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Straßenschilder [NÖ]

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  •  MissT
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
12.11. - 29.11.2020
7 Antworten | 7 Autoren 7
7
Ich würde gerne wissen: Wie ist die rechtliche Situation hinsichtlich Straßenschilder - gibt es einen Anspruch der Anwohner bzw. Erfüllungspflicht für die zuständige Gemeinde? Es geht um eine Gemeindestraße in einer Siedlung in Niederösterreich.

Es wurde vor einigen Jahren ein großes Grundstück umgewidmet und durch eine Straße erschlossen. Seit bald vier Jahren sind die ersten dort neu gebauten Häuser bewohnt, seit einem Jahr ist die Straße auch asphaltiert. Wir haben trotz mehrmaliger Urgenz über mittlerweile Jahre hinweg weder Straßenschilder bekommen noch ein Hinweisschild für eine Sackgasse, welche sich auf einer Seite unseres Eckgrundstücks befindet und die sich laufend Autofahrer verirren. 

Meine Geduld ist mittlerweile mehr als erschöpft. Gibt es etwas, womit ich der Gemeinde Druck machen kann?

  •  Beachflyer77
  •   Gold-Award
12.11.2020  (#1)
Hast eine Postadresse ? wird die von den Zustellern gefunden?

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  •  MissT
  •   Gold-Award
12.11.2020  (#2)
Ja, wir haben eine Postadresse. Die Straße ist im NÖ-Atlas eingetragen, aber sonst (Google Maps, Apple Maps etc.) nirgends. Zusteller und Spediteure finden idR nur her, wenn sie regelmäßig hier unterwegs sind und/oder eine Handynummer des Empfängers zur Nachfrage vorliegen haben - und diese auch anrufen wollen sowie der Empfänger auch gerade erreichbar ist. Die Verständigung ist oft sehr schwierig, die Zusteller sprechen häufig sehr schlecht Deutsch. Hinzu kommt, dass unsere Straßenbezeichnung sehr ähnlich klingt wie eine andere Straße in der Nähe und im Wortlaut grammatikalisch falsch ist, was die meisten sehr verwirrend finden, wenn sie es zum ersten Mal hören. Das alles sind Faktoren, die den Bedarf an Straßenschilder besonders erhöhen. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.11.2020  (#3)
§ 31 Abs. 3 NÖ Bauordnung:
Die Bezeichnung von öffentlichen Verkehrsflächen ....hat mit Verordnung des Gemeinderates zu erfolgen.
§ 31 Abs. 5 NÖ Bauordnung:
Bezeichnete öffentliche Verkehrsflächen sind von der Gemeinde am Anfang und Ende sowie bei Kreuzungen mit Tafeln zu kennzeichnen......

Frag mich nicht, wie vorzugehen ist, wenn die Gemeinde sich an diese gesetzlichen Vorgaben nicht hält.

Weiters gibts das Adress-GWR.
Siehe mal für den Beginn hier:
https://www.statistik.at/web_de/services/adress_gwr_online/allgemeines/adressregister/index.html
Da müsste man sich aber noch vertiefen.....

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  •  GShock
13.11.2020  (#4)
Hallo.
Is zwar keine direkte Hilfe aber bei Google Maps kann man fehlende Straßen/Straßennamen melden.
Hat bei unserer Strasse zwar etwas gedauert aber wurde dann doch übernommen. Bei den Hausnummern waren sie dann aber fix. Binnen 24h wurden die dann angezeigt.

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  •  Hollunder
13.11.2020  (#5)

zitat..
GShock schrieb: Is zwar keine direkte Hilfe aber bei Google Maps kann man fehlende Straßen/Straßennamen melden.

Das versuche ich bereits seit 1 1/2 Jahren! Wir haben dasselbe Problem! 
Die meisten Navis und Map-Dienste haben die offiziellen Bezeichnungen drinnen, nur fahren 80% mit google! 😤

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  •  cbl
13.11.2020  (#6)
Die Gemeinde ist laut Vermessungsgesetz (VermG) eindeutig für die Eintragung und Pflege der Adressdaten im Adressregister zuständig. Dazu steht im VermG: „Die Meldung hat jeweils umgehend nach der Vergabe oder Änderung einer Adresse … zu erfolgen“

Der Schriftliche Hinweis an die Gemeinde, dass sie gemäß VermG § 44 Abs. 2 zur Meldung (per Online-Applikation) verpflichtet sind, sollte hoffentlich helfen.

Vielleicht hilft ja auch die unschöne Drohung, dass auch Rettungsdienste die Adresse sonst nicht (schnell) finden können.

Wie vorzugehen ist, wenn eine Gemeinde trotz Aufforderung dieser Aufgabe nicht nachkommt (oder es nicht kann) habe ich bisher nicht gefunden, gegebenenfalls hilft aber eine Anfrage beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen bzw. beim Gemeindebund.

Es ist leider oft so, dass Gemeinden die Wichtigkeit des Adressregisters nicht bewusst ist, es ist ja auch Teil des Grenzkatasters. Dazu kommt noch, dass das Adressregister die einzig richtige Schreibweise von Adressen vorgibt (Abkürzungen, Bindestriche, ß oder ss etc.), wenn dann ein Sachbearbeiter im Online-Formular nur in Großbuchstaben schreibt ist das eher nicht so gut…

Google ist wieder ein eigenes Thema, das Adressregister sollte aber in regelmäßigen Abständen übernommen werden. Das Adressregister ist ein öffentlich zugänglicher Datensatz, Google kann ihn also (wenn sie wollen) bekommen. Unter data.gv.at steht zu diesem Datensatz: „Das österreichische Adressregister ist der amtliche offizielle Adressdatenbestand Österreichs. Es wird laufend von den zuständigen Gemeinden und Städten geführt.“

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
29.11.2020  (#7)

zitat..
Hollunder schrieb: Das versuche ich bereits seit 1 1/2 Jahren!

Mach es auch mit Here.com und OSM (dort selbst editieren oder in Foren Kartografen darum bitten). Die Google-Algorithmen arbeiten auch so, dass sie die Kartendaten mit anderen Kartendienste automatisch vergleichen und so Wahrscheinlichkeiten feststellen, wann wieder neu zu kartografieren ist. Schau auch, ob die Gemeinde in der Österreichischen Grundkarte deine Straße sauber eingetragen hat, auch diese Daten werden u.a. von Google zugekauft.

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