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Danke Karl!
Klingt zwar kompliziert, ist aber im Endeffekt eigentlich logisch! Damit versteh ich jetzt auch warum wir nie Bescheide bekommen. Hat also alles seine Richtigkeit. Eine letzte Frage sei mir erlaubt: In deinem letzten beschriebenen Fall (ich krieg keine Ladung, und auch keinen Bescheid, und weiss eigentlich von gar nix): Nehmen wir an ich bin zwar Nachbar weil mir das Nachbargrundstück gehört, wohne aber nicht dort, und bin auch nicht regelmäßig vor Ort. Ich kriege den Baubeginn nicht mit, und versäume natürlich die vier Wochen. Fall ich dann um meine Rechte um? (einen ähnlichen aber anders gelagerten Fall gabs in meinem Verwandtenkreis: hier wurde stillschweigend Bauland in Grünland "rückgewidmet" (weil sie die Fläche für Hochwasserschutz gebraucht haben), dieses nur auf der Anschlagtafel kundgemacht, die Eigentümer nicht informiert. Die haben dann im Endeffekt "Pech gehabt".) |
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daumen hoch für karl!!!!!!!!! |
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Regelmäßig zur Anschlagtafel deiner Gemeinde zu gehen, ist ebenfalls so eine nicht näher definierte "Bürgerpflicht". Was hätten die Informationen/Kundmachungen auf der Tafel für einen Sinn, wenn sie keiner liest??? Das kann aber nicht in NÖ gewesen sein. In NÖ müssen die Grundeigentümer bei Umwidmungen direkt verständigt werden; da genügt nicht bloß der Anschlag an der Gemeindetafel. PS: nochmal der Hinweis, dass z..B. die 4-Wochenregelung zwischen den einzelnen Bundesländern differiert! |
Ja! Als Grundeigentümer hast du nicht nur Rechte, sondern auch gewisse Pflichten. Dazu gehört, in regelmäßigen Abständen mal nachzuschauen (oder jemand anderen für dich nachschauen zu lassen), ob da irgendwas passiert ist. Steht zwar nirgendwo definitiv und ist auch nicht konkret definiert, wann und wie oft genau, aber der Gesetzgeber geht davon aus (ähnlich siehe auch unten)
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Danke nochmal ! |
War in der Steiermark, ist aber schon gute 10 Jahre her.
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Also folgendes von meiner Seite:
Heute sind alle Unklarheiten beseitigt worden. Ich wollte die Möglichkeit haben gegen den Bescheid zu berufen da mir kein Geologisches Gutachten vorgelegt werden konnte welches im Bescheid festgehalten wurde.Nachdem das sehrwohl ein Grund war für eine Berufung hat mir der Bauträger dieses geologische Gutachten nachgebracht. Aufgrund einer Hanglage ist es mein recht gewesen hier akiv zu werden. Ich kann nur sagen, bin froh das ich jetzt klarheit habe. Danke an alle Antworten. |
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???
Und was bringt dir das Gutachten deines Nachbars? |
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vlt. hangrutschgefahr oder ähnliches...
by the way tolle erklärung von karl :) |
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Das Gutachten kommt nicht vom Nachbaren sondern von der Baufirma die im Namen des Nachbarens baut.Dieses Gutachten ist gesetzlich verpflichtend wenn Ausgrabungsarbeiten getätigt werden.Das sollte dafür sein das wenn ein Teil abrutschen würde ich als Nachbar geschützt wäre.... |