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Stmk. Solaranlagen-Pflicht

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  •  BK1982
9.12. - 10.12.2012
11 Antworten 11
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Hallo,

ich habe zwar schon vom April 2012 einen Beitrag darüber gefunden, bin aber aktuell nicht wirklich schlauer.

Wir würden gerne spät. im Jänner einreichen.
Haben eine Erdwärme-Heizung vorgesehen und wollen damit auch das Warmwasser erzeugen.

Jetzt bin ich verunsichert was eine Solaranlage betrifft.
Ist diese nun bei einer Erdwärmeheizung zusätzl. vorgeschrieben oder nicht? (Förderung nehmen wir keine in Anspruch)

Im Thread vom April hieß es, dass man keine Baubewilligung bekommt, wenn man ohne Solaranlage einreicht. Unsere Nachbarn haben allerdings auch Erdwärme und haben ohne Solaranlage eingereicht (heuer im April/Mai) und das ging auch durch.

Ist es inzwischen vl. doch schon so, dass man bei Erdwärme, genauso wie z.B. bei einer Pelletsheizung nicht unbedingt eine Solaranlage haben muss?

Wir würden näml. nur gerne für eine PV vorrichten, aber keine Solaranlage machen, da uns das bei unserem Bauvorhaben nicht wirtschaftlich erscheint.

LG BK

  •  Clemi
9.12.2012  (#1)
Hi. Da würd ich mir auch gleich einen Anwalt für Baurecht an die Seite nehmen. Wir kämpfen uns grad durch den Bürokratie Jungle der leider von viel Willkür geprägt ist. Uns ist dadurch (Jus beratung) schon einiges erspart geblieben. Die Formulierung im Gesetzestext ist sehr schwammig. Lg c

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  •  DonPietro
9.12.2012  (#2)
nach meiner Erfahrung hängt das sehr stark vom zuständigen Bausachverständigen ab.
Mir wurde auch eine Solaranlage aufgebrummt obwohl ich einen (ganzjährigen) Fernwärmeanschluß bekomme. Anscheinend läßt das Gesetz unterschiedliche Interpretationen zu.

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  •  Clemi
9.12.2012  (#3)
Das habe ich leider auch feststellen müssen und wäre ohne Rechtsberatung schon mehr als eingefahren. Lg c

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  •  ThinkAbout
  •   Bronze-Award
10.12.2012  (#4)
ich habe da auch sehr lange mit dem Land telefoniert. lt. Gesetztext heißt es ja das man die WW WW [Warmwasser]-Bereitung entweder über Solaranlage oder über einen anderen erneuerbaren Energieträger erzeugen muss. Die Fernwärme Graz z.b hat genug "erneuerbaren" Anteil, dass keine zusätzliche Solaranlage notwendig wird.

viel schlimmer habens da die großen Wohnbauten. Da ist der E-Speicher definitiv tabu.

Gruß
ThinkAbout

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  •  samoth
  •   Gold-Award
10.12.2012  (#5)
also ich musste im Einreichplan die Solaranlage haben, da sonst keine Baugenehmigung. Hab´ ich halt die Krot gefressen und das so eigereicht und auch beauftragt.

So, nun mitten in der Bauphase kommt der Installateur daher und sagt, dass Solar in Kombi mit Erdwärme eigentlich ned so gscheid ist und er eine PV machen würde. Hab´ ihm gesagt, dass das aber so eingereicht und genehmigt ist. Baufirma ist dann selbständig auf die Gemeinde zugegangen und hat angefragt, ob anstatt der Solar nicht eine PV möglich wäre. War kein Problem, und jetzt krieg ich für´s gleiche Geld eine kleine PV anstatt der Solar auf´s Dach, die jederzeit erweiterbar ist.

lg
tom

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  •  sensai
  •   Gold-Award
10.12.2012  (#6)
@samoth - oft hat man pech *g*

Ich habe ohne Förderung gebaut und musste zu meiner Erwärme
Tiefenbohrung noch eine thermische Solar dazunehmen, um
eine Baugenehmigung zu erhalten.

STMK
Eingereicht: Frühjahr 2010

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  •  BK1982
10.12.2012  (#7)
lt. unseren nachbarn, die zu ihrer erdwärmeheizung nix zusätzlich machen mussten (kein solar, keine pv) gibts da irgendeine schriftl. stellungnahme bzw. "erlaubnis" weshalb sie das nicht machen mussten und diese wird er uns nun zukommen lassen. daran werden wir uns gleich anhängen... bin schon gespannt was da die begründung ist in dieser stellungnahme....
lg

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  •  eggerhau
10.12.2012  (#8)
Stmk. Solaranlagen-Pflicht - @BK1982
....vielleicht hilft ja das Gesetzblatt weiter!
2012/20121210551540.JPG Da steht ja eindeutig "aus anderen erneuerbaren Energien"
Jetzt muss doch noch einer behaupten, Wärmepumpen fallen nicht unter "erneuerbare Energien"!emoji
In diesem Sinne
HDE

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  •  BK1982
10.12.2012  (#9)
hallo,

habe jetzt die stellungnahme der stmk. landesregierung erhalten!

zitat:
"Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass nach dem Wortlaut der Bestimmung des § 80 Abs 6 BauG letztlich jede Form der Geothermie (Tiefenbohrung und oberflächennahe Geothermie) als direkte Nutzung aus erneuerbaren Energieträgern anzusehen ist und daher eine zulässige Energiequelle für die Warmwasseraufbereitung darstellt.
Eine entsprechende Information wird auch an die Gemeinden ergehen."

d.h. wir müssen keine solaranlage zusätzlich zur erdwärme machen! emoji

LG BK

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  •  eggerhau
10.12.2012  (#10)
Zusatzbemerkung - @BK1982
....unvernünftig wäre - aus energetischer Sicht - eine Solaranlage für`s Warmwasser aber nichtemoji ! Verbrennt keinen "Strom" und nützt die Sonne optimal.
In diesem Sinne
HDE
P.S: Ich möchte jetzt keine pro/kontra Diskussion unter den "Ratschlägern" auslösen! Ist nur meine bescheiden Meinung.

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  •  BK1982
10.12.2012  (#11)
ja, später - wenn die systeme dann mal günstiger werden und der strom teurer emoji - wollen wir eh eine PV-anlage machen. daher richten wir dafür alles vor.

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