|
|
||
ich bin zwar aus OÖ- aber soweit ich mich erinnere wäre das hier durchaus möglich. |
||
|
||
Aber wenn ich mit meinen Steinwurf auf meinem Grund bin oder ein bisschen innerhalb, würde er mit seinem Garten doch auf meinen Grund kommen?!
Und wir würden ein paar 1000 Euro sinnlos bezahlen, weil der Steinwurf dann in der Erde verschwindet? Das kann doch nicht Rechtens sein |
||
|
||
warum böscht ihr nicht zuerst und wartet was der nachbar dann macht? |
||
|
||
|
||
Weil er das nicht möchte. Wir hätten ihm vorgeschlagen, dass wir unseren Garten auf das Niveau aufschütten das wir brauchen und danoch zu ihm rüber abböschen und je nachdem was er dann macht, schüttet er auch auf oder entfernt die Böschung. Nein, das möchte er nicht. |
||
|
||
du kannst immer noch auf dem eigenen Grund böschen.
dann schüttest du zu wenn er auf das gleiche Niveau kommt. jedenfalls hört sich das für mich jetzt schon nach problematischer Nachbarschaft an |
||
|
||
Ja, ist scheinbar nicht so einfach
Wir möchten halt auch unseren Garten gleich machen, da wir auch einen Zaun brauchen. Und lt.seiner Aussage beginnt er erst in 2-3 Jahren. |
||
|
||
am einfachsten wäre du erfragst das bei der baubehörde- deiner gemeinde. die sagen dir ganz bestimmt wie das rechtlich ausschaut. |
||
|
||
natürlich darf er nicht auf dein Eigentum anschütten, wie es ihm passt. Des weiteren: eine Steinwurfmauer steht ja nicht 90° senkrecht nach oben, sie kommt vl. auf 70-80°. Somit ragt sie auf deinen Grund. Zwecks Pflege der Mauer (Unkrautzupfen, Bepflanzen, usw.) würde ich sowieso Platz lassen, dass du das vom eigenen Grund aus machen kannst. Was ist, wenn dir der Nachbar den Zutritt verwehrt? so würde ich es machen geile Aussage, er hat bei deiner Böschung oder Mauer genau null mitzureden. Wenn du die Niveauveränderung bzw. Mauer anzeigst oder bewilligt bekommst (kenne die Voraussetzungen in NÖ nicht) dann wars das. |
||
|
||
was meinst du genau, wäre in OÖ möglich? dass dir dein Nachbar auf deine Steinmauer hin anschüttet? Das wäre eig. keine Sache vom Bundesland sondern das ist Besitzstörung |
||
|
||
|
wenn ich es richtig verstanden habe war die Idee auf nachbars Grund zu böschen.... ||
|
||
wir haben Nachbarn da hat einer extrem hoch eine Mauer gebaut- der daneben hat nur in wenig angehoben und die Steinmauer unten zugeschüttet. scheint kein Problem gewesen zu sein. |
||
|
||
einvernehmlich geht eh alles... Das ist keine Sache der Baubehörde, das ist Zivilrecht. |
||
|
||
das hab ich sagen wollen, mit ein bisschen guten willen lässt sich sowas lösen.
|
||
|
||
ok, das hätte ich jetzt nicht herausgelesen. Aber wenn das der Plan ist, dann würde ich als Nachbar dem wohl auch nicht zustimmen. |
||
|
||
Genau! |
||
|
||
Ja, wenn er 20cm zuschüttet ist das aber was anderes als wenn er den kompletten Steinwurf zuschüttet weil er eben auf unser Niveau dann aufschüttet. Da sagen wir dann auch nicht einfach "ja mach mal", darum würden wir das gerne vorab klären.
Das Abböschen auf Nachbarsgrund wäre nur eine Übergangslösung bis er sich entschieden hätte. |
||
|
||
Soll das ein Vorwurf sein??? Warum sollte sich der Nachbar jetzt schon auf was festlegen sollen? Wer weiß schon, was eine konkrete Planung dann irgendwann einmal an neuen Gesichtspunkten ergibt. In Wahrheit gibts derzeit 3 Möglichkleiten für newer: 1. Abböschen 2. Steinwurf In beiden Fällen mit gewissem Abstand zur Grundgrenze (Pflegestreifen, auch eine Wasserableitung kann ein Thema sein) 3. Anschütten bis zur Grundgrenze mit Stützmauer Variante 1 ist sicher am Günstigsten und lässt für die Zukunft die höchstmögliche Flexibilität offen - je nach dem, was auf dem NAchbargrundstück dann einmal passiert. |
Was redet ihr da ständig? Ihr bewegt euch da laufend auf fremden Grund!!! Was meint ihr, warum es Grundgrenzen gibt? Warum das "GRENZE" heißt? Und was bedeutet eigentlich "EIGENTUM" fur euch?
||
|
||
Nein, dass sollte kein Vorwurf sein. Er kann ja machen was er will. Uns ist es in Prinzip egal, wir machen unseren Steinwurf und gut ists. Ich wollte einfach nur wissen, wies dann rechtlich ausschaut.
Und das 20cm zuschütten und abböschen auf Nachbarsgrund wäre immer nur mit beiderseits Einverständnis gewesen, also kein Grund sich aufzuregen! ich weiß schon, dass die Grundgrenze eine Grenze ist und wir würden auch nichts ohne Einverständnis auf fremden Grund machen. Darum haben wir auch das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht. Und wir wollten uns jetzt einfach nochmal absichern, dass er dann nicht so einfach anschütten darf. |
||
|
||
Die Ausgangsfrage war ja, ob er den Steinwurf, der zur Gänze auf eurem Grund sein wird, zuschütten darf. Und die Antwort darauf ist ein eindeutiges, klares und lautes Nein!
Ich glaube die Frage wurde hier aber etwas missverstanden weil niemand auf die Idee gekommen ist, dass du wirklich wissen willst, ob der Nachbar bis auf _euren_ Grund anschütten darf - eben weil die Antwort darauf so eindeutig ist |
||
|
||
Ja, ich wollte noch auf Nummer sicher gehen und nachfragen |
||
|
||
Das schaut sicher prima aus, wenn Ihr jetzt einen Steinwurf macht und der Nachbar 3 Jahre später einen auf seiner Seite, ebenso hoch. Dann habt Ihr die Kluft in der Kommunikation auch gleich in Form eines steinernen Schützengrabens manifestiert.
Abböschen und sich später am selben Niveau treffen klingt irgenwie logischer. Gibts evtl. ne Skizze oder ein Foto der Situation vor Ort? |