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Sonderückzahlungen Kredit?

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  •  user
2.2.2012
4 Antworten 4
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Hallo!

Habe nun einen fertigen Vertragsentwurf von meinem Kreditvertrag.

Grundsätzlich erklärte mir die Bank sind Rückzahlungen, sofern man sie mit Ihnen abstimmt kostenfrei ... ausser man zahlt die Summe komplett retour - da ist eine Pönale fällig.

Jetzt steht in meinem Vertrag folgendes:


Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.

Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu:

Ihrer Kündigung mit 6-monatiger Frist möglich.
Sollten wir über Ihr Ersuchen einer vorzeitigen Rückzahlung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zustimmen, beträgt die Entschädigung 1,00000 % des vorzeitig zurückgezahlten Finanzierungsbetrags, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem Zeitpunkt des vereinbarten Ablaufs des Finanzierungsvertrags ein Jahr überschreitet. Beträgt der Zeitraum weniger als ein Jahr, dann beträgt die Entschädigung 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Finanzierungsbetrags.

_____

gehts da jetzt nur um die komplette Rückzahlung??

bin mir etwas unsicher - sollte man noch eine zusatzklausel mitreinverhandeln??

ich rede jetzt von keinen unsummen ... aber so 5.000-10.000 euro im Jahr Sondertilgung sollte schon drin sein (im Falle eines Erbes) ...

lg

  •  humi
2.2.2012  (#1)
naja, ist natürlich verhandlungssache. ich habe diese klausel streichen lassen und kann jederzeit kostenlos sonder tilgungen machen bzw. den gesamten kredit zurückzahlen.

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  •  insis
  •   Bronze-Award
2.2.2012  (#2)
Hallo,

im Grunde ist hier nur die Kündigungsfrist relevant; nach Möglichkeit wegverhandeln oder reduzieren.
Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist ohnedies jede vorzeitige Tilgung immer ohne Zusatzkosten durchzuführen (Verbraucherkreditgesetz).

Beachten: Eine vollständige vorzeitige Tilgung gilt als Kündigung und hier darf maximal nur 1 Monat Kündigungsfrist vereinbart werden.

fg

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  •  creator
  •   Gold-Award
2.2.2012  (#3)

zitat..
Verbraucher können einen Kredit grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. In diesem Fall dürfen dem Kunden die vereinbarten Kreditzinsen nur bis zum Tag der Rückzahlung verrechnet werden, auch laufzeitabhängige Kosten verringern sich gegebenenfalls entsprechend der dadurch verkürzten Vertragsdauer.
Eine angemessene und objektiv gerechtfertigte Entschädigung (sog. Vorfälligkeitsentschädigung) kann der Kreditgeber im Fall der vorzeitigen Rückzahlung verlangen. Hievon bestehen jedoch Ausnahmen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann nicht verlangt werden, wenn:
•die vorzeitige Rückzahlung mit einer Versicherungsleistung getätigt wird, die vereinbarungsgemäß die Rückzahlung des Kredits gewährleisten soll,
•die Rückzahlung in einen Zeitraum fällt, für den kein fester Sollzinssatz vereinbart wurde,
•der vorzeitig zurückgezahlte Betrag € 10.000,- innerhalb von 12 Monaten nicht übersteigt oder
•der Kredit in Form einer Überziehungsmöglichkeit gewährt worden ist.
Die Vorfälligkeitsentschädigung darf die Zinsen, die der Verbraucher bis zum Ende der Laufzeit des Kreditvertrags hätte zahlen müssen nicht übersteigen. Ferner darf sie höchstens 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrages sein, wenn die Restlaufzeit des Kreditvertrages weniger als ein Jahr beträgt; in allen anderen Fällen darf die Entschädigung höchstens 1 % betragen.
Beim hypothekarisch gesicherten Kredit kann für die vorzeitige Rückzahlung eine Kündigungsfrist von sechs Monaten oder bis zum Ablauf einer allenfalls vereinbarten Periode mit festem Sollzinssatz vereinbart werden.

http://www.bmask.gv.at/site/Service/Haeufig_gestellte_Fragen/Konsumentenschutz/Haeufig_gestellte_Fragen_Banken_und_Versicherungen

die bank ist schon lustig... nennt sich irreführende falschberatung. die haben dir einfach ein standard-formular geschickt und mal kurz auf die vereinbarten sonderklauseln "vergessen". wennst das so unterschreibst, bist gefangen, es sei denn, du hast ein bestätigtes beratungsprotokoll... 08/15-schmäh.

verhandle einfach die pönalen raus und basta... vorzeitige rückzahlung ist sowieso dein recht und nur in ein paar fällen möglich - s.o.. wenn' s dir eh schon kostenfreiheit mündlich zugesagt haben (und darauf würde ich mich beziehen), dann sollen sie das auch so reinschreiben... und zwar für "immer". als kleine wiedergutmachung sozusagen...



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  •  user
2.2.2012  (#4)
vielen Dank Creator!!

Wenn die Pönale schon sein muss, solls mir egal sein ... aber die 10tsd im Jahr möchte ich schon drinnen stehen haben ...

danke für denk link - goldeswert ;)

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