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·gelöst· terrassenüberdachung kärnten

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  •  sharknz
23.6. - 25.6.2020 1
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Werte Forumsmitglieder, ich hoffe auf euer Wissen. Ich möchte meine 2 Terrassen überdachen. Jetzt hat die eine Terrasse ca 20m2 und die andere knapp unter 40m2. In der Kärntner Bauordung steht folgendes:
§ 7 Bewilligungsfreie, mitteilungspflichtige Vorhaben,
baubehördliche Aufträge (1) Keiner Baubewilligung bedürfen folgende Vorhaben:
....
q) die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Terrassenüberdachungen bis zu 40 m2 Grundfläche und 3,50 m Höhe, auch wenn diese als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt werden;
 
Ich muss also alles unter 40m2 nur melden und brauche keine Baubewilligung. Wenn ich jetzt beispielsweise die eine Terrasse heuer und die andere nächstes Jahr überdache, brauche ich dann eine Baubewilligung oder reicht da die 2malige Mitteilung? Also kann ich die beiden Projekte getrennt voneinander betrachten oder muss ich das dann spätestens bei der 2. Terrasse sowieso bewilligen lassen?
 
Vielen Dank

  •  chrismo
  •   Gold-Award
25.6.2020  (#1)
Bin nur Laie, aber Zusammenzählen würde zu sehr absurden Situationen führen und wird sonst auch nirgends gemacht. Also nein, die beiden können getrennt voneinander betrachet und müssen nur gemeldet werden.

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