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Überprüfung Heizkessel per Gesetz

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  •  poidl23
  •   Silber-Award
15.2. - 18.2.2013
4 Antworten 4
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Hallo,
Habe vor einigen Tagen einen Brief meines Installateurs bekommen, indem er darauf hinweist dass mein Heizkessel lt. NÖ-Luftreinhaltegesetz überprüft werden soll.
Ist ein Pelletskessel, 15kW, Bj 2010 und wurde offiziell vom Installateur in Betrieb genommen, habe aber keinen Wartungsvertrag abgeschlossen.

Ist die jetztige Überprüfung nun notwendig (weil angeblich Gesetz) oder nur ne Geldmasche?

Wer weis was?

Lg,

  •  gg7
18.2.2013  (#1)
Überprüfung - Meinen Holzvergaserkessel muß ich auch regelmäßig überprüfen lassen

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  •  chris5020
18.2.2013  (#2)
Abgasmessung - Ich hab zwar GAS, aber auch hier muss 1x im Jahr eine Abgasmessung gemacht werden, macht normal der Rauchfangkehrer mit.
Weil ich aber einen Wartungsvertrag habe passiert das gleich bei der Wartung.
Früher musste ich auch ein "Anlagenbuch" führen, heute wird das direkt online erfasst

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
18.2.2013  (#3)
NÖ Bautechnikverordnung
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2012040/LRNI_2012040.pdf
30. Abschnitt Überprüfung von Feuerstätten
§ 188 Überprüfungsperiode

(1) Betreiber von Feuerstätten von Zentralheizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 11 kW bis 50 kW (sonstige Feuerstätten ab 20 bis 50 kW) haben diese in jedem zweiten Kalenderjahr überprüfen zu lassen.
(2) Betreiber von Feuerstätten mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW haben diese in jedem Kalenderjahr überprüfen zu lassen.
(3) Die erste Überprüfung der Feuerstätte ist im Rahmen
der erstmaligen Inbetriebnahme durchzuführen.

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  •  chrisidc
  •   Silber-Award
18.2.2013  (#4)
Also ich denke auch, dass dies vom Rauchfangkehrer gemacht wird.


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