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zu steil um ein leben lang jeden tag rauf und runter zu - gehen!!!
wir haben heute die stiegen geschalt, 16,50 cm hoch und 29 cm auftritt... eigentlich ist 2 mal aufstiegshöhe + 1 x auftrittslänge = 62 - 63 cm ein optimalmass... danach sollte man sich richten, aber über 17,50 ist für mich persönlich zu hoch... |
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18,8 ist heller Wahnsinn!!! - Die wiener Bauordnung erlaubt max 18cm!
Sinnvoll ist ein Bereich von 15 bis 16cm Stufenhöhe. da die Formel 2xH + 1xB = 63 lautet ergeben sich daraus auch erhebliche Stiegenlängen. Das ist für manchen Bauherrn zu teuer. Auf längere Sicht zahlt sich eine Stufenhöhe von max 16cm aber sehr wohl aus. Wir werden alle nicht jünger und gehen immer schwerer die Stufen hinauf. Bei uns haben wir 15,5cm und das ist ein sehr angenehmes Maß. Ich würde wieder so entscheiden!!!!!! |
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Bildzeitungssprache, Herr ingzwo - Nicht immer diese Bildzeitungssprache verwenden Herr ingzwo. Die Hände auf den Handlauf, wo sie hingehören. Nur weil die Wiener ihre Hände zum in der Luft rumrudern brauchen ist eine Stufenhöhe von über 18cm nicht Wahnsinn sondern in 98% aller Weltgegenden erprobte und geübte Praxis. Gemeinhin als erfolgreich und dynamisch geltende Völker (Holländer Engländer Chinesen Japaner) leben was vor was sinnvoll und lange erprobt ist. Nur weil ein fußmaroder Otto Wagner da eine andere Einstellung hat macht diese sch… Stiegen in den alten U-6 Stationen jetzt nicht sicherer, weil ICH immer drei stufen auf einmal nehmen muss um meinen Vorstellungen von dynamischer Fortbewegung zu genügen, und das ist auch nicht sicherer als eine steile zulässige Stiege. In Sportstadien, Hotels, Altersheimen, Krankenhäuser, Schulen, Verkehrsbauten aller Art, Gaststätten, sind Stiegen mit dem Steigungsverhältnis 18/28cm zulässig. Für Ein- und Zweifam.Häuser gilt: NOE Bautechnikverordnung § 23 Stufen (1) Das Steigungsverhältnis der Stufen muß je nach der Lage (außerhalb oder innerhalb von Gebäuden) und der Stiegenform so gewählt werden, daß die Stiege sicher begangen werden kann. (2) Mindestmaße und Höchstmaße von Stufenhöhen und Stufenauftritten 1. Stufenhöhe: höchstens Hauptstiegen und Nebenstiegen 20 cm 2. Stufenauftritt: mindestens Hauptstiegen und Nebenstiegen 25 cm Die Stufen einer Stiege müssen innerhalb eines Geschosses gleich hoch sein und in der Gehlinie gemessen gleiche Auftritte haben. (3) Stufenauftritt für Stiegen mit gewendeltem Stiegenlauf: mindestens 13 cm (20 cm vom inneren Stiegenrand gemessen) (4) Bei Stiegen ohne Setzstufen darf das lichte Maß der Öffnung zwischen den Stufen höchstens 12 cm betragen. |
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ich habe mich weiter..eingelesen.
so wie es aussieht ist eine komfortabel zu gehende Treppe von einigen Faktoren abhängig: 1. Schrittmass (je grösser der Mensch desto höher/tiefer dürfen die masse sein), 2. Steigungshöhe, 3. Auftrittfläche. in unserem Fall halte ich die Treppe zu steil onwohl ich 1,92 m gross bin, meine Frau ist aber 1,68m. Das Problem ist dass wenn man die Stufen um einen cm niedriger baut man sie auch gleichzeitig verlängern sollte. Daraus ergibt sich eine viel längere Treppe (eine Stufe mehr und alle Stufen länger) Da das Haus mittlerweile komplett durchgeplant ist ist es äusserst schwierig die Treppe zu verlängern! Was machbar wäre ist die Höhe auf 18 cm zu verkleinern, die Auftrittfläche auf 30 cm zu erhöhen, aber mit 3 cm Überstand zwischen den Stufen. Dann verlängert sich die ganze Treppe nur um 27 cm... |
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interessant dazu: - http://de.wikipedia.org/wiki/Treppensteigung
da sieht es so aus als ob das Steigungsverhältniss 17/29 optimal ist. |
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Überstand: - Das Problem mit dem Überstand ist das, daß jemand der schlecht gehen kann dort hängen bleiben kann. Wegen dieser Sturzgefahr wird in einschlägigen Berichten davon abgeraten. Die Auftrittslänge und Stufenhöhe sind bei der Formel 2H+L=63 ausreichend. Verschlechtere dir die Situation nicht durch den Überstand.
Sicherlich haben die Mehrheit der Menschen weder mit der Höhe noch mit dem Überstand ein Problem. Wenn der Bewohner aber älter wird kann das ganze schwierig werden. Hoffentlich trifft der Fall auf dich und deine Familie nie zu! Was macht man wenn es aber doch dazu kommt? |
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@kaizi - richtig. es sind zwei maße "gängig": 17/29 und 18/27. je nach möglichkeit der planung sowie persönlicher präferenz. eine steigung größer 18cm würde ich auch nicht wählen. 15,5 (siehe in2) ist mir aber definitiv zu wenig - da ist man fast gezwungen, zwei stufen auf einmal zu nehmen....
lg nymano. |
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Überstand - eine Frage noch:
Ist der Überstand mit dabei wenn man die Bemassung der Treppen mit z.B. 18/27 angibt. Wenn ja würde das bedeuten das es verschiedenen Steilheiten für 18/27 gibt: eine ohne Überstand wäre flacher, eine mit 2,5 cm Überstand viel steiler. Danke für eure Antworten! Kai |
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eigentlich sollten die 27 ohne überstand gemessen werden - heißt konkret: die 27 bleiben frei und die treppe hat eine breite von ca. 31 brutto bei ca. 4cm überstand (holztreppe) bei beton ist meist kein überstand, daher 27/18 brutto für netto. |