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Wir haben im Grünland ein an ein Wohnhaus angebautes Wirtschaftsgebäude abgerissen und anschließend ein neues Haus an exakt gleicher Stelle gebaut. Die Außenmauern mussten wir einhalten, kleiner geht immer, jedoch darfst du nicht mehr als die Hälfte abreißen. Du hast noch die Möglichkeit, falls noch nicht vorhanden, zwei Wohnumfeldgebäude mit je max. 50m² Bruttofläche zu errichten (z.B. Garage). Die Regelung ist mittlerweile sehr streng, da hier viel Schindluder getrieben wurde. Wir mussten uns auch der ursprünglichen Gebäudeform so gut es ging wieder annähern, sprich außer Satteldach war nichts erlaubt. Die für dich am besten zutreffende Auskunft wirst du wohl von deiner Gemeinde bekommen. Um von vornherein nicht mit zuviel Erwartungen eine Planung zu starten, würde ich die Möglichkeiten vorab mal abklären. Wir haben dazu am Beginn der Planung einen Entwurf mit unseren Vorstellungen gezeichnet (von Hand und erstmals nur die Außenansichten) und sind mit diesem dann zur Gemeinde. Nach dem ersten Termin stellte sich heraus, was möglich ist und was nicht. Viel Glück! |
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Sacherl oder evtl Sternchenwidmung? |
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Hallo Smogi, danke für deine Antwort. Leider befürchte ich auch, dass wir uns an die alten Mauern halten müssen. Wir hätten gerne die Hausausricht etwas optimiert, aber das wird wahrscheinlich dann eher nichts. |
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Hallo mike82, bei uns handelt es sich um ein altes Sacherl im Grünland. Es ist keine Sternchenwidmung. |
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Guten Morgen, es sind die Mauern genau dort wieder zu errichten wo sie derzeit stehen. Es sind nur Instandhaltungsarbeiten erlaubt. Alles andere mit der Gemeinde abklären. Gruß OTT |