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·gelöst· Traufenhöhe überschreiten [Sbg]

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  •  michl12
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
12.3. - 20.3.2024
21 Antworten | 10 Autoren 21
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Hallo Zusammen,

weiß jemand was passiert wenn die Traufenhöhe nicht stimmt? Ich würde sie gerne gemäß dem genehmigten Plan um 8cm überschreiten.
Nachbarn sind kein Thema sind 35 Meter entfernt.
Würde ich eine Strafe riskieren?

Danke und schöne grüße

  •  rocko567
12.3.2024  (#1)
ist die neue höhe bewilligbar oder überschreitet sie die maximal zulässige gebäudehöhe? mit nachbarn hat das zunächst nichts zu tun.

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  •  michl12
12.3.2024  (#2)
ich denke nicht das ich eine bewilligung dafür erhalte!
Ehrlich gesagt will ich auch nicht wieder alles abändern und anfragen. Auf die idee hat mich eigentlich der Zimmerer gebracht ob 8 cm überhaupt auffallen würden.

Will aber natürlich auch nicht eine mega Strafe riskieren :(

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  •  GShock
13.3.2024  (#3)
Das schlimmste das passieren kann, wenn die 8cm nicht bewilligbar sind, ist das du dann nachträglich die 8cm wieder abtragen musst inkl. Dachabsenken etc.   also durchaus potentiell sehr teuer

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
13.3.2024  (#4)
Würde ich nie sehenden Auges machen.
Damit hast einen konsenslosen Bau.

Hat der Zimmerer ein Problem damit, es nach Plan zu bauen?

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  •  Bauherrjoe
  •   Bronze-Award
13.3.2024  (#5)
Gibt es Toleranzen oder ist wirklich z.b. 5,500m ok und 5,508m bedeutet Abrissbescheid?
Wenn es so ist, da fallen mir viele ein wo es Probleme geben müsste.

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  •  michl12
13.3.2024  (#6)
Abtragen wegen 8cm ? Ok wenn sows im raum steht ist es gestrichen!
Nein der Zimmerer hat kein problem damit, es wäre nur dann der Innenraum eben unter der Dachschräge genau 200cm und nicht 192 cm!

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  •  Destroent
13.3.2024  (#7)
Wo kein Kläger da kein Richter. Die 8cm merkt nur wer der es merken will. Normalerweise kommt von der Gemeinde keiner und misst nach. Wenn du es nicht groß herumredest wird nie etwas sein.

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  •  mikezwgr
  •   Bronze-Award
13.3.2024  (#8)

zitat..
Destroent schrieb: Wo kein Kläger da kein Richter. Die 8cm merkt nur wer der es merken will. Normalerweise kommt von der Gemeinde keiner und misst nach. Wenn du es nicht groß herumredest wird nie etwas sein.

Ich seh das auch so - wenn du in einer kleinen Gemeinde baust und es für die höhe keinen einfachen Indikator gibt fällt das keinem auf - da sind die 8cm ziemlich wurscht - ist wahrscheinlich nicht mal ganz einfach zu messen - speziell wenn das Gelände ums Haus auch noch nicht fertig ist .... 


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
13.3.2024  (#9)
Bei uns gibt es eine Endvermessung... also auf "fällt keinem auf" würde ich nicht gehen.
Umgelehrt, wo tut dir die niedrigere Traufenhöhe direkt an der Wand weh? Möblierung?
Die kann man auch easy am Eck hinten einkürzen.

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  •  michl12
13.3.2024  (#10)

zitat..
MalcolmX schrieb:

Bei uns gibt es eine Endvermessung... also auf "fällt keinem auf" würde ich nicht gehen.
Umgelehrt, wo tut dir die niedrigere Traufenhöhe direkt an der Wand weh? Möblierung?
Die kann man auch easy am Eck hinten einkürzen.

ja genau geht eigentlich nur um die Kästen. Natürlich kann man die auch anpassen. Und bevor ich hier wirklich schwierigkeiten bekomme werde ich das auch machen. Hab ja hier schon was von abtragen gelesen oder eine Strafe steht hier nicht dafür.


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  •  Destroent
13.3.2024  (#11)

zitat..
MalcolmX schrieb:

Bei uns gibt es eine Endvermessung... also auf "fällt keinem auf" würde ich nicht gehen.
Umgelehrt, wo tut dir die niedrigere Traufenhöhe direkt an der Wand weh? Möblierung?
Die kann man auch easy am Eck hinten einkürzen.

Ok, dann ist das was anderes, aber bei uns kannst unterm Strich alles machen sofern sich keiner beschwert, schaut das von der Gemeinde keiner an.


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  •  Bauherrjoe
  •   Bronze-Award
13.3.2024  (#12)

zitat..
MalcolmX schrieb:

Bei uns gibt es eine Endvermessung... also auf "fällt keinem auf" würde ich nicht gehen.

Aso wennst beim Messen vom Geometer "durchgekommen" bist, alles OK? Aber du bist Burgenland, ich SBG

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
13.3.2024  (#13)
Ein Pax Schrank ist in 5min am hinteren Ende eingekürzt... und man wird es von vorne eh quasi nicht sehen.

Deswegen würde ich die Anpassung nicht machen.

Viellwicht kann man bei den Fußbodenaufbauten/Deckenstärken noch was rausholen, das wäre je nachdem weniger genehmigungsrelevant.
Die Traufenhöhe ist halt schon sehr zentral.

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
13.3.2024  (#14)
Blödes Beispiel, wenn du jetzt z.B. ein Prefa Dach hast und du Deckst es 25 Jahren neu mit Ziegel auf Kontralattung und Lattung bist schnell 10cm höher und keiner würde sich hier Gedanken  machen  ....

Aber jeder wie er meint, ich persönlich kann mir nicht vorstellen dass alle gebauten Häuser mir der Höhe passen.

Also wenn es ein freistehendes Haus ist ohne direkten Nachbarn würde ich persönlich sogar 10cm Höher bauen, dass sich der Kasten wirklich ausgeht.

Und bist du dir absolut sicher dass die Bodenplatte passt und nicht schon vielleicht 2cm zu hoch oder 3cm zu tief ist ... Also ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass am Land die Geweke in diesem cm Bereich arbeiten, vielleicht bist eh schon 2cm zu hoch ...

Aber du musst gut schlafen, wenn es nicht um eine Türe geht sondern wirklich nur um die Kästen wäre abschneiden oder massmöbel alle mal eine Option, aber meiner Meinung nur dann wenn du dir sicher bist nicht jetzt schon zu hoch zu sein... sonst schläfst eh schon schlechter  emoji

Gutes Gelingen wie auch immer du dich entschieden tust.

LG

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  •  rocko567
18.3.2024  (#15)
die wichtigste frage wurde aber immernoch nicht beantwortet.
ist die neue höhe bewilligbar oder überschreitet sie die maximal zulässige gebäudehöhe?

zitat..
michl12 schrieb: ich denke nicht das ich eine bewilligung dafür erhalte!

ist irgendwie schwammig. wenn es bewilligbar ist würde ich es einfach höher bauen und gar nicht weiter nachdenken.
im schlimmsten falls wenns wem auffällt reichst du einen plan ein mit einer gelben linie (alte traufkante) und eine rote linie (neue traufkante) - natürlich kotiert - und die geschichte hat sich.

falls nicht bewilligbar würde ICH es persönlich nicht riskieren in Anbetracht: neue blöde nachbarn, hausverkauf, konsensloser bau wie weiter oben geschrieben usw. uws.

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
19.3.2024  (#16)

zitat..
rocko567 schrieb:
im schlimmsten falls wenns wem auffällt reichst du einen plan ein mit einer gelben linie (alte traufkante) und eine rote linie (neue traufkante) - natürlich kotiert - und die geschichte hat sich.

ist das wirklich so eine einfache Geschichte im Nachhinein?

Also ohne jegliche Strafe oder dergleichen?


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
19.3.2024  (#17)
Wenn es höhenmäßig zulässig ist, dann ja.

1
  •  massiv50er
  •   Gold-Award
19.3.2024  (#18)

zitat..
MalcolmX schrieb:

Wenn es höhenmäßig zulässig ist, dann ja.

das heißt solange eine "Bauabweichung" genehmigungsfähig ist, fallen schlimmstenfalls nur Kosten für die neue Einreichung an?




1
  •  ds50
  •   Gold-Award
19.3.2024  (#19)

zitat..
Destroent schrieb: Wo kein Kläger da kein Richter. Die 8cm merkt nur wer der es merken will. Normalerweise kommt von der Gemeinde keiner und misst nach. Wenn du es nicht groß herumredest wird nie etwas sein.

Erinnert mich aber an "Ach, mach ma die 16er rein. Hamma schon immer so gemacht". 🤪

Da wir während des Ausbaggerns der Bodenplatte noch unser Haus um ca. 50cm höher gesetzt haben war es mir nach Rücksprache mit allen Beteiligten sehr wichtig, das auch durch eine neuerliche Einreichung (nachträglich) rechtlich wasserdicht absegnen zu lassen.

Denn: Weißt du ganz sicher, dass in zwei Jahrzehnten der Nachbarsohn nicht mal das ganze geerbte Nachbarshaus an einen Juristen verkauft, der keine besseren Hobbies hat als nachzumessen, ob denn dein Haus wirklich nach Einreichplan gebaut wurde?

Schlimmstenfalls kannst dann neu einreichen, aber nach den dann geltenden Spielregeln (Bauvorschriften), oder schlimmstenfalls das Haus tatsächlich abtragen.

So meine laienhafte Meinung.

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  •  rocko567
19.3.2024  (#20)

zitat..
massiv50er schrieb:

──────..
MalcolmX schrieb:

Wenn es höhenmäßig zulässig ist, dann ja.
───────────────

das heißt solange eine "Bauabweichung" genehmigungsfähig ist, fallen schlimmstenfalls nur Kosten für die neue Einreichung an?

ja genau.
wichtig ist hald, dass sie genehmigungsfähig ist - zum zeitpunkt der nach- bzw. neueinreichung.
bzw. wenn im zuge der fertigstellungsanzeige ein konsensplan = bestandsplan mit eingezeichneten änderungen zur ur-einreichung abgegeben wird wird das passen.


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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
20.3.2024  (#21)

zitat..
rocko567 schrieb:

──────..
massiv50er schrieb:

──────..
MalcolmX schrieb:

Wenn es höhenmäßig zulässig ist, dann ja.
───────────────

das heißt solange eine "Bauabweichung" genehmigungsfähig ist, fallen schlimmstenfalls nur Kosten für die neue Einreichung an?
───────────────

ja genau.
wichtig ist hald, dass sie genehmigungsfähig ist - zum zeitpunkt der nach- bzw. neueinreichung.
bzw. wenn im zuge der fertigstellungsanzeige ein konsensplan = bestandsplan mit eingezeichneten änderungen zur ur-einreichung abgegeben wird wird das passen.

gibt es eckpunkte, was derzeit nicht "genehmigungsfähig" ist?
Weiß sehr schwer pauschal zu beurteilen....
Aber solche groben Schnitzer z.b:
>Grenzabstände zu Nachbarn können nicht eingehalten werden
>Geschossflächenzahl überschritten
>Mindestanforderungen unterschritten


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