« Baurecht  |

Einseitig offene Bauweise - Front wie verbauen [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Hydra19
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
13.3. - 18.3.2024 1
1
Hallo,

mein Freund hat ein Grundstück in NÖ mit einseitig offener Bauweise. Der Plan wäre nun, ein Haus mit gedrehtem L Grubdriss zu errichten. Dabei wäre der schmale teil des L die Front des Gebäudes, der lange, breite Teil wär somit die Hinterseite des Gebäudes.

Sprich, wir wollen hauptsächlich im hinteren Bereich des Grundstücks bauen. Wäre das überhaupt bei einer einseitig offener Bauweise möglich? Die Front würde dabei am Nachbarhaus anschließen, würde jedoch nicht überwiegend das Grundstück einnehmen, ich bilde mir ein, das das aber normal notwendig wäre?

Hoff, meine Frage ist halbwegs klar.

Vielen lieben Dank vorab.

  •  rocko567
18.3.2024  (#1)
hallo, idealerweise du fügst eine kurze skizze an.

zitat..
"Einseitig offen – auf mehreren benachbarten Bauplätzen sind die Hauptgebäude an die jeweils gleiche seitliche Grundstücksgrenze anzubauen, z.B. die nördliche. Auf der jeweils anderen Seite ist ein seitlicher Bauwich freizuhalten, dieser hat die halbe Gebäudehöhe, mindestens aber 3 m zu betragen. Im seitlichen Bauwich sind KEINE Nebengebäude zulässig (auch keine Hauptgebäude - eh klar - Anm.) , bauliche Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht (z.B. Carports), dürfen errichtet werden. Auch hier dürfen Garagen also nur außerhalb des seitlichen Bauwichs errichtet werden."






1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Carport an Grundstücksgrenze