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Nebengebäude ohne Hauptgebäude auf Baugrund

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  •  petrol
24.6. - 5.8.2020
7 Antworten | 4 Autoren 7
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Hallo,

ich hab ein 600m² Baugrundstück ohne Verpflichtung zum Bebauen.
Ich würde mir nun gerne einen kleinen Geräteschuppen für den Rasenmäher und einen Griller hinstellen.

Ist es ein Problem, ein Nebengebäude in Form eines Geräteschuppens ohne Hauptgebäude auf einen solchen Baugrund zu stellen? Ansonsten sollte dafür eine Baumittteilung (Grundfläche weit unter 25m² und Höhe geringer als 3m) ausreichen, oder?

Vielen Dank.

  •  orp108
25.6.2020  (#1)
Prinzipiell gleiche Thematik wie bei mir:

https://www.energiesparhaus.at/forum-gartenhuette-im-bauland-noe/58225

Bewilligungspflichtig in NÖ, weis nicht wo du baust. 

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  •  Beachflyer77
  •   Gold-Award
25.6.2020  (#2)

zitat..
petrol schrieb: Ist es ein Problem, ein Nebengebäude in Form eines Geräteschuppens ohne Hauptgebäude auf einen solchen Baugrund zu stellen?

Wenn es kein Haupt gebäde gibt dann gibt es kein Nebengebäude, bzw. wird dies das Hauptgebäude.

In NÖ kannst bis 10m2 max 3 mHoch was hinstellen. Darüber Bewilligungspflichtig


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.6.2020  (#3)
Wir haben keinerlei Info, um welches Bndesland es sich überhaupt handelt.
Der verwendete Begriff "Baumitteilung" passt so überhaupt nicht zu NÖ....

Aber bleiben will halt mal bei NÖ:

zitat..
Beachflyer77 schrieb: Wenn es kein Haupt gebäde gibt dann gibt es kein Nebengebäude, bzw. wird dies das Hauptgebäude.

Stimmt jedenfalls für NÖ nicht!!! Bitte nicht irreleiten lassen!

zitat..
Beachflyer77 schrieb: In NÖ kannst bis 10m2 max 3 mHoch was hinstellen.

Gemeint ist da "bewilligungs- und anzeigefrei hinstellen". Stimmt allerdings auch nicht, weil im Fall von Petrol ja kein Wohngebäude vorhanden ist.

Und wie gesagt: gilt alles nur für NÖ.


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  •  petrol
5.8.2020  (#4)
Die Gemeinde hat nun meine Baumitteilung abgesegnet, wobei laut Landesregierung darf man kein Nebengebäude bzw. Carport ohne bestehendes Hauptgebäude auf einem Baugrund errichten.

Interessante Sachlage, eigentlich dürfe ich mein BVH nicht umsetzen, aber die Gemeinde hat keinerlei Versagengründe.

In der Umgebung (in 4 Gemeinden) ist mir aufgefallen, dass es einige gar nicht so wenige Baugründe mit Nebengebäuden für die Freizeitnutzung gibt, auf denen aber keine Hauptgebäude stehen.

Jetzt stellt sich die Frage, ob eine abgesegnete Baumitteilung einem Bescheid entspricht oder ob ein Bescheid nach einer Baubewilligung inkl. einer Bauverhandlung mehr "wert" ist als eine abgesegnete Baumitteilung.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.8.2020  (#5)
Hast du die Beiträge oberhalb gelesen??  Ich glaub nicht! Und da vergeht halt die Lust noch was zu schreiben......Ist ja aus den Beiträgen leicht zu erkennen, dass wir über das Bundesland rätseln. Und das Bundesland ist entscheidend für deine Fragestellung, da das überall anders geregelt ist.

Es kann auch kein Mitleser mit deinem ersten Absatz was anfangen, da man nicht weiß, für welches Bundesland das gelten soll?? In manchen Bundesländern ist das nämlich defintiv nicht so!

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  •  petrol
5.8.2020  (#6)
Es handelt sich um Kärnten - sorry, vergessen zu erwähnen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.8.2020  (#7)
Dein Vorhaben ist ja nicht Bewilligungspflichtig, daher kanns auch keinen Bewilligungsbescheid geben.
Du musst der Baubehörde dein Bauvorhaben lediglich "mitteilen" - und das war´s. D.h. du darfst bauen.
Kommt also auf das selbe raus, wie mit einem Bescheid bei einem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben.

zitat..
petrol schrieb: laut Landesregierung darf man kein Nebengebäude bzw. Carport ohne bestehendes Hauptgebäude auf einem Baugrund errichten.

Da würd´ mich die dazugehörige Gesetzesstelle interressieren??


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