Späteren Wohnkeller gleich als solchen bewilligen lassen? [Stmk]
Teilen:
Joulia
[Stmk]
[Steiermark]
17.1.
- 23.1.2023
5 Antworten | 2 Autoren 5
5
Hallo Leute,
ergeben sich spürbare finanzielle Nachteile wenn man einen Keller, der erst später als Wohnung genutzt werden soll (und vorerst als Werkstatt bzw Fitnessraum dient) gleich von Anfang an als Wohnkeller bewilligen lässt? Welche Steuern/Abgaben hängen in der Stmk direkt an der bewilligten Wohnfläche und wären evtl. geringer wenn der Keller vorerst als Nutzkeller zählen würde? Dazu sei gesagt dass natürlich von der Bebauungsdichte her keine Einschränkung besteht.
Zeithorizont bis zur Nutzung als Wohnung: Größenordnung 10-15 Jahre.
Weiß jemand welche Gebühren,Abgaben, Versicherungsprämien..... konkret von der bewilligten Wohnfläche abhängen? Bemessen Versicherungen die Prämie üblicherweise nach der Wohnfläche oder nach dem Wert des Objekts? Ist das bei jeder Versicherung gleich, oder kocht jede ihre eigne Suppe?
1
▾ Anzeige
Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo Joulia, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen,
geht schnell und spart viel Geld.
Bebauungsdichte ist kein thema, steht eh in oberstem Beitrag 😉. Wurde geprüft. Ganzer Keller könnte als wfl. deklariert werden (dürfen bis zu 440 m2 brutto auf unser Grundstück bauen)
Ach stimmt, ich bin wohl auf einem Auge blind, sorry. in Bezug auf Gebühren und Abgaben glaube ich, dass du das bei deiner jeweiligen Gemeinde erfragen musst, da die Abrechnungsart ja schon auf Gemeindeebene variiert.
Ich habe mittlerweile folgendes herausgefunden: Eine größere bewilligte Wohnfläche wirkt sich auf den Einheitswert aus, nach dem die Grundsteuer bemessen wird. Wir werden daher den Keller, der vorerst als Nutzkeller dient, erst später als Wohnfläche bewilligen lassen.