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JA! Gilt als Wand. Eine Wand kann auch aus verschiebbaren Teilen bestehen. ||
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Terrassenüberdachung - Da gibt's leider manchmal unlogische Bestimmungen.
Ein Gewächshaus bis zu einer best. Größe ist nur anzeigepflichtig. Das darf auch ein Glasdach als Pultdach haben, eine Holzkonstruktion und zu öffnende Wände. Die Wand darf auch aus 2 Holzstützen bestehen und muß nicht geschlossen sein. Und du darfst es ziemlich dicht ans Haus stellen- nur nicht fest mit diesem verbinden. Vielleicht ein paar Röllchen unters Gewächshaus und schienen darf man auch auf dem Terrassenboden verlegen..... ( wenn sich da einer vom Amt verar.....t vorkommt muß es ja nicht unbedingt dein Problem sein. Und wenn die mobile Version dir nicht zusagt deine verschließbaren Wände erst später montieren und bei Bedarf wieder aushängen- solange ist es eben nur ein Vordach. Andreas Teich |
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Vielleicht gehts durch wenn du die Überdachung nicht am Haus befestigst sonder hinten auch auf Stützen stellst? |
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Vielen Dank euch allen für eure Hilfe und rasche Antwort.
Wir haben heute auch nochmal mit dem Bauamt gesprochen. Dürfen die Überdachung nun doch machen lassen (da Montagetermin schon steht) aber noch "ohne die Glasseitenteile". Diese erst nach der Bewilligung. Man lernt nie aus |