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@stecri
Wenn Du nur EUR 500,- insgesamt an Zinsen gezahlt hast, kannst Du auch nur EUR 500,- absetzen. Wenn Dir der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht, kannst Du ihn auch ankreuzen, aber trotzdem nur das absetzen, was Du bezahlt hast (innerhalb der Grenzen). Das was gdfde mit dem großen ABER angeführt hat stimmt, aber darum brauchst Du dich nicht kümmern, das geht sowieso automatisch. Bei Rechnungen und Kreditraten in einem Jahr bin ich mir auch nicht wirklich sicher, da ja die Rechnungen schlussendlich mit dem Kredit bezahlt werden und ich denke, dass doppelt abgesetzt wird, wird nicht vorgesehen sein. |
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Ich dachte bisher immer man darf beim Kredit / Wohnbauförderung folgendes angeben (natürlich ist das halt wie hier schon öfters erwähnt gedeckelt):
- Rückzahlungsbeiträge - Zinsen - Spesen (z.B. Kontoführung) |
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Kannst Du auch, hab ich eh geschrieben.
Die Spesen kannst Du nicht absetzen, aber wahrscheinlich bist ja sowieso mit der Rückzahlung und den Zinsen über dem Höchstbetrag. |
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entweder die rechnungen und später nur die zinsen oder keine rechnungen und dafür zinsen + tilgungen (also ganze kreditrate) |
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Ich zahle einiges aus dem vorhandenen Vermögen und einiges über den Kredit - und ich kann nachweisen was vom Kredit bezahlt wird (Direktüberweisung vom Kreditkonto auf das Konto des Lieferanten versus ÜW von meinem Privatkonto auf Konto Lieferanten). Weiss jemand wie das vom BMF behandelt wird?
Ich kann aber NICHT nachweisen dass das Geld mit welchem ich von meinem Konto Lieferantenrechnungen beglichen habe, NICHT vom Kreditkonto auf mein Konto überweisen wurde - es sei denn, ich lege sämtliche Kreditkontobelege vor... |
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du hast ja dafür eh eine verringerte kreditsumme inkl. rückzahlungen die nächsten jahre... wirst aber mit einer rg schon über die pauschale kommen... ;)
da wir auch immer über die pauschale gekommen sind, hab ich einfach nur die kreditzahlungen genommen, das ist zur not sehr einfach zum nachweisen. |
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meine bank schickt mir automatisch zumjahresanfang einen auszug fürs Finanzamt mit der rückzahlungsrate. dabei wird explizit die Tilgung inkl. zinsen und die Kontoführung ausgewiesen. |
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Mir gehts nur ums erste Jahr (tilgungsfrei)... |
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da zählst die rechnungen zam, die du nicht übern kredit finanziert hast sondern die du vom ersparten zahlst. |
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ja eh - aber wie beweise ich dem FA dass diese nicht vom Kredit bezahlt sind? |
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@atma
O.k., danke, hab das bis jetzt noch nie herausfinden können und zum Fragen war ich zu bequem . @sir_rws Bezahlst Du für den Kredit schon? Wenn ja mach Dir keinen Kopf und trag die Rückzahlung ein, damit hast wahrscheinlich eh schon mehr als genug |
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Sorry hab ich übersehen |
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@sir_rws: ich hab mir den kontoauszug aufgehoben und alle rechnungen... Sollns ruhig nachrechnen...
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ok, werde ich auch so machen. mich kontrollierens sicher....
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dann leg den überweisungsbeleg dazu, dann ersparst dir das suchen ;)
zur not kannst die aber im nachhinein ja noch anfordern |
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bei mir ist es eben so dass ich Alleinverdiener war im 2014er und von juli bis Dezember 2014 ca. 500euro zinsen fürs baukonto gezahlt habe - das heisst der Kredit mit seinen rückzahlungen hat noch nicht begonnen.
das heisst entw. was ich so gelesen hab: a) ich schreib 500 rein und kreuze den Alleinverdiener an b) ich schreib 1000 rein und kreuz den Alleinverdiener an c) ich schreib diese knappe 3000 rein weil ich sicher Rechnungen drüber hab (kreuz alleinv an) d) ich schreib 6000 rein und kreuz allvd an e) ganz was anderes???? mhmm!? lg stecri |
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Schreib die Wahrheit rein. - Bist du Alleinverdiener? - Ja...dann mach das Hackerl
Hast du Rechnungen zur Wohnraumschaffung (Hausbau)? Hast du Kreditzinsen getilgt? --> zähl alles zusammen und schreibs rein. Sollte nicht zu schwer sein. lg, 1 |