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Wie das mit dem Grundstück ist, weiß ich nicht. Bei einer Kündigung einer Pacht, wo erlaubt wurde irgendetwas immobilies darauf zu errichten, muss das normalerweise geschätzt und ausbezahlt werden... (zumindest beim ganz einfachen Baurecht) Wie das im Detail hier funktioniert, Teil eines Grundstücks verpachten und da nur Nebengebäude ... weiß ich nicht. Da wäre das Ehepaar aber schön blöd darauf ein zu gehen. Nur noch Teilbesitz auf eigenen Haus&Grund und im Streitfall muss alles versteigert werden... |
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wieso sie können sich vorher selbst ein Wohnrecht eintragen lassen (=rechtlich gesehen wertmindernd) genauso können sie es vertraglich regeln das in deinem dargestellten Fall der Teilungsklage Variante Zivilteilung sie ein Vorkaufsrecht auf den Anteil haben und es eben zu keiner Zwangsversteigerung kommen kann ------ bzw man gezielt auf eine Teilungsklage Realteilung spekuliert weil dann geht das nicht über die Behörden die vielleicht es ablehnen sondern via Gericht, aber da sind wir so tief in einem Spezialfall das man einen hochspezialisierten Experten braucht ob man so das Baurecht "umgehen" könnte, auf jeden Fall könnte man zumindest mit dem Anteil eine Rechtssicherheit herstellen ohne das Grundstück teilen zu müssen HEUTE bzw das ganze Grundstück kaufen zu müssen HEUTE |
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Hallo heislplaner, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Teil von einem Grundatück kaufen oö |
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Darauf kommts ja wohl hinaus... das ganze ist wohl ziemlich wertmindernd aus deren Sicht. Und das Leben für die evt. Erben extrem komplex. Alles wilde Konstruktionen (obwohl rechtlch sicher möglich) auf die würde ich mich nie einlassen. Noch scheinen sie ein unbedingtes Bedürfnis haben, jetzt rasch Geld haben zu wollen, sondern von der Beschreibung eher nett "wir nutzen es ja sowieso nicht" zu sein... Ich finde man sollte bei den Ratschlägen nicht nur an der TE denken, sondern auch hier z.B. an das Paar. |
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Is jetzt alles nur noch reine Theorie hier und sind ja schon fast absurde Konstruktionen. Hat jedenfalls nichts mehr mit Realität zu tun. Und nur zur Info: Auch das Gericht muss sich im Falle einer Teilungsklage an die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen halten. Teilungsklage würde also abgelehnt und es gäbe wieder nur gemeinsame/gesamte Veräußerung, um das Miteigentum aufzulösen....... Aber wie gesagt: Theorie hoch 10 |