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.Der Nachbar ist Eigentümer der Mauer und damit hat er auch die Erhaltungsverpflichtung, solange sie bestehen bleibt. Er kann sie aber auch abbrechen.
Sollte die Mauer nicht weiter Bestand haben, dann stellt sich die Frage wie, oder besser gesagt, warum ist die Stützmauer überhaupt gebaut worden? Wie hat der Geländeverlauf vor der Errichtung der Stützmauer ausgesehen? Es gibt zwei Möglichkeiten: entweder wurde auf deinem Grund aufgeschüttet oder beim Nachbar abgegraben. Da die Stützmauer auf dem Grund des NAchbarn ist, wird er (oder seine Rechtsvorgänger) wahrscheinlich abgegraben haben. Aus welchem Grund hätte der Nachbar nämlich eine Stützmauer auf seinem Grund errichtet, nur um deine Anschüttung abzustützen? - Ist eher unwahrscheinlich. Das heißt: als Ersatz für den früheren natürlichen Geländeverlauf hat der Nachbar eine Stützmauer errichtet, um abgraben zu können. Wird die Stützmauer nun vom Nachbarn abgebrochen, dann hat er auch das frühere natürliche Gelände wieder herzustellen. So würde ich das jedenfalls nach NÖ Baurecht sehen. |