Hat jemand Erfahrungen mit dem Umbau von alten Häusern die nicht den gültigen Bebauungsbestimmungen entsprechen?
Wir möchten ein altes Haus in Wien 23 umbauen. Das Haus ist wahrscheinlich in der Zwischenkriegszeit oder etwas später errichtet worden. Eine Seite ist direkt an die Grundgrenze gebaut. Dabei handelt es sich um eine Art Anbau die das Bad und eine Werkstatt enthält...also sowohl von innerhalb des Hauses als auch von aussen begehbar. Breite dieses Anbaus ist ca. 2.5m. Höhe ca. 3m. Daran schließt gleich das Haus an, welches somit auch noch innerhalb des 3m Abstandes zum Nachbarn erbaut wurde. Hinzu kommt, das sich der Grund in der zweiten Reihe befindet.
Wie sehen unsere Chancen aus, diesen "Anbau" erhalten und vielleicht sogar erhöhen zu dürfen? Wie hoch dürfte das anschließende Haus werden, wenn Teile der bestehenden Mauern erhalten bleiben (7,5m ist allgemein in der Siedlung erlaubt)?
Viel GlückHab selber sowas leider mal dort erlebt. Wahrscheinlich wird das Bestandsobjekt in der Flächenwidmung eingezeichnet sein (wenn nicht, Pech - dann wäre eine nachträgliche Ausnahme-Genehmigung - glaube lt. §21 A oder B - möglich, wenn´s älter als 30 Jahre ist). Wills Du um/zubauen, gelten sofort aktuelle Bestimmungen + innerhalb der 3m Zustimmung der Nachbarn für alles = volle Bauverhandlung. Beispiel: ich fürchte, der Zubau war nur Werkstatt, das Bad kam weit später rein. d.h. Bad tschüs, aber Zubau kann bleiben. Ich würde das sehr vorsichtig angehen...z.b. zuerst nachforschen, ob der Zubau auch wirklich über 30 Jahre alt ist und bei der MA 37 nur (!) bei der allgemeinen Journal-Auskunft (nicht bei Gebietsvertretern) das Thema besprechen.
@sethi - also ich würde das jetzt nicht so negativ sehen.
einmal zur MA37 gehen, nachweisen er ist hausbesitzer und in den planakt einsicht nehmen. da ist dann bestandsplan und Baugenehmigung drin oder auch nicht, die 30 jahre haben keine bedeutung.
wenn nicht ist eh ein problem zu lösen. steht das gebäude auf einer bebaubaren fläche ist eine nachträgliche genehmigung meist leicht lösbar.
wenn das bauwerk auf einer gärtnerisch zu gestaltenden fläche steht dann ist der weg zur MA21 eh nicht zu vermeiden.
Planakt - ist auch eine gute Idee. Nachträgliche Ausnahme-Genehmigung wg. 30 Jahren (A- oder B? geht ohne (!) Zustimmung der Nachbarn (daher erwähnte ich es). Ich habe ihn eh geschont. In der 2.Reihe hat man oft nur 4,5 m Bauhöhe.
1
Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.