ich hätte eine Frage im Zusammenhang mit Strombezog in "Grundversorgung".
Aktuell habe ich einen Bezugstarif, wo ich ca. 30 Cent bezahle. Nun gibt es ja die Möglichkeit sich auf die Grundversorgung zu berufen. Aus diesem Grund erwäge ich meinen bestehenden Vertrag zu kündigen und dann bei einem anderen Anbieter mich auf Grundversorgung zu berufen um so zu einem günstigeren Tarif zu kommen.
Hat vielleicht damit schon jemand Erfahrung? Wäre super wenn ihr Eure Erfahrung hier teilen könnt.
Vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Stmk bekam ich die Auskunft, dass man die Grundversorgung ausschließlich beim derzeitigen Lieferanten beantragen kann. Inwieweit das tatsächlich zutrifft, isbesondere in anderen Bundesländern, weiß ich aber leider nicht.
Muss, um den Grundversorgungstarif zu bekommen, eine Bedürftigkeit vorliegen oder bekommt dies in der Praxis jeder?
@lize: muss hier einfach nur beim Verbund ein neuer Vertrag abgeschlossen und beim bestehenden Lieferanten gekündigt werden oder wie ist hier die Vorgehensweise?
Grundversorgungstarif is also nett, aber "überall" trotzdem (zu) teuer?!
Bis auf wenige wie Verbund sind doch eh schon die meisten Versorger auch bei Bestandskunden über 30 Cent Arbeitspreis für die kWh, daher ist auch die Sinnhaftigkeit des Threaderstellers erst einmal zu hinterfragen. Grundversorgung macht maximal bei Leuten Sinn, die über 40 Cent zahlen.
Naturkraft NEU 55 cent/kWh Anfrage EnergieAg OÖ -> ja, ich darf bei ihnen rüberwechseln in Grundversorgung. Finale Bestätigung nich ausständig. Dürfte bei ca. 30cent liegen
Grundversorgungstarif is also nett, aber "überall" trotzdem (zu) teuer?! ───────────────
Bis auf wenige wie Verbund sind doch eh schon die meisten Versorger auch bei Bestandskunden über 30 Cent Arbeitspreis für die kWh, daher ist auch die Sinnhaftigkeit des Threaderstellers erst einmal zu hinterfragen. Grundversorgung macht maximal bei Leuten Sinn, die über 40 Cent zahlen.
Kommt doch auf den jahresverbrauch an Jemandem mit >2900kwh Verbrauch ist die 40cent grenze egal, der möchte wohl generell nen günstigen tarif
und selbst bei 40cent tarife ist die USt vom grundpreis zu zahlen --> macht bei 40cent auch mal 8cent zu den 10cent/kwh netto arbeitspreis
Auf Grundversorgung kann sich berufen: Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG (Haushaltskunden) und Kleinunternehmen.
Es ist immer der Tarif, in dem die meisten Kunden des jeweiligen Unternehmens sind.
Grundversorgung kann man bei jedem Unternehmen beantragen, dass dich grundsätzlich auch so normal mit Strom an deiner Adresse beliefern würde.
Bei mir z.B.: Der Kelag Strom-Grundversorgungstarif für Kunden mit Anlagen in Kärnten beträgt 10,87 ct/kWh (exkl. USt.) bzw. 13,04 ct/kWh (inkl. USt.).