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Steinigt mich nicht :-(

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  •  Ferlin
8.11.2011
5 Antworten 5
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Hallo!
Sorry gleich mal für die blöde Frage,vlt ists ja auch nicht wirklich wichtig!
Wir haben jetzt ein Baukonto (Kontokorrentkredit),jetzt hab ich im Vertrag folgenden Satz gefunden bei "sonstige Kosten"!
" Zinsen werden Ihrem Kreditkonto angelastet und spätestens am Ende der Laufzeit zurückgeführt"!
Was genau heisst das???
Wie gesagt,wenns für uns nicht relevant ist,tuts mir für die Fragr leid!
Schönen Tag euch :)

  •  creator
  •   Gold-Award
8.11.2011  (#1)
so aus dem zusammenhang gerissen kann man das ned - beurteilen.
so für sich alleine wäre der satz als unzulässige klausel einzustufen, da nicht bestimmt ist, wann, wie und zu welchen sonstigen zeitpunkten die zinsen abgerechnet werden.

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  •  johro
  •   Gold-Award
8.11.2011  (#2)
hallo - naja, dass die Zinsen nicht monatlich bezahlt werden sondern auf das Baukonto gebucht werden und du am Ende alles bezahlen musst,

lg
johannes

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  •  creator
  •   Gold-Award
8.11.2011  (#3)
@johro: na genau deswegen ist sie ja unbestimmt... - ... weil de facto nicht mehr nachvollziehbar ist, wie sich die zinsen berechnen, wann was genau wie verzinst wird (bei zinssatzänderungen), wie und ob abrechnungen beeinsprucht werden können (frist über die laufzeit hinaus oder gibt's für die letzten zinsen keine einspruchsfrist mehr, weil alles "am Ende der Laufzeit" bezahlt werden muss?), etc....

klar, vieles erledigt sich im zusammenhang - und deshalb ist das mit 1 satz ned beantwortbar.

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  •  johro
  •   Gold-Award
8.11.2011  (#4)
hallo - die Zinsen vom Baukonto richten sich ja nach den Euribor+Aufschlag (oder man hat einen Fixzins auf die Laufzeit) und der wird ggf. zb monatl. oder quartalsweise übernommen und am Baukonto angepasst.

ich nehme an die Abrechnungen bzw Übwereisungen werden von Ferlin selbst angewiesen, also was soll da beeinsprucht werden?!

lg
johannes

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  •  creator
  •   Gold-Award
8.11.2011  (#5)
überweisungsfristen, rundungen, zeitpunkte für - zinsänderungen, überziehungszinsen, diverse entgelte für buchungen, kontoführung, porto, karten und ersatz bei verlust/fahrlässigkeit, pin-codes (so nicht verhandelt), fristen für/wirksamkeit der agb-änderungen bei zustimmungsfiktionen - reicht's?
da gibt's noch viel mehr aufzulisten, schau' einfach mal die entgeltbestimmungen und agb durch (selbst wenn verhandelt)....

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