Ich hätte eine Frage bezüglich Stützmauer im Bauwich und auch bezüglich zulässiger Hauptfenster auf dem Nachbargrundstück. Hier die Visualisierung:
Unser Grundstück ist Hang-aufwärts, der Nachbar hat sich ca. 3 Meter abgegraben und eine Steinschlichtung errichtet. Wir würden jetzt gerne eine Stützmauer auf dieser Steinschlichtung errichten, er meinte jedoch diese ginge nicht weil der Absturzschutz dieser Mauer dann den 45-Grad Lichteinfall auf seine zukünftig zulässigen Fenster nicht mehr gewährleisten würde.
So wie ich das sehe, sind aber Hauptfenster hier ohnehin erst bei 6,3 (1M-Höhe vom Boden) bzw. bei 7,3 M zulässig, da wir bei Bauklasse 2 im Abstand von 4 Metern ja 8 Mether hoch bauen dürften, und sich daraus dann der entsprechende Lichtwinkel ergibt. Wir haben keinen Bebauungspla.
Bitte um eure Expertenmeinung.
Danke euch!
lg Patrick
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