (grenzüberschreitende Dienstleistung Ministerium, Gewerbezugang BH/Magistrat). Die WKO wird sich nicht übermäßig bemühen ausländischen Firmen zu helfen in Ö zu arbeiten, wäre ja gegen die eigenen Mitgliederinteressen (nur die Mitglieder = österreichischen Unternehmen finanzieren die WKO). 

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