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Späteren Wohnkeller gleich als solchen bewilligen lassen? [Stmk]

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  •  Joulia
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
17.1. - 23.1.2023
5 Antworten | 2 Autoren 5
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Hallo Leute,

ergeben sich spürbare finanzielle Nachteile wenn man einen Keller, der erst später als Wohnung genutzt werden soll (und vorerst als Werkstatt bzw Fitnessraum dient) gleich von Anfang an als Wohnkeller bewilligen lässt? 
Welche Steuern/Abgaben hängen in der Stmk direkt an der bewilligten Wohnfläche und wären evtl. geringer wenn der Keller vorerst als Nutzkeller zählen würde? Dazu sei gesagt dass natürlich von der Bebauungsdichte her keine Einschränkung besteht.

Zeithorizont bis zur Nutzung als Wohnung: Größenordnung 10-15 Jahre.

LG Joulia

  •  Joulia
18.1.2023  (#1)
Weiß jemand welche Gebühren,Abgaben, Versicherungsprämien..... konkret von der bewilligten Wohnfläche abhängen? Bemessen Versicherungen die Prämie üblicherweise nach der Wohnfläche oder nach dem Wert des Objekts? Ist das bei jeder Versicherung gleich, oder kocht jede ihre eigne Suppe?

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  •  spkd
19.1.2023  (#2)
Nur eine Anmerkung:
Bebauungsdichte überprüfen - bei mir würde der Keller im Einreichplan als Wohnkeller die maximale Bebauungsdichte überschreiten.


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  •  Joulia
20.1.2023  (#3)
Bebauungsdichte ist kein thema, steht eh in oberstem Beitrag 😉. Wurde geprüft. Ganzer Keller könnte als wfl. deklariert werden (dürfen bis zu 440 m2 brutto auf unser Grundstück bauen)

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  •  spkd
20.1.2023  (#4)
Ach stimmt, ich bin wohl auf einem Auge blind, sorry.
in Bezug auf Gebühren und Abgaben glaube ich, dass du das bei deiner jeweiligen Gemeinde erfragen musst, da die Abrechnungsart ja schon auf Gemeindeebene variiert.

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  •  Joulia
23.1.2023  (#5)
Ich habe mittlerweile folgendes herausgefunden: Eine größere bewilligte Wohnfläche wirkt sich auf den Einheitswert aus, nach dem die Grundsteuer bemessen wird. Wir werden daher den Keller, der vorerst als Nutzkeller dient, erst später als Wohnfläche bewilligen lassen.

LG

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