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@ - hallo.
tja die eingeschriebenen briefe sind ja nicht schlecht aber du hättest eine frist sehtzen müssen und danch die firma gleich klagen müssen. mündliche verträge müssen natürlich auch eingehalten werden doch vor gericht wird das schwer werden denn da steht aussage gegen aussage da würde ich mir lieber nicht all zu viel erwarten. die schriftlichen sachen sind da schon besser. am besten keine zeit verlieren und zum anwalt deines vertrauens. lg |
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Troubles - Danke für Dein Feedback.
Anwalt meines Vertrauens ist gut. Vermutlich gibt es auch hier Laien und Spezialisten. Hat zufällig jemand einen guten Anwalt zur Hand, der mit solchen Fällen bereits vertraut ist? LG |
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Kommt mir bekannt vor - Würde mich sehr interessieren, mit wem Du gebaut hast - Deine Geschichte kommt mir sehr bekannt vor. Wir hatten (oder haben noch immer) ganz ähnliche Probleme. Könntest mich auch unter jana.walls@hotmail.com kontaktieren. Hab auch eine sehr interessante Geschichte mit Fertighaushersteller zu erzählen. |
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solche probleme hatte ich nicht... und natürlich sind mündliche vereinbarungen eher sinnlos, da nicht beweisbar. teilweise sind sie schon - zulässigerweise - in den agb ausgeschlossen. "das machen wir mit" heißt nicht, dass das auch gratis gemacht wird. mängel - und erst recht offensichtliche - müssen immer so gut wie möglich dokumentiert (foto) und zeitnah schriftlich gerügt werden. motzen und trotzdem zahlen ist so ziemlich das größte no-go. die frage ist: ist euch das werk übergeben worden und habt ihr es abgenommen? wenn ja - habt ihr ein übergabeprotokoll unterfertigt? dann könnt könnt ihr euch nur auf den rechtsweg einlassen und verbesserung bzw. preisminderung fordern - da gelten die gewährleistungsregeln.ich würde evtl. vor der ersten anwaltlichen beratung auch zusätzlich den fall mal an die innung und den vki herantragen. |
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@sister - 1. üblicherweise wird in jedem vertrag festgehalten, dass etwaige mündliche absprachen ungültig sind wenn sie nicht schriftlich festgehalten werden - steht das bei euch auch im vertrag?
2. bist du sicher, dass eure rechtschutzversicherung dafür aufkommt. eine "normale" rechtschutzversicherung deckt streitigkeiten beim häuslbauen nicht. 3. "motzen und trotzdem zahlen" (wie es creator ausdrückt) ist leider oft die einzige möglichkeit da im vertag häufig steht, dass zahlungen - auch bei vorhandensein von mängeln - nicht zurückgehalten werden dürfen. hält man die zahlung trotzdem zurück kommt (zu "recht") sofort das anwaltsschreiben... lg nymano. |
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Hallo nymano, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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mündliche Absprachen - @nymano
... mündliche Absprachen sind ungültig, sofern nicht schriftlich festgehalten.... Das zählt leider nicht wirklich. Mein Vater hat sein Haus vor vielen Jahren vermietet, weil er im Ausland lebt. Der Mietvertrag hatte diese Standardklausel drinnen. Die Mieter - eine Juristin und ein Polizeibeamter - haben das Haus total umgebaut (Heizsystem geändert, Obergeschoss ausgebaut, Zubauten,...) So, dass es den Bauvorschriften nicht mehr entsprach und eine Benützungsbewilligung nicht mehr erteilt werden konnte. Mein Vater hatte gar keine Kenntnis von den Umbauten. Schriftlich wurde nie etwas vereinbart. Das Gericht hat diesen Vertragspunkt nicht anerkannt - hatten doch die Miter BEIDE behauptet, dass eine mündliche Vereinbarung getroffen wurde. Das Gericht hat den Mietern geglaubt. lg, inkale |
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@inkale: sorry, aber da werden äpfel mit - birnen (oder eben ein werkvertrag mit einer - strittigen- mietvertragsklausel) verglichen. ohne den konkreten fall zu kennen: wenn sich ein vermieter ewig nicht um sein objekt kümmert - obwohl er auch sorgfaltspflichten hat - sodass ihm die mieter das haus komplett umbauen, schaut die sache etwas anders aus als bei einem werkvertrag eines konsumenten an einen unternehmer. einerseits greift für die mieter der mieterschutz ein und andererseits sind die kunden konsumenten, zu deren schutz (beweiskraft) die schriftlichkeit aller vereinbarungen verlangt wird. natürlich kann bei letzerem schriftlichkeit verlangt werden und die form der verbindlichen willenserklärungen muss für beide parteien gleich sein, d.h. der unternehmer kann beim konsumenten die gültigkeit von willenserklärungen nicht strenger fassen, als von ihm selbst gefordert ist (z.b. nur einschreiben mit fristen). |
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neuer Status per 25.2. - Die RS (Rechtschutzvers.) deckt Streitigkeit betreffend des Baurechts genauso viel wie bei einer Scheidung - nämlich garnicht. Was aber nicht heißt, das man nicht den Beratungsrechtschutz in Anspruch nehmen kann :o)
Motzen aber trotzdem zahlen - so siehts nur bedingt aus. Im Vertrag steht der Punkt der Übernahme genau beschrieben und gemäß diesem Punkt, haben wir keine Übernahme vorgenommen und auch div. Fristen für Einschreiben ect. eingehalten. Im Forum - dieMucha - gibt es 2 ähnliche Fälle mit dem selben Hersteller. Wir scheinen daher kein Ausnahmefall zu sein. Darf man hier den Firmennamen nennen ohne das man gesperrt wird? Ich glaub´ ich schau mir nochmal die Regeln etwas genauer an. |
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Rechtsanwalt - Kann aus eigener Erfahrung die Empfehlung geben, solche Streitigkeiten gleich dem Konsumentenschutz zu übergeben.
Für die Wahl eines Anwaltes ist dann immer noch Zeit. |
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Bitte keine Firmennamen, - konkrete Firmenerfahrungen sind unerwünscht und können zu Abmahnungen führen. Wir denken nicht, dass es zur Lösung der Probleme hilfreich wäre, den Namen der Firma zu posten. Wenn ein Leser wirklich unbedingt wissen will um welche Firma es geht, dann gibt es ja auch andere Möglichkeiten (zB. Email oder persönliche Nachricht-Funktion).
Wir ersuchen um Verständnis. |
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@admin - danke für die Info.
Ich fände es jedoch schon gut wenn man solche Unternehmen namentlich nennt. Wir zB haben nach dem Namen des Herstellers gesucht und bis gestern - keinen Eintrag gefunden. Wie sich jedoch herausgestellt hat sind wir nicht die einzigen, die dem Unternehmen keine positive Bewertung zukommen lassen. Schließlich ist ja nicht die ganze Branche schlecht. Es ist ja nur ein Unternehmen von vielen betroffen. Aber gut. Ich weiß das es verlorene Zeit ist, über die Sinnhaftigkeit von Regeln zu diskuttieren :o) |
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Trotzdem ein paar Zeilen - Dieses Forum ist für 99% der User auch ohne Nennung von negativen Firmenerfahrungen hilfreich. Wir übrigens bekommen immer wieder Post von Anwälten. Unsere finanziellen Möglichkeiten reichen aber nicht für Anwaltshonorare oder Prozesse aus, und schon gar nicht für Schadenersatzansprüche von Unternehmen. Wir empfehlen für konkrete Negativberichte andere Foren, wo solche Einträge erlaubt sind oder sogar erwünscht sind, wie zB. diemucha.at) oder auch den Verein für Konsumenteninformation (vki). Wir betrachten uns auch keinesfalls als Plattform für Anprangerungen. Im Gegenteil - schließlich würden solche Postings diese Plattform gefährden und damit dem Großteil der Benutzer mehr schaden als nutzen.
Wir ersuchen um Verständnis. |
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Würde gerne mehr erfahren - Mundpropaganda ist das einzige Mittel in die Karten der Unternehmen zu blicken und sich vor schwarzen Schafen zu schützen. Wieviele Häuslbauer müssen noch draufzahlen? Solange solche Unternehmen nichts zu befürchten haben werden sie an ihrer Vorgehensweise nichts ändern. Auserdem können Erfahrungen, egal welcher Art für alle nur hilfreich sein. Seine eigene Sichtweise der Dinge muss sich eh' jeder selber machen. Natürlich möchte ich dem Forum nicht schaden und schon gar nicht gefährden. Deswegen bitte ich um Zusendung an hedwig.kalt@aon.at |
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@ vicky - mail ist unterwegs. |