« Baurecht  |

Teil von einem Grundatück kaufen oö [OÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 
  •  heislplaner
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
11.6. - 17.6.2019
24 Antworten | 12 Autoren 24
24
Wir haben ein Reihenhaus und sind mit Größe, Ausrichtung usw mehr als zufrieden. Unsere südwestseitigen Nachbarn haben ein sehr langes Grundstück welches in der Breite mit 26m an unseres angrenzt. Das sind tüchtige alte Leute mit denen wir uns sehr gut verstehen. Allerdings wird ihnen die Arbeit im Garten schon zuviel. Jetzt haben wir uns gedacht, ob wir ihnen nicht anbieten sollten, einen Teil ihres Grundstückes zu kaufen. Es ginge konkret um einen 6m breiten und eben 26m langen streifen der an unser Grundstück angrenzt. Wir könnten uns dadurch Besucherparkplätze schaffen und eventuell auch einen Pool und eine husätzliche Gartenhütte realisieren. Doch das wichtigste wäre uns, dass wir uns etwas Luft verschaffen würden. Denn das Haus der beiden ist alt und wenn die mal sterben wird das grundstück sicher von einem bauträger gekauft (da hauen sich momentan bei uns alle drauf) und bis ans limit herangebaut (3m das haus und garage oder parkplätze eventuell an unserer grundgrenze) Jetzt meine eigentliche frage: geht das, dass man einfach von einem baugrundstück 150m2 kauft und herauslöst? wenn ja, mit welchen nebenkosten muss ich rechnen und welche baulichen rechte habe ich dann für dieses grundstück (pool, parkplätze, gartenhütte, wasseranschluss, ...)? Danke für eure Hilfe!

  •  homecu
17.6.2019  (#21)

zitat..
heislplaner schrieb: wie wäre das bei einer pachtung? muss da das grundstück auch geteilt werden oder bleibt der gepachtete teil einfach beim nachbargrundstück? wie sieht das dann mit pool parkplätzen und einfriedung aus? kann so ein pachtvertrag auch einseitig gekündigt werden?

Wie das mit dem Grundstück ist, weiß ich nicht. Bei einer Kündigung einer Pacht, wo erlaubt wurde irgendetwas immobilies darauf zu errichten, muss das normalerweise geschätzt und ausbezahlt werden... (zumindest beim ganz einfachen Baurecht)

Wie das im Detail hier funktioniert, Teil eines Grundstücks verpachten und da nur Nebengebäude ... weiß ich nicht. 

zitat..
ChristianIV schrieb: was mir als Kunstgriff einfällt wäre noch das ihr sagen wir 5% vom ganzen Haus+Grundstück

Da wäre das Ehepaar aber schön blöd darauf ein zu gehen. Nur noch Teilbesitz auf eigenen Haus&Grund und im Streitfall muss alles versteigert werden...




1
  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
17.6.2019  (#22)

zitat..
homecu schrieb: Da wäre das Ehepaar aber schön blöd darauf ein zu gehen. Nur noch Teilbesitz auf eigenen Haus&Grund und im Streitfall muss alles versteigert werden...

 wieso sie können sich vorher selbst ein Wohnrecht eintragen lassen
(=rechtlich gesehen wertmindernd)

genauso können sie es vertraglich regeln das in deinem dargestellten Fall der Teilungsklage Variante Zivilteilung sie ein Vorkaufsrecht auf den Anteil haben und es eben zu keiner Zwangsversteigerung kommen kann

------

bzw man gezielt auf eine Teilungsklage Realteilung spekuliert weil dann geht das nicht über die Behörden die vielleicht es ablehnen sondern via Gericht, aber da sind wir so tief in einem Spezialfall das man einen hochspezialisierten Experten braucht ob man so das Baurecht "umgehen" könnte,
auf jeden Fall könnte man zumindest mit dem Anteil eine Rechtssicherheit herstellen ohne das Grundstück teilen zu müssen HEUTE bzw das ganze Grundstück kaufen zu müssen HEUTE


1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo heislplaner,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Teil von einem Grundatück kaufen oö

  •  homecu
17.6.2019  (#23)

zitat..
ChristianIV schrieb:
__________________

(=rechtlich gesehen wertmindernd)

Darauf kommts ja wohl hinaus... das ganze ist wohl ziemlich wertmindernd aus deren Sicht. Und das Leben für die evt. Erben extrem komplex. Alles wilde Konstruktionen (obwohl rechtlch sicher möglich) auf die würde ich mich nie einlassen. Noch scheinen sie ein unbedingtes Bedürfnis haben, jetzt rasch Geld haben zu wollen, sondern von der Beschreibung eher nett "wir nutzen es ja sowieso nicht" zu sein... Ich finde man sollte bei den Ratschlägen nicht nur an der TE denken, sondern auch hier z.B. an das Paar.


1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.6.2019  (#24)
Is jetzt alles nur noch reine Theorie hier und sind ja schon fast absurde Konstruktionen.
Hat jedenfalls nichts mehr mit Realität zu tun.

Und nur zur Info:
Auch das Gericht muss sich im Falle einer Teilungsklage an die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen halten. Teilungsklage würde also abgelehnt und es gäbe wieder nur gemeinsame/gesamte Veräußerung, um das Miteigentum aufzulösen.......
Aber wie gesagt: Theorie hoch 10

1
 1  2 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: zulässige Höhe einer freistehenden PV Anlage