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In welcher Funktion bzw. als welche Behörde und nach welchem Gesetz ist denn da die Gemeinde überhaupt zuständig??? |
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Kann ich dir nicht beantworten. Es muss sich jemand direkt bei der Gemeinde beschwert haben (Verdächtiger bei solchen Fällen ist Ortsbekannt). Als einziger Berührungspunkt ist mir nur das zuständige Bauamt eingefallen und dabei bekam ich die Auskunft, dass ich als Privater gar nichts auf öffentlichen Grund filmen darf. Ist die Gemeinde gar nicht Zuständig? An Wen könnte die Gemeinde die Info weiterleiten, dass es 'offiziell' wird? Den Brief verstehe ich eher als wohlgemeinten Rat. Er hatte nicht die Form oder den Nachdruck eines Bescheids. |
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In die Zuständigkeit der Baubehörde fällt das sicher nicht. Vielleicht hilft das ein wenig weiter: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/datenschutz/Videoueberwachung-durch-Private.html Es gibt eine "Datenschutzbehörde" - sitzt irgendwo in Wien. Gesetzliche Grundlagen sind eher komplex. Hier mal eine davon, die für deinen Fall vielleicht zutreffen könnte: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20010375 |
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Hier ist das gut beschrieben. https://www.dsb.gv.at/download-links/fragen-und-antworten.html#Videoueberwachung_durch_Private_einschlieszlich_der_Privatwirtschaftsverwaltung_der_oeffentlichen_Hand_ Deine Installation ist demnach aus mehreren Gründen klar nicht gedeckt. |
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Links und rechts in der Leibung einen Spiegel anbringen reicht auch. Du darfst nicht mal mit einer Kamera Atrappe auf den Nachbar Grund oder Eingang schauen also ich persönlich verstehe deinen Nachbar dass er nicht gefilmt werden will. Streamen darfst deshalb ist ja auch die torsprech cam erlaubt aber so montieren dass du keinen dritten filmst / siehst. Dass ist mein Wissenstand und ich würde mit Spiegel arbeiten gibt hier gute konkave Lg |
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Wenn ich eine passende Frage einwerfen darf: Meine Gegensprechanlage/Türglocke verfügt auch über eine Kamera. Diese macht von jedem der bei mir läutet automatisch ein Foto. Find ich saupraktisch, wenn man nicht zuhause war den ganzen Tag und dann nachvollziehen will wer aller da war. Meistens wars aber eh nur der Postler 🙄. Wie siehts da aus? Darf ich Leute fotografieren die auf meinem Grundstück stehen und mein Haus angreifen?😬 Btw, du wirst einen konvexen Spiegel meinen: |
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@AndiBru Spiegel gefallen uns nicht. Mit einer Kamera in der Bucht fühle ich mich auch wohler, da schon einmal der Codetaster gelöst worden ist. Auch sehe ich fehlgeschlagene Öffnungsversuche meist zwischen 07-09Uhr, dann wenn Kinder vorbeigehen. Zusätzlich ist das Garagentor mit dem Codetaster, sowie den Funkfernbedienungen der schwächste Zugriffspunkt vom EFH. Die direkte Nachbarin habe ich gefragt (ein Teil ihres Gehsteiges wird auch mitgefilmt) und ihr war es egal. Nachbar ist im erweiterten Sinne jeder im Umkreis. @rabaum @Karl10 Danke für die Links. Ich interpretiere speziell die Sätze: • Schutz des Lebens von Personen • Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit von Personen • Schutz des Eigentums (beispielsweise des Eigenheimes) auf meine Situation zutreffend. Für die Auswertung\ Speicherung interpretiere ich die Anwendung die Videoüberwachung erfolgt zeitlich und örtlich nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß. Ein Einbeziehen öffentlicher Verkehrsflächen (beispielsweise Gehsteig oder Straße) ist nur dann zulässig, wenn der Schutzzweck der Videoüberwachung sonst nicht erfüllt werden könnte (zum Beispiel Überwachung einer an einen Gehsteig grenzenden Fassade zum Schutz vor Sachbeschädigung im Ausmaß von maximal 50 Zentimeter). Nachbargrundstücke dürfen jedenfalls nicht gefilmt werden Eine Kamera filmt einen Teil des Nachbargrundstücks mit. Auch sind Autos und EIngangstüren der anderen Straßenseite sichtbar. Dies ist wahrscheinlich auch nicht zulässig. die Videoüberwachung ist geeignet gekennzeichnet (durch Schilder, Aufkleber und dergleichen) Fehlt noch. Ich wollte nicht unnötig Aufmerksamkeit auf mich ziehen. Auch moralisch nicht ganz richtig. die Aufnahmen werden in regelmäßigen Abständen überschrieben/gelöscht. Eine Speicherdauer von bis zu 72 Stunden wird von der Datenschutzbehörde jedenfalls als zulässig erachtet Dies unterliegt meiner persönlichen Verantwortung. Habe ich soweit alles richtig verstanden? Kann ich direkt bei der "DSB" eine Ausnahmeprüfung beantragen? Ich hätte eine kurze Projektbeschreibung angehängt: • Anwendungsziel • Fotos vom Gefahrenbereich • Flussdiagram von Codetaster, Kameras, Speichermedium • Loggingprotokolle der letzten Wochen, dass zuverlässig gelöscht wird |
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Auf der Website vom Link oben steht: Die Beurteilung, ob eine Videoüberwachung als zulässig angesehen werden kann, obliegt dem Verantwortlichen. Diese Prüfung muss vor der Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Gleiches gilt für die Frage, ob in einem konkreten Fall eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist oder nicht. Die Datenschutzbehörde nimmt jedenfalls keine diesbezüglichen Vorabbeurteilungen vor |
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Tipp: Einem Bekannten wurde in ähnlicher Situation die Überwachung genehmigt, weil schon mehrfach die Fassade beschädigt/verschmutzt wurde. |
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@altenberg durch wen genehmigt? |
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Wie Karl oben schon geschrieben hat, ist dafür die Datenschutzbehörde (DSB) zuständig. Im Prinzip findest du alle Infos auf der von Karl und rabaum verlinkten Seite. Persönliche Einschätzung: die ständige Überwachung des kompletten Gehsteigs, bzw. der Straße kriegst unmöglich durch. Da werden einfach zu viele Unbeteiligte überwacht, was in keiner Relation zum Nutzen steht. Was die Gemeinde da von zertifizierter Sicherheitsfirma sagt, geht wohl in Richtung, dass eine Sicherheitsfirma die Kameras erst nach sorgfälter Prüfung (DSFA) und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben installieren würde. Aber per se darf eine Sicherheitsfirma auch nicht mehr als du. |
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Wie von den anderen erwähnt, durch die DSB. |
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Es hat schon Gerichtsurteile gegeben, wonach unechte Dummy-Kamers nicht mal auf öffentlichen/fremden Grund ausgerichtet werden dürfen, weil diese schon ein ungutes Beobachtungsgefühl für Nicht-Wissende erfüllen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wäre ich Dein Nachbar, hätte ich Dich auch anonym angezeigt. Für mich ist sowas ein No-Go, auch wenn man technisch den Sichtbereich einschränken kann und Fremdflächen schwärzen kann, so hat kein Nachbar die Chance das zu kontrollieren, ob es wirklich gemacht wird. Daher die Regelung mit zertifizierten Firmen, was sich nur ein Gewerbebetrieb in Ausnahmen leistet. |
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Eigentlich hast eh Glück gehabt, dass dich die Gemeinde informiert hat. Wenn der Anzeiger gleich zur DSB gegangen wäre, hättest schon eine Strafe bekommen. |
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@hartbau Meine Einschätzung: Alle deine nachgelagerten Argumente sind hinfällig, weil für deinen eigentlichen Zweck "Sichere Ausfahrt aus der Garage" das gelindeste Mittel "Spiegel" denselben Zweck erfüllt. Jetzt kannst du da rundherum irgendwelche Gschichtln konstruieren, das macht es aber nicht besser oder zulässiger. |
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Zum Glück gibt es diese Regelung nicht. |
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Doch die gibt es, diese dürfen aber nur ganz wenige in Anspruch nehmen, zB Betreiber von öffentlichen Verkehrsmitteln, Betreiber wichtiger Infrastruktur wie Stadtwerke oder EVU's. |
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Also dann weißt du mehr wie ich. Wenn du da Links zu den Ausnahmen hast, gerne per PM. Denn an der Diskussion hier geht das wohl vorbei, außer es stellt sich heraus, dass hartbau hier von einer Busgarage für Öffis spricht |
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Gott sei Dank ist es bei uns in der Siedlung kein Thema, da jeder genug Kameras überall hat...unsere Siedlung ist für Einbrecher eher Fort Nox 😅😅 und alle sind was das Thema angeht Gott sei Dank sehr entspannt |
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Endlich wieder im Land Ich habe einen Rückruf von einem Mitarbeiter der DSB (noch 12.2022) erhalten. Nach Erklärung des Sachverhalts war die erste Reaktion: Geht nicht, darf man nicht. Ich wollte daraufhin wissen, wie ein offiizieller Weg zu einer Ausnahmeregelung ausieht: Ein von mir angestossener Antrag führt wahrscheinlich zu keiner Prüfung bzw. einer positiven Entscheidung (nicht Bescheid), dass ich die Kameras betreiben darf. Üblicherweise geht einer Prüfung erst eine Beschwerde bei der DSB vor, erst DANN muss ich eine Stellungnahme (mit allen Infos) bereitstellen und erst DANN wird entschieden. Somit mu Ich glaube aber auch nicht, dass das nötige technische Verständnis beim DSB sitzt. Es wurde mir auch nicht geglaubt, dass man das Video von einer Türsprechanlage aufzeichnen kann bzw. habe ich gefragt ob man eine Sprechanlagen mit automatischer Bewegungserkennung überhaupt betreiben darf? -> A: "die Kamera löst ja nur aus wenn wer kommt..." Nach einem negativen Beschluss (?) müssten die Kameras entfernt werden. Nachtrag 03.2023: Keine weiteren Beschwerde oder Anzeige. Die DSB hat sich bis heute auch nicht mit einem offizielen Mail gemeldet wie ich als Privater offiziel einen Antrag stellen kann um eine Anlage vor Installation genehmigt zu bekommen. Ich glaube auch, dass sich die Behörde bei 'kleinen' Störungen nicht die Arbeit antun will die Fälle genau zu prüfen. |
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Solange die nur das eigene Grundstück filmen, ist es ok. Alles andere ist nicht erlaubt. Bis jetzt. Erlaubt ist es aber trotzdem nicht. Das kann sehr teuer werden, bis zu 50000 € (siehe hier: https://kurier.at/einfache-sprache/wann-ist-video-ueberwachung-erlaubt/294.006.374) |
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