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Das schaut sicher prima aus, wenn Ihr jetzt einen Steinwurf macht und der Nachbar 3 Jahre später einen auf seiner Seite, ebenso hoch. Dann habt Ihr die Kluft in der Kommunikation auch gleich in Form eines steinernen Schützengrabens manifestiert.
Abböschen und sich später am selben Niveau treffen klingt irgenwie logischer. Gibts evtl. ne Skizze oder ein Foto der Situation vor Ort? |
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Stimmt, sieht sicher blöd aus und ist auch eigentlich nicht in unseren Sinne. Darum haben wir auch das Gespräch mit ihm gesucht um das vorab zu klären. Aber er weiß es eben noch nicht, was ja auch logisch ist, wenn er erst in ein paar Jahren anfangen möchte.
Nur wir können mit dem Aufschütten auch nicht warten bis er mit seinen Garten soweit ist. |
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Meiner Meinung nach macht da nur abböschen auf eurem Gründstück mit etwas Abstand zur Grundgrenze hin Sinn.
Dass der Nachbar seine Gartengestaltung nicht vor seiner Hausplanung fixieren möchte, sollte verständlich sein. Wenn zuviel Geld vorhanden ist könnt ihr natürlich auch eine Mauer in jeglicher Form auf eurem Grundstück errichten, die in 3 Jahren vielleicht völlig nutzlos ist... Natürlich verständlich dass man fertig werden will, aber in dem Fall wäre warten wohl wirklich sinnvoller. |
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in abwandlung von 2moose
'wer will sucht böschungen, wer nicht will sucht gräben...' wer man hier nicht emotional involviert ist machts das extrem schwer das problem zu sehen... |
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Vielleicht könnt ihr es ja so machen:
Du baust eine Stützmauer (die kostet jetzt ned so viel, muß ja keine Fertigschalwand sein und kann auch aus Schalsteinen gemacht sein) auf die Grundgrenze. Dann kannst gleich deinen Garten eben abschliessen und auf der Mauer deinen Zaun machen. Und wenn sich dein Nachbar in ein paar Jahren auch dazu entschliesst, auf euer Niveau aufzuschütten, könnt er sich ja zur Hälfte an den Mauerkosten beteiligen und dann direkt an deine Mauer anschütten. Wenn er das nicht möchte, kann er dann auf seiner Seite abböschen oder neben deiner Mauer seine eigene Mauer hinbauen (was dann eher sinnbefreit ist). In NÖ sind Geländeveränderungen im Bauland bewilligungspflichtig, genauso wie Stützmauern oder Steinwürfe (zumindest ab einer gewissen Höhe, z.b. ab 2 Schalsteinreihen). Also das gleich beim Einreichplan berücksichtigen. |
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Wir haben gar kein Problem, ich wollte nur wissen, wie es rechtlich ist, ob er an unsere Mauer anschütten dürfte und das weiß ich jetzt. Uns ist schon klar, dass er seine Gartenplanung nicht vorm Haus planen macht, ist auch kein Problem für uns. Hätte ja trotzdem sein können, dass er sich dazu schon Gedanken gemacht hat und darum haben wir ihn gefragt. Der Steinwurf wird im Einreichplan berücksichtigt (da unserer über 2m hoch werden würde). |
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An die Mauer schon - wenn die an der Grenze steht. Ne 2m hohe Mauer is eh nur zum Zuschütten gut ... wenn man auf der anderen Seite kein Knasthof-Feeling haben will. Schalsteinmauer kannste bei dem Erddruck aber knicken - das wird ne kostspielige Stützmauer. Macht Ihr nen Steinwurf, darf er den ned anschütten weil er durch die Neigung auch den Spalt auf Eurer Seite füllen würde ... er kann dann nur eine Mauer oder auch nen Wurf machen und Ihr habt dann einen 2m tiefen Graben, in dem die Ratten hausen werden. |
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Asterix - der große Graben Bildquelle: http://www.asterix.com/la-collection/first/25de.jpg |
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Irrtum, das stimmt nicht. Die Mauer gehört dem Nachbarn, da darf man nix anschütten, aufhängen oder sonst was damit machen. Wenn man das möchte, muß man seine eigene Mauer aufstellen. Auch wenn dann 2 Mauern nebeneinander stehen...kann ja auch vorkommen, dass sich´s ein Nachbar nach einiger Zeit anders überlegt und seine Mauer wieder wegnimmt. |
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Echt? Man darf ned mal ne Schalsteinwand auf seiner Seite verputzen? Schilda lässt grüssen. Die Wahrscheinlichkeit, dass einer eine 2m hohe hinterfüllte Stützmauer wieder wegnimmt, ist sicher hoch. Najo .... außer wenn dyarne kommt weil der Grabenkollektor vergessen wurde Er kann ja ne Folie dazwischen legen, dann bleibt die Mauer sauber |
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@2moose - ja, echt. Die Mauer gehört ja nicht dir, sondern dem Nachbarn. Da gehts auch nicht um die Wahrscheinlichkeit, ob jemand wieder was weg nimmt oder nicht oder ob ein Schaden entstehen könnte. Streng gesehen dürftest ned mal dein Fahrrad oder eine Schaufel an der Mauer anlehnen |
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Ich versteh ehrlich gesagt nicht, warum es so schwer ist, das zu begreifen. Das hat auch nichts mit Schilda oder sonst einer Behördenwillkür zu tun. Es ist einfach fremdes Eigentum und Punkt. Ich kann auch nicht dein Haus oder deine Garage die an der Grundgrenze steht anschütten, anders verputzen oder anmalen weils mir nicht gefällt. Genau so ist es. |
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Wenn zwei Nachbarn dicht an dicht zwei zwei Meter hohe Mauern errichten und diese bis Oberkante zuschütten, ist das ein Schildbürgerstreich. Ich würd mim Nachbarn reden, die Mauer auf die Grenze stellen ... wenn der später anschütten dürfen will, soll er nen Beitrag zur Mauer leisten. Wenn nicht, shit happens. Aber vermutlich ist sogar das verboten. newer, willst Du Dir die Aushubentsorgung sparen oder sind die 2m ein Muss? |
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Natürlich ist das Blödsinn, da bin ich bei dir. Ändert aber nichts an der oben erläuterten Tatsache. Wenn du meinst, dass die Mauer genau auf der Grenze stehen soll, 50:50 auf beiden Grundstücken, dann ist das eine ganz gefährliche Sache. Nehmen wir an, der unbebaute Grund wird doch nicht vom Nachbarn genutzt und verkauft. Der Rechtsnachfolger muss (sofern nicht im Grundbuch) nicht in die "Mauerabmachung" eintreten und fordert Rückbau... Dann schaust erst mal blöd. Nicht an den Haaren herbei geholt, frag mal auf den Bauabteilungen der Gemeinden nach, alles gängige Praxis. Die Optionen wurden eh schon mehrfach erläutert, es bleibt eig. nur mehr abböschen als günstige und flexible Möglichkeit für die Zukunft oder das Risiko, mit einer (mehr oder weniger) teuren Mauer unnötig Geld ausgegeben zu haben. 2 Meter hoch böschen nimmt einem auch 2 Meter nutzbaren Grund, und man hat damit regelmäßige Arbeit. |
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Stimmt ... "auf" die Grenze ist schlecht. Aber den Fall angenommen, sie steht auf meiner Seite: Darf ich dem Nachbar erlauben, dass er meine Mauer auf seiner Seite anschüttet oder spricht das Gesetz dagegen? Könnte meine Mauer irgendwann mal abbauen wollen - dann rutscht Nachbars Grund rüber. Das Vertikalservitut am bestens ins Grundbuch eintragen lassen ... wegen Rechtsnachfolger und so |
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@2moose - Siehst du, und schon fangen die Probleme an.
Da kannst dich dann herumärgern, dass du nämlich deine mauer nicht wegreissen darfst, weil der Nachbar das recht drauf ersessen hat, dass er deine Mauer nutzen darf, etc. Gast Karl sagts eh immer sehr trefflich hier...jeder soll tun und lassen, was er will (im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten)...aber immer auf seinem Grundstück mit seinem Besitz ohne dass er den Nachbarn für irgendwas braucht. Ich spreche da auch aus leidiger Erfahrung, da sind dann Nachbarschaftsstreitigkeiten vorprogrammiert...nicht mal so sehr in deiner Generation, wenn du Abmachungen triffst, aber ev. könnens deine Kinder dann ausbaden....oder wenn sich die Besitzverhältnisse ändern und der neue Nachbar anderer Meinung ist. |
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Das hat seine (Achtung, Wortwitz) Grenzen. Wenn ich auf meiner Seite das Niveau 2m anhebe, sind die Auswirkungen meines Handelns nicht auf mein Grundstück beschränkt. Ich zwinge den Nachbarn zu einer Reaktion. Sofern er sich nicht wie im Stachelschweingehege des Heidelberger Zoos fühlen will, das im Prinzip nur ne 3m tiefe Grube ist. |
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@2moose - Dafür gibts dann die Bauordnung, in der festgelegt ist, ob das zulässig ist oder nicht.
Die nimmt aber glücklicherweise nicht auf die Gefühlslage des Nachbarn Rücksicht, sondern auf essentielle Sachen wie Standsicherheit, Brandschutz, Trockenheit usw. Die Niveauanhebung ist im §67 geregelt, da wird dann noch die Belichtung der Hauptfenster berücksichtigt. Klar ist es nicht so angenehm, wenn dir der Nachbar von seinem Garten oder Balkon beim MIttagessen aufn Teller auf deiner Terasse schaut oder dich beim Sonnenbaden beobachtet... Das sollte man auf alle Fälle bei der Grundstücksauswahl berücksichtigen...diese 350m2 Grundstücke in den neuen Siedlungen geben halt kaum Privatsphäre her... |
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Diese 2m sind mehr oder weniger "muss", da der Grund in einer Hanglage ist und wir von der Terasse aus ebenerdig in den Garten wollen. Sprich wir schütten auf Straßenniveau (im Norden) auf.
Vom Nachbarn der Nachbar hat das nicht gemacht, der hat halt jetzt ca.10 Stufen von seiner Terasse in den Garten. Das wollten wir nicht und darum Schütten wir auf. |
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@newer - Du brauchst dich nicht rechtfertigen.
Hier nicht und auch nicht gegenüber dem Nachbarn, die sich leider viel zu häufig viel zu viel einmischen und wo man dann zum erklären anfängt...und die einen dann mit großen Augen und offenen Mund anschauen, wenn man´s ihnen mit einem "weil i des so will" nicht mehr erklärt. Machts einfach euer Ding, ob´s erlaubt ist oder nicht, gibt die Bauordnung vor. |
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Wir haben mittlerweile gebaut und uns für eine geschalte Stützmauer entschieden. Der Nachbar hat noch nicht begonnen bzw. eingereicht, dürfte aber mitten in der Planungsphase sein, zumindest haben wir ihn schon ein paar Mal mit versch. Leuten am Grund gesehen. Wir sind weiterhin gespannt, ob er aufschütten möchte oder nicht |