« Hausbau-, Sanierung  |

Terrassenüberdachung-Gebäude oder nicht?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Rauchkogel
4.3. - 5.3.2015
4 Antworten 4
4
Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage und hoffe jemand kann mir da Auskunft geben.

Wir planen eine Terrassenüberdachung (Glasdach mit 2 Stehern) welche an einer Seite an der Hauswand befestigt wird und mit 2 Stehern vorne gehalten bzw. gestützt wird. Eine Seite der Überdachung wird mit in sich verschiebbaren Glaselementen ausgeführt, welche wir bei Wind schließen können.

Nun haben wir eine Bauanzeige bei unserer Gemeinde gemacht und heute die Info erhalten dass wir eine Baubewilligung einholen müssen da es sich nun um einen Gebäude mit 2 Wänden (Hauswand und Glasseite) handelt und es somit als Gebäude gezählt wird.
Kann mir jemand sagen ob ein verschiebbarer Windschutz als Wand gilt? Muss eine Wand nicht etwas fixes sein?

Auf eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank mal schon im voraus.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.3.2015  (#1)

zitat..
Rauchkogel schrieb: Kann mir jemand sagen ob ein verschiebbarer Windschutz als Wand gilt? Muss eine Wand nicht etwas fixes sein?

JA! Gilt als Wand. Eine Wand kann auch aus verschiebbaren Teilen bestehen.

1
  •  AnTeMa
5.3.2015  (#2)
Terrassenüberdachung - Da gibt's leider manchmal unlogische Bestimmungen.

Ein Gewächshaus bis zu einer best. Größe ist nur anzeigepflichtig.

Das darf auch ein Glasdach als Pultdach haben, eine Holzkonstruktion und zu öffnende Wände.

Die Wand darf auch aus 2 Holzstützen bestehen und muß nicht geschlossen sein.

Und du darfst es ziemlich dicht ans Haus stellen- nur nicht fest mit diesem verbinden.

Vielleicht ein paar Röllchen unters Gewächshaus und schienen darf man auch auf dem Terrassenboden verlegen.....emoji
( wenn sich da einer vom Amt verar.....t vorkommt muß es ja nicht unbedingt dein Problem sein.

Und wenn die mobile Version dir nicht zusagt deine verschließbaren Wände erst später montieren und bei Bedarf wieder aushängen- solange ist es eben nur ein Vordach.

Andreas Teich

1
  •  sir_rws
  •   Gold-Award
5.3.2015  (#3)
Vielleicht gehts durch wenn du die Überdachung nicht am Haus befestigst sonder hinten auch auf Stützen stellst?

1


  •  Rauchkogel
5.3.2015  (#4)
Vielen Dank euch allen für eure Hilfe und rasche Antwort.
Wir haben heute auch nochmal mit dem Bauamt gesprochen. Dürfen die Überdachung nun doch machen lassen (da Montagetermin schon steht) aber noch "ohne die Glasseitenteile". Diese erst nach der Bewilligung. Man lernt nie aus emoji

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Carport an Carport