Hallo,
meine Freundin und ich hätten vor in zwei Jahren (Sommer 2021) ein EFH hinter das Haus meiner Eltern zu bauen. Folgende Ausgangslage:
* Zentral in einem Ort gelegen (OÖ) (Umwidmung daher wahrscheinlich leichter möglich?)
* Zwei Parzellen siehe Foto (blau eingekreist)
* Auf den noch nicht umgewidmeten Grund wollen wir bauen
* Haus + 2 Parzellen noch nicht überschrieben, aber laut Eltern kein Problem (solange sie noch ein Wohnrecht behalten natürlich)
* Erste Planüberlegungen ergeben, dass wir vermutlich in die obere Parzelle reinbauen müssen (zumindest die Garage).
Dabei stellen sich mir jetzt einige Fragen:
* Muss ich beide Parzellen überschrieben bekommen wenn das Bauvorhaben Parzellengrenzen überschreitet? Falls nicht müssten sie mir nur den unteren Grund überschreiben und es fallen dadurch vermutlich geringere Grunderwerbssteuer-Abgaben an (wobei die Frage ist ob diese überhaupt noch ins Gewicht fallen, wenn man in ein paar Jahren dann sowieso das Haus + Grund erbt).
* Müssen die Parzellen zusammengelegt werden wenn ich so ein Bauvorhaben habe?
* Kann man im Zuge der Umwidmung auch gleich Überschreiben lassen um irgendwie die Notar- und andere Gebühren gering zu halten?
* Ist es besser vorher überschreiben zu lassen und dann erst umzuwidmen (da man vorher vielleicht weniger Grunderwerbssteuer zahlt, weil es ich noch nicht um Bauland handelt)?
lg aus dem oberen Mühlviertel
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