Für Stützmauern (ich meine: Mauern, für welche die beidseitigen Geländeoberkanten einen "gewissen" Niveau-Unterschied aufweisen) gibt es anscheinend verschiedene Lösungen:
• "einfache" Mauern
• Winkel-Stützmauern (quasi mit Fundament-Fuß, der meist einem auf den Kopf gestellten unsymmetrischen T ähnelt)
• Schwergewichtsmauern
• ...?
Ich habe schon rausgefunden, dass es anscheinend verschiedene mögliche Gefahren wie Wegrutschen oder Kippen solcher Mauern gibt. Anscheinend ist bei einer Berechnung auch zu berücksichtigen, ob ein spezieller "Lastfall" wie Verkehrslasten (2) oder Böschung (3) vorliegt.
Allgemeine Frage:
• In welchen Fällen (ab welchem Höhen-Unterschied) sollte/muss man statt einer "einfachen" Mauer eine solche mit Fuß (Winkelstützmauer) machen?
Weitere Fragen
zu Stahlbeton-Winkelstützmauer mit Ortbeton (d.h. mit Beton, der auf der Baustelle erhärtet, also keine Fertigteile):
•
Wie wird üblicherweise
vorgegangen: Bodenaushub bis in frostfreie Tiefe für horizonatlen Fundament-Teil ("Fuß"), Bewehrung rein, Beton rein, aushärten lassen, dann Schalung für alles was oberhalb liegt, Bewehrung rein, Beton rein, Schalung ab?
•
Unter den Fuß kommt keine (verdichtete) Tragschicht aus Schotter oder Ähnlichem, oder?
Für eine
(bewehrte) Stützmauer aus Schalungssteinen:
• Wie ist der
Aufbau hier: Baut man einen Fuß wie oben für die Stahlbeton-Winkelstützmauer (aus der nach oben Bewehrung herausragt) und setzt man direkt darauf die Reihen mit Schalungssteinen oder kommt auf den Fuß (notwendigerweise?) noch ein (zu schalender) Betonsockel? Oder geht man hier anders vor?
An Grundstücksgrenzen (zu "normalen" Nachbarn oder zu öffentlichem Gut) darf ja die Grenze NICHT überbaut werden, auch nicht unterirdisch: Kann es
(statische) Probleme geben, wenn man den Fundament-Fuß von einem umgedrehten unsymmetrischen
T zu einem L macht?
Ich denke an Niveau-Unterschiede von maximal 1,20 bis 1,50 m, eventuell jedoch Lastfall 3 (mit 30° Böschung).