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Traufenhöhe von wo gemessen - OÖ

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  •  topstyling
  •   Bronze-Award
8.6.2011
6 Antworten 6
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Hallo Gemeinde,

hab mal ne Frage. Von wo wird die Traufenhöhe gemessen. Im OÖ Bautechnikgesetz/Verordnung steht zb. dass bei einer Traufenhöhe bis 3m von einem Nebengebäude (zb. Garage, Carport) der Mindestabstand zum Nachbarn von 3m unterschritten werden darf.

Nur von wo wird die Traufenhöhe gerechnet?
1. Von Traufe zu Niveau neben dem Nebengebäude
2. Von Traufe zu Ursprungsniveau
3. Von Traufe zu Urspurngsniveau Nachbargrundstück
oder wie?

Wäre für Infos dankbar da mans aus dem Gesetzestext nicht wirklich rauslesen kann - oder ich bin einfach zu blöd dazu.

  •  scno
8.6.2011  (#1)
Ist zwar eventuell am Thema vorbei, aber vielleicht hilft dir das:
http://tinyurl.com/6dh8aox

Es sind auch Traufenhöhen für "Schutzdächer" über 3 m an der Grundgrenze möglich (siehe §2, Abs. 20). Unter einem "Schutzdach" dürfen halt keine motorisierten Fahrzeuge stehen. Damit hatte sich bei mir die Diskussion über die Traufenhöhe beim "Schutzdach" meines Wohnwagens erübrigt.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
8.6.2011  (#2)
nachdem.. - ...in österreich gründstücke im kataster nur in längs- und breitenkoordinaten und nicht in höhenkoordinaten vermessen werden, ist es sowieso später schwer nachweisbar wie hoch das ursprungsgelände früher war.

interpretiere meine antwort wie du willst.

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  •  johro
  •   Gold-Award
8.6.2011  (#3)
Hallo - ich glaube bei uns (in NÖ) wurden die 3m vom Nullpunkt des Salbachs gemessen.

lg
johannes

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  •  mopa
8.6.2011  (#4)
Fußboden - Traufenhöhe wird vom Garagenfußboden gemessen, dh. auch wenn du zB. einen halben Meter aufschüttest kann die Traufe dann 3,5m über Naturniveau liegen, weil ja ab Fußboden gemessen wird. Hat mir der SV vom Bezirksbauamt so bestätigt.
Steht im OÖ Bautechnikgesetz, Pkt. 31:
"Eine - von irgendeinem „festgesetzten Nullpunkt“ zu messende - Gesamthöhenbeschränkung ist gesetzlich nicht vorgesehen, und zwar unabhängig davon, ob das Bau- und das Nachbargrundstück sich in ebener oder aber in Hanglage befinden (Amt der o.ö. Landesregierung vom 12.11.2002, BauR-154.833/31)."



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  •  Karl10
  •   Silber-Award
8.6.2011  (#5)
...schon da mal geschaut?? - § 2, Zif. 40a OÖ Bautechnikgesetz:
40a.
Traufe:
a)bei geneigten Dächern: die untere Kante (Tropfkante) des Daches (gemessen bei maximal 1 m Dachvorsprung);
b)bei Flachdächern: die Schnittkante der Dachoberfläche mit der Außenwandfläche bzw. die Oberkante der begrenzenden Brüstungsmauer (Attika);

und dann noch die Zif. 31 im § 2:
31. Nebengebäude:
ein Gebäude mit höchstens einem Geschoß über dem Erdboden und einer Traufenhöhe bis zu 3 m über dem Erdgeschoßfußboden....

Damit sollten alle Fragen klar sein!

@johro (und speziell für NÖ):
wo +/-0,00 für ein Bauprojekt festgelegt wird, hat noch nichts mit dem unteren Bemessungspunkt für die Berechnung der Gebäudehöhe zu tun. Vorsicht mit solchen Vermutungen!


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  •  hiddenmaxx
8.6.2011  (#6)
garagenboden - hatten gerade erst einen solchen fall.

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