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Grundsätzlich ist alles nach Plan auszuführen. Aber wo kein Kläger da kein Richter ;)
Bei der Terrassenüberdachung wirds aber eher egal sein... Zugegeben, wir sind mit dem Haus auch um ein paar cm höher als im Einreichplan angegeben wegen den Kanalanschlüssen... Sollte dich jemand erwischen und anzeigen müsstest du halt neu Einreichen. Sofern alles den Bauvorschriften entspricht wird dies aber auch kein Problem sein. lg |
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Ok danke Biobaer |
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ahhh danke wir haben im wohnzimmer auf 2 seiten ein fenster, eines quasi unter der überdachung, eines süd-west-seitig ohne überdachung. und ebenfalls unter der überdachung, im esszimmer auch eine HST HST [Hebeschiebetür] wir werden schon nicht im dunkeln sitzen |
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Wenn es aber einen Kläger gibt, dann steht der ganze (!) Bau erstmal, bis alles neu bewilligt wurde. Es kann ja immer sein, dass irgendein Nachbar mal bei der Baubehörde anruft. Also wenn ihr eh noch in der Planungsphase seid, dann reicht gleich alles so ein wie später gebaut wird bzw. lasst es jetzt noch ändern. Und spätere Umplanungen gehen sowieso meist schief, weil man auf irgendein Detail vergisst und dann plötzlich während dem Bau draufkommt, dass die "kleine Änderung" doch noch irgendwelche Auswirkungen hat, die man übersehen hat. |