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Geländer in Wien - mind 1 m hoch. Das hochklettern muss verhindert werden (also entweder geschlossen, wie Glas, oder nur vertikale Holme) und der Abstand der vertikalen muss so groß sein, dass ein Kind nicht den Kopf durchstecken kann und dabei stecken bleibt (ich denke ungeführ 12 - 13 cm Abstand. |
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Nur Handlauf - Wir wollen nur einen Handlauf (aus Holz??) als Geländer. Geländer ist da wohl der falsche Ausdruck gewesen.Also 1 m hoch. Muss der Handlauf beidseitig sein? Es ist übrigens für den inneren Stiegenaufgang vom Keller bis in den 1. Stock, also nicht für eine Aussentreppe. |
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Handlauf - Auszug aus der NÖ Bautechnikverordnung: § 24. (1) Handläufe müssen bei notwendigen Stiegen mit mehr als vier Stufen jedenfalls an einer Seite angebracht werden.
Bei gewendelten Stiegen muß der Handlauf am äußeren Stiegenrand angeordnet sein. (2) Handläufe müssen fest und griffsicher sein und so hoch angebracht werden, daß sie bequem und sicher benützt werden können. |
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