Hallo liebe Forumsmitglieder!
Habe eine Frage zur Stellplatzverpflichtung bei Bürogebäuden.
Der Plan wäre das bestehende Gebäude durch einen Zubau zu vergrößern.
Laut Niederösterreichischer Bautechnikverordnung muss für Büros je 40 m² Nutzfläche 1 Stellplatz errichtet werden.
Bezieht sich die Nutzfläche auf die gesamte Fläche (mit Gängen, Vorraum, Sozialraum, WCs, Technikraum ect.) oder ist damit die effektive Büro-Nutzfläche also nur die Büroräume gemeint bzw. was gehört alles dazu?
Vielen Dank!
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