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Stützmauer Terrassierung

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  •  Maxi
22.5.2022
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo 🙂,

habe eine Frage zum rechtlichen Sachverhalt bei Stützmauern. Laut kärntner Bauordnung sind Stützmauern ab 1m bewilligungspflichtig🤬... Wir haben jetzt aber ca. 2m Hang den wir mit Beton Blocksteinen abstützen wollen.
Wenn man jetzt zuerst eine Mauer mit 1m errichtet und dann etwas dahinter die zweite Mauer mit nochmal 1m, sind das rechtlich dann zwei getrennte Mauern? und wie weit muss die zweite Mauer dann nach hinten versetzt werden um als Terrassierung zu gelten?😵 
Finde da nirgends irgendwelche Richtlinen... 
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. 

Lg Maxi

  •  chrismo
  •   Gold-Award
22.5.2022  (#1)

zitat..
Maxi schrieb: sind Stützmauern ab 1m bewilligungspflichtig🤬...

Was auch gut so ist!

zitat..
Maxi schrieb: sind das rechtlich dann zwei getrennte Mauern?


Ja, das kann man machen. Die beiden Mauer sind dann nur noch meldepflichtig.

Wir haben das auch mal kurz überlegt. Laut Gemeinde gibt es keine Vorschriften zum Abstand, sie müssen nur getrennt voneinander sein.

Der Geologe, mit dem wir das dann weiter besprochen haben, hat gemeint, dass man für eine Mauer aus Wurfsteinen mindestens die doppelte Höhe als Abstand nehmen soll, weil ja die obere auf die untere drückt.

Im Endeffekt haben wir dann auf die Mauer verzichtet und im 45° Winkel abgeböscht.

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  •  Maxi
22.5.2022  (#2)
Danke Chrismo für deine Antwort, hilft mir schon um einiges weiter🙂

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