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vielen dank für die zahlreichen Antworten. wird bei Mehrertrag von 730€ Freigrenze ab der Grenze versteuert od. dann der gesamte Gewinn? irgendwie ist es schon arg dass ich meinen Eigenverbrauch auch versteuern muss. das wäre so wie wenn ich Kilometergeld für mein eigenes Auto bezahlen müsste. die Steuern wurden ja bei Autokauf schon entrichtet und für die Betriebserhaltung bezahle ich auch jede Steuer ( Reparaturen,Sprit usw.) gleich wie bei der PV Anlage. |
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z.B.: Ertrag EUR 1.200,00; EUR 1.200 - EUR 730 = EUR 470*2 = EUR 940,00 sind somit zu versteuern. Wenn man über EUR 1.460 liegt ist der Gewinn zur Gänze zu versteuern. Wie kommst du darauf? Ertragsteuerlich ist hier nichts zu versteuern, da du den Privatanteil ja eh bei den Investitionskosten/der Förderung ausscheidest. Falls und nur falls du zur Umsatzsteuerpflicht optierst (bzw. wenn man die Umsatzgrenze überschreitet), wäre der Eigenverbrauch der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Dies ist dann aber auch gerechtfertigt, weil du dir ja dann auch 100% der Vorsteuer aus der Investition geholt hast, jedoch einen Teil dieser privat benutzt. Es soll ja nicht so sein, dass sich ein Unternehmer sein Privatvergnügen USt-frei gönnen kann und Privatpersonen müssen die USt bezahlen. In dem von mir geposteten Link ist dies genau mit einem Beispiel erklärt. |
Hier gibts eine Einschleifregelung. Wenn man zwischen EUR 730 und EUR 1.460, ist nur der EUR 730 übersteigende Betrag x2 zu versteuern. ||
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a ok, das hatte ich falsch verstanden danke für deine informativen Beiträge LG |
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Die Fragen könnten bei dem derzeitigen Einspeisetarif zum Marktpreis wieder interessant werden... 2021 hat meine Anlage 15MWh eingespeist, das geht sich mit dem Freibetrag von 730€ bei weitem nicht mehr aus...😬😅 |
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Ja da bin ich auch neugierig wie das dieses Jahr wird. Kann aber sein das die Vergütung ja nicht das ganze Jahr so hoch ist...... |
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Wenn man hier bereits bei einer Vermietung steuerpflichtig ist, dann ist das ja ein schönes Ding. Die Anlage welche dann am privaten Haus ist und als Überschussanlage betrieben wird, kann doch dann bei Fremdfinanzierung (Zinsaufwand) und über 20 Jahre abgeschrieben werden. Oder habe ich einen Denkfehler? |
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Hallo Zwosti, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Möchte jetzt nochmal nachhaken zum Thema Steuerrecht und der Aufteilung, wenn ein gemeinsamer Haushalt im Besitz einer PV ist: Also, folgende Ausgangssituation: eine Lebensgemeinschaft, die im gemeinsam finanzierten Neubau lebt, schafft sich eine PV an. Wer, wieviel konkret zu dieser PV beisteuert, ist bei einer gemeinsamen Haus-Finanzierung schwierig zu sagen, und lässt mMn. viel Interpretationsspielraum. Es handelt sich um eine Überschusseinspeisung. Der Vertrag für den Strombezug/Zähler lautet jedenfalls auf Person A - aus dem heraus ergibt sich, dass auch die PV-Material-/Montagerechnung, die PV-Förderung und der Einspeisevertrag auf Person A lautet. Bei wem sind jetzt die Einkünfte aus der Überschusseinspeisung zu versteuern?? a) zwingend 100% der Einkünfte bei Person A, auf welche die Verträge laufen? b) 50% A und 50% B aufgrund der Liegenschaftsanteile lt. Grundbuch? c) freie Wahl der Zurechnung, da es aufgrund der gemeinsamen Finanzierung keine eindeutige Zurechenbarkeit gibt (zB 50:50, 30:70, 0:100) c) wäre natürlich optimal, weil dann zB Person B die Einkünfte bis zur ESt.-Freigrenze EUR 730,- versteuert und den Rest bei Person A. Ein festgelegtes Verhältnis ist aber sicherlich über die gesamte Laufzeit beizubehalten, auch wenn die tatsächlichen Einkünfte dann aufgrund der Preisschwankungen variieren. Bin schon neugierig auf die Lösung!! 🙂 |
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Das würde mich auch sehr stark interessieren. Das muss ja jetzt viele Leute treffen, mit den Strompreisen. Oder macht sich niemand Gedanken, ob man auch Steuern zahlen muss? Hätte man dann eigentlich 2x den 730€ Freibetrag zur Verfügung, wenn im Haushalt 2 steuerpflichtige Personen leben? |
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