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Strafzahlung bei Kredit vorzeitig zurückzahlen

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  •  Joachims
19.12. - 30.12.2023
31 Antworten | 10 Autoren 31
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Liebes Forum, 
bitte um Hilfe. Es geht um die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn man den gesamten Kredit frühzeitig zurückzahlt. 
Es gibt ja die Kreditgesamtkosten (inkl. Zinsen, etc.) und den Kreditbetrag, den wir erhalten haben. Wenn ich von 1 % Pönale ausgehe von der Restschuld, wie rechne ich das? 
Beispiel: offener Kreditbetrag: 230k, Gesamtbetrag ca. 380k 
zahle ich dann 1 % Strafe von 150k? Also dann 230k plus 1,5k ? 
Wir überlegen gerade das Szenario, da wir die Immobilie verkaufen wollen, welche Kosten auf uns zukommen. 

Vielen lieben Dank!! Joachims 

  •  thohem
19.12.2023  (#1)
Ich hab's von der Restschuld bezahlt und das macht auch am meisten Sinn , da der Gesamtbetrag ja in der Zukunft liegt. Also 230k + 1,0%

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
19.12.2023  (#2)
Jep, korrekt: 1% von 230.000 €

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
19.12.2023  (#3)
Es könnte die Pönale noch unter 1% von 230000 liegen, da du auch Möglichkeiten zu pönalefreier Sondertilgungen hast (ich glaube 10000€, ausser du hast es bei Vertragsabschluss höher verhandelt)

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.12.2023  (#4)

zitat..
Joachims schrieb: Beispiel: offener Kreditbetrag: 230k, Gesamtbetrag ca. 380k
zahle ich dann 1 % Strafe von 150k? Also dann 230k plus 1,5k ?

Die Pönale bezieht sich auf die vorzeitige Tilgung des aktuellen Kreditrestsaldos. Wenn aktuell 230k offen sind und diese "auf einen Schlag" vorzeitig zurückgezahlt werden, dann kann dir die Bank maximal 2.300 (1%) an Pönale verrechnen.

Die Pönalepflicht wird ausgelöst, sobald die gesetzliche Grenze von 10k p.a. (bzw. je nach Bank auch darüber) überschritten wird. Dann wird die Pönale für den kompletten Sondertilgungsbetrag verrechnet.

Voraussetzung für die Pönaleverrechnung ist, dass der Kredit fix verzinst ist oder im Falle der variablen Verzinsung eine allfällig vereinbarte Kündigungsfrist von max. 6 Monaten nicht eingehalten wurde.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
19.12.2023  (#5)
Man kann auf eine einfache Frage, eine Antwort und einmal die Bestätigung darauf natürlich nochmal 5x das gleiche schreiben ...🤭

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
19.12.2023  (#6)
Waren halt alle Bestätigungen innerhalb von 3 Minuten....

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  •  Joachims
19.12.2023  (#7)
Und ich sage Danke für die vielen Bestätigungen innerhalb so kurzer Zeit! Ihr seid spitze!

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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
19.12.2023  (#8)
man sollte einfach seinen Vertrag lesen bzw auch mit der Bank reden
.
die Banken sind aktuell sicher nicht abgeneigt einen Schuldner aus einem niedrigen Fixzins zu entlassen GRATIS, natürlich sollte man ihnen nicht sagen das man sowieso verkauft, man sollte nur erwähnen das man überlegt sich zu verändern
.
der andere Punkt ist ich habe in meinem Fixzinskredit der heutigen bank99 und ex ing gelesen einen Punkt von Schuldnerwechsel in den möglichen Gebühren,
wenn ich das richtig verstehe dann heißt das ich könnte die Immobilie mitsamt Kredit verkaufen, ich vermute mal vorbehaltlich eines Einkommes und Bonitätsnachweises des Käufers das der den Kredit bedienen kann

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Hallo Joachims,
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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.12.2023  (#9)

zitat..
ChristianIV schrieb: man sollte einfach seinen Vertrag lesen

stimmt - das sollte mal der erste Weg sein.

zitat..
ChristianIV schrieb: die Banken sind aktuell sicher nicht abgeneigt einen Schuldner aus einem niedrigen Fixzins zu entlassen GRATIS, natürlich sollte man ihnen nicht sagen das man sowieso verkauft, man sollte nur erwähnen das man überlegt sich zu verändern

Wenn der Fixzinskredit damals bankintern abgesichert wurde, dann ist die Auflösung aktuell rein rechnerisch ein gutes Geschäft. Dennoch ist es für die Bank ein geplanter Zinsertrag, der künftig fehlt. Und was anderes als eine vorzeitige Abdeckung sollte sonst der Grund für eine Anfrage nach pönalefreier Tilgung sein?

zitat..
ChristianIV schrieb: wenn ich das richtig verstehe dann heißt das ich könnte die Immobilie mitsamt Kredit verkaufen, ich vermute mal vorbehaltlich eines Einkommes und Bonitätsnachweises des Käufers das der den Kredit bedienen kann

das bezweifle ich - wo soll das stehen?

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  •  thohem
19.12.2023  (#10)

zitat..
ChristianIV schrieb: wenn ich das richtig verstehe dann heißt das ich könnte die Immobilie mitsamt Kredit verkaufen, ich vermute mal vorbehaltlich eines Einkommes und Bonitätsnachweises des Käufers das der den Kredit bedienen kann

Bezweifle ich stark, war bei mir auch ein Thema aber Oton aller Banken: "da ein hypothekarkredit auf eine Person läuft und nicht auf die Sache, kann der nicht mitgenommen werden"


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.12.2023  (#11)
Gut, "früher" waren Forderungseinlösungen speziell bei Regionalbanken absolut keine Seltenheit. "Heute" ist das definitiv sehr selten geworden.
Die bank99 jedenfalls bietet das nicht an.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
19.12.2023  (#12)
Forderungseinlösungen früher bei Raikas und OB möglich.
De facto keine ich keine, die das noch aktuell macht.

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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
19.12.2023  (#13)
Die ING hatte einen anderen Ansatz als österreichische Banken, das bekannteste Beispiel waren keine Bearbeitungsgebühren und klare Konditionen,
das die ihr Geschäft weiterverkauft haben ändert nichts an den bestehenden Kreditverträgen.

Ich habe meinen Kreditvertrag nicht in der Hosentasche, ich habe nur im Kopf etwas in der Richtung gelesen zu haben, das weiß ich noch weil ich selbst überrascht war, ich habe auch keine Veranlassung meinen Kredit zu ändern, bin exakt so glücklich wie es ist

Google zum Thema Schuldnerwechsel:
Gebührenblatt wohnkredit99 - bank99 https://assets.bank99.at/documents/wohnkredit99-gebuehrenblatt.pdf
es gibt eine definierte Gebühr

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.12.2023  (#14)

zitat..
ChristianIV schrieb: Die ING hatte einen anderen Ansatz als österreichische Banken, das bekannteste Beispiel waren keine Bearbeitungsgebühren und klare Konditionen,

richtig, das ist auch nach wie vor so, siehe https://www.energiesparhaus.at/forum-bank99-wohnkredit99-2023-und-mehr/70675

zitat..
ChristianIV schrieb: das die ihr Geschäft weiterverkauft haben ändert nichts an den bestehenden Kreditverträgen.

auch das stimmt - und trifft für jeden Gläubigerwechsel im Verbrauchergeschäft zu

zitat..
ChristianIV schrieb: Google zum Thema Schuldnerwechsel:
Gebührenblatt wohnkredit99 - bank99 https://assets.bank99.at/documents/wohnkredit99-gebuehrenblatt.pdf
es gibt eine definierte Gebühr

ja - dennoch kann die bank99 dies aktuell technisch nicht durchführen. Obwohl es im Gebührenblatt hinterlegt ist (ebenso wie die Sicherheitenänderung, etc.) kann die bank99 dies derzeit nicht anbieten.
Wie erwähnt ist das auch im Vertragswerk nicht enthalten.

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  •  Astrid12
22.12.2023  (#15)
Weil es hier gut dazu passt, eine Frage zur vorzeitigen vollständigen Tilgung eines variablen Kredits.

Ich hab meinen Kreditvertrag (BA) jetzt auch nicht bei der Hand aber mit der Annahme 6 Monate Kündigungsfrist andernfalls 1% Pönale: wenn ich über die 6 Monate Kündigungsfrist noch über 4% Zinsen zahl, zahl ich doch lieber heute sofort 1% Pönale und beende den Vertrag gleich. Oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler? 

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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
22.12.2023  (#16)

zitat..
Astrid12 schrieb: Ich hab meinen Kreditvertrag (BA) jetzt auch nicht bei der Hand aber mit der Annahme 6 Monate Kündigungsfrist andernfalls 1% Pönale: wenn ich über die 6 Monate Kündigungsfrist noch über 4% Zinsen zahl, zahl ich doch lieber heute sofort 1% Pönale und beende den Vertrag gleich. Oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler? 

Jein, eine Investmentform die ihnen eine Rendite von mehr als 4% einbringt würde für Gewinn sorgen

wenn man das Geld aber zu 0% Rendite unterm Kopfkissen hat dann ist ihre Frage klar mit NEIN zu beantworten, die Pönale wäre billiger als die auflaufenden Zinsen


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
22.12.2023  (#17)

zitat..
Astrid12 schrieb: Ich hab meinen Kreditvertrag (BA) jetzt auch nicht bei der Hand aber mit der Annahme 6 Monate Kündigungsfrist andernfalls 1% Pönale

gleich vorab - bei der Bank Austria gibt es keine Kündigungsfrist bei variabel verzinsten Verträgen

zitat..
Astrid12 schrieb: wenn ich über die 6 Monate Kündigungsfrist noch über 4% Zinsen zahl, zahl ich doch lieber heute sofort 1% Pönale und beende den Vertrag gleich.

den Kredit isoliert betrachtet:
aus aktueller Sicht wo die Verzinsung gemäß 3M EURIBOR + Aufschlag sagen wir mal etwa 5% beträgt als vereinfachtes Beispiel: 5% p.a. bedeuten 2,5% für 6 Monate. Mit einer Pönale von 1% bleiben dann somit noch immer 1,5% auf der "Haben-Seite".

Auf der anderen Seite:

zitat..
ChristianIV schrieb: eine Investmentform die ihnen eine Rendite von mehr als 4% einbringt würde für Gewinn sorgen

vollkommen richtig. Du bräuchtest hierfür allerdings eine Veranlagungsform, die dir 5% p.a. nach Steuern einbringt.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
22.12.2023  (#18)

zitat..
Astrid12 schrieb: wenn ich über die 6 Monate Kündigungsfrist noch über 4% Zinsen zahl, zahl ich doch lieber heute sofort 1% Pönale und beende den Vertrag gleich. Oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler? 

Alles richtig, kein Denkfehler. Du nimmst somit 1% risikolos mit.


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  •  Astrid12
24.12.2023  (#19)
Danke für die Antworten!

zitat..
ChristianIV schrieb
Jein, eine Investmentform die ihnen eine Rendite von mehr als 4% einbringt würde für Gewinn sorgen

Nachdem ich in ca 1,5 Jahren fertig sein will, werde ich wohl keine Veranlagungsform finden, die mir für die Laufzeit eine Nettorendite von 4,75% garantiert. Der Zeithorizont ist mir zB für ETFs zu kurz. 

Hab meinen Kredit damals aufgeteilt. Beim Fixzins mit 1% für noch mehr als 10 Jahre schaut die Welt natürlich anders aus. Da wird veranlagt, statt getilgt  :)


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
28.12.2023  (#20)
Zwischenfrage: 
Wenn man die 10.000 Euro pönalefreie Tilgung noch übrig hat und in dem Zeitraum, in dem das liegt zB 01.01. bis 31.12. tilgt - und dann erst mit Beginn der neuen 12 Monate Frist, vollständig tilgt, dann kann die Bank ja nichts dagegen sagen und muss den um die 10k reduzierten Betrag (zzgl bisher wieder angefallener Zinsen natürlich), als Grundlage hernehmen.

Wobei ich mir gar nicht sicher bin, ob die Regel "innerhalb 12 Monate" ist oder "innerhalb eines Kalenderjahres".

Letzteres würde ja heißen: hau jetzt 10k rein und am 02.01. kannst den Sack zumachen :D 

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  •  supernova
  •   Silber-Award
28.12.2023  (#21)
Kommt darauf an, ob das Kalenderjahr zählt oder ein 12-Monatszeitraum (etweder ab Abschluss oder rollierend). Gibt glaube ich verschiedene Varianten. 

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