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Beratung - An deiner Stelle würde ich mich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen, solltest du eine Beratungsrechtsschutzversicherung (vorher mit Versicherung abklären, ob du dir deinen Anwalt selbst aussuchen kannst!) haben, würde ich diese nutzen! Ich denke, es schadet nicht, wenn man gut informiert ist und der Anwalt weiß in solchen Sachen genau Bescheid. Lieber einmal zuviel zum Anwalt als sich auf Aussagen von Laien verlassen (vor allem rechtliche Sachen) - das könnte böse enden! Solltest du keine Beratungsrechtsschutz haben, soviel kostet eine Beratung beim Anwalt auch nicht und zumindest bist du dann gut informiert. Zu verlieren hast du nichts! |
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Hallo Chicken, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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welches Bundesland??? - ist auch hier wichtig!
Zum besseren Verständnis wär eine Skizze der Situation recht hilfreich. Du beschreibst das etwas verwirrend. Eines vorweg: du schreibst: ...die Gemeinde musste eine Zufahrtsstraße errichten...welche ihr (mit den anderen Grundeigentümern) aliquot bezahlen musstet.. weiters schreibst du: "Anschlussgebühren". Da meinst du wohl "Aufschließungsabgabe". In dieser sind auch die Kosten der Straße pauschal inkludiert. Eine konkrete Bezahlung der Straßenbaukosten durch die Anrainer erscheint mir sehr sonderbar (wäre zumindest in NÖ nicht gesetzlich gedeckt). Was hat diese Straße für eine Flächenwidmung? Wer ist grundbücherlicher Eigentümer dieser Straße? Ist das Benützen eventuell durch Servitut geregelt?? |
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hallo - wie Karl schon schreibt, mussten doch alle "Aufschliessungskosten" bezahlen, damit wäre die Strasse abgedeckt, egal wann und wo die Strasse gemacht wird.
lg johannes |
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