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Bei meinem Sternchenbau wars so, dass ich überall zu allen Seiten min. 2m von den Grundstücksgrenzen weg sein muss - auch Dachvorsprung, Terasse etc. Fand es anfangs etwas skuril, da 2 Grundgrenzen nur von der Widmung her gelten. Also: 1000 qm sind als Baugrund gewidmet, die anderen 1150qm als landwirtschaftl. Nutzfläche. Natürlich liegen diese beiden Flächen nebeneinander und ich wolte den Baugrund voll ausnutzen. Bekam aber von der Gemeinde eine Rüge, weil ich zu allen Baugrundgrenzen diesen Abstand einhalten müsse - auch, wenn das angrenzende Grundstück auch mir gehört. Argument: ich könnte ja irgendwann die Nutzfläche verkaufen und der Käufer dann Probleme machen (zB Landwirt, der mit seiner Maschine dann an deinem Dachvorsprung hängen bleibt, weil dieser über die Grundgrenze ragt. hab sann umgeplant und fertig. |
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Hallo Preston01, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Sternchenbau OÖ, Abstand Grünland, Widmungsgrenze |
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aber die Widmung hat ja nichts mit dem Grundstück zu tun bzw einer späteren theoretisch möglichen Teilung mit Verkauf es ist ein Grundstück mit verschiedenen Widmungen, imgrunde hat man es bei der Umwidmung "falsch" gemacht, zuviel Grünstreifen, mehr Bauland mit eingeschränkter Bebaubarkeit (wie nur Terasse/Balkon) wäre geschickter gewesen wie du andeutest kann das offenbar nur die Gemeinde sagen genehmigen, auch wenn sie sich drücken |
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Ist dein Grzndstück eine Sternchenwidmung? Du schreibst einmal von 2 m und dann von 3m. |
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