Habe heute mit einen EVN Techniker gesprochen der mich auf das Thema aufmerksam gemacht hat was ich noch gar nicht wusste. Das beste ist, bestehende Spannungswächter kann man ausbauen lassen und dafür bekommt man das Geld zurück was dieser gekostet hat.
Man muss dafür gemeinsam mit dem Elektriker das neue Formular B203 ausfüllen https://www.netz-noe.at/Download-(1)/Formulare-Strom/B203_Installationsdokument-fur-Erzeugunsanlagen.aspxund beim Wechselrichter die P(U)-Regelung aktivieren. Sprich, geregelt wird noch immer aber man braucht keinen sündteuren Spannungswächter mehr.
Kostal/Steca kann man über die Browseroberfläche am WR WR [Wechselrichter] die P(U) Regelung aktivieren das habe ich erst vorgestern bei jemanden jetzt gemacht. Nur deaktivieren kann das aber auch wieder jeder... frag mich echt was das für einen Sinn macht was die EVN da verlangt. Fronius hatte ich noch nicht aber ich denke das es dort genau so einzustellen ist.
hallo ich bin von meinem sohn auch auf diese neue regelung angesprochen worden- wir haben dieses "schmucke kasterl" im mai 2019 im zuge der erweiterung unserer pv-anlage installiert lassen müssen, und würden daher sehr gern, das "grosszügige" angebot der netz-noe annehmen, ihnen das ding zurück zu verkaufen. gibt es schon erfahrungen mit fronius wechselrichtern und deren einschlägigen regelungsmöglichkeiten? bin jedenfalls für alle tipps dankbar- der spannungswächter hat immerhin ca. 650€ gekostet, soweit ich mich richtig erinnere.... brgds ajw
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Wenn eure Wechselrichter heuer installiert wurden dann sollten die schon die P(U) Regelung eingebaut haben und somit kann man den Spannungswächter auch wieder ausbauen und zurückgeben. Aber dafür braucht ihr einen Elektriker und das Formular muss ausgefüllt werden. https://www.netz-noe.at/Download-(1)/Formulare-Strom/B203_Installationsdokument-fur-Erzeugunsanlagen.aspx
Laut Netz Nö Seite: Wenn Ihr Elektroinstallateur in Ihrer Anlage diese Regelung aktiviert, kann der Spannungswächter ausgebaut und an uns zurückgegeben werden. Wir werden Ihnen die im Netzzugangsvertrag verrechneten Kosten des Spannungswächters zurückerstatten.