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meines wissens nach 50 qm... - hallo, wir hatten so was bei unserer bauverhandlung. wir haben auch "nebengebäude" direkt an der grundgrenze, das mit den unter 15 m lang und max 3 m hoch stimmt. meines wissen nach nicht größer als 50 qm.. wir haben nämlich sogar den geräteraum kleiner machen müssen und sind dann auf 47,3 qm gekommen (carport und geräteraum) das habens bewilligt aber, das beste wäre du rufst einfach am gemeindeamt an und fragst das die dort zuständige bauabteilung dann bist 100 % auf der sicheren seite! LG |
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unsere Gemeinde - ist da etwas problematisch. Man bekommt ständig andere Auskunft und letztlich läufts drauf hinaus, dass sie wenig Arbeit wollen und man nur die Auskunft bekommt, was mit reiner Bauanzeige möglich ist. Alles was Baubewilligung/Bauverhandlung bräuchte wird als "darf man nicht" abgetan, wenn es sich um ein Nebenbauwerk handelt.
Ich möchte nun meine Rechte genau kennen und dann der Gemeinde den fertigen Antrag vorlegen. Liegt ihr mit euren 47,3m2 in oder außerhalb der Baufluchtlinie? |
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Ein paar Anregungen:
Gibt´s einen Bebauungsplan der Nebengebäude beinhaltet? § 42 Oö. BauTG sieht als bebaute Fläche für Nebengebäude max. 10 % der Gesamtfläche vor. |
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Bebauungsplan: da bekomm ich keine gscheite AUskunft. Nur "15m2 Gartenhaus ist ok" ... aber keine definitive Info ob es mit Baugenehmigung auch größer ginge.
10% Gesamtfläche ist kein Problem. Demnach dürften wir 70m2 verbauen. |
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Also, ob es einen Bebauungsplan gibt oder nicht muss ja beantwortet werden. Wenn ja, kannst du ihn dir auch ansehen.
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ja sag amal wo baust denn du *gg*... hast ja fast die gleichen spatzen auf da gemeinde sitzen wie wir haha........... mir kommt das alles sehr gut bekannt vor, zu uns hats immer geheißen nicht höher als 3 m und nicht länger als 15 m alles andere ginge und passt dann schon... dann hat da planer des so übernommen, und bei der vorprüfung zur einreichung habens uns des raus gestrichen mit der begründung - nana, 55 qm carport inkl. geräteraum dahiner san zu groß! ..... gschickte leid'.. wenn ich auch so arbeiten würd, bräucht ich mir übers hausbauen eh kan kopf mehr machen - glaub dann wär ich nämlich arbeitslos hilft alles nix. |
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lass dich nicht pflanzen!
bis 15m² ist es in OÖ anzeige pflichtig, alles darüber hinaus bewilliugungs pflichtig. dein nebengeäude kann du in einer länge von 15m mit einer max. traufenhöhe von 3m direkt an die grundgrenze stellen. laut profil bist du 20km von mir weg! wo hast den gebaut? gerne auch per pn! |
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Mit Einreichplan und Unterschriften der Nachbarn kannst du auch Nebengebäude über 15 m² im Anzeigeverfahren beantragen.
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danke für eure Kommentare - Ich bin mittlerweile wieder mal mit der Gemeinde in Kontakt. Da macht sich nun einer bald zwei Wochen drüber Gedanken, ob wir nun über 15m2 dürfen oder nicht.
Es ist echt zum ... Wir sind ja wohl nicht die ersten, die größer bauen wollen. Vielleicht sollen wirs als Garage deklarieren? Das scheint dann eher im Größe XXXXL durchzugehen, wenn ich mir die Siedlung so ansehen. Bebauungsplan hab ich nun schon, aber da steht irgendwie nix von Nebengebäuden drauf. Nur die Vorschriften für die Hauptgebäude. |
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Die 50 qm gelten nur für widmungsneutrale Bauten gem. § 27 BauO 1994. Ein Gartenhaus ist davon mM nicht betroffen. Da im Bebauungsplan nichts vorgeschrieben ist, gilt das Gesetz.
§ 42 BauTG erlaubt höchstens 100 qm (auch 10% der Grundstücksgröße, also 70 qm dürften dir ja für ein Gartenhaus mit Terrasse reichen). Warum deine Gemeinde da Wochen zur Abklärung braucht, ist mir ein Rätsel. |
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so, retour von der Gemeinde - ... aus den 15m2 wurden inzwischen 16,89m2, die angeblich erlaubt sind. Laut einer Baurichtlinie der Gemeinde dürfen nur 2,4% der Grundfläche außerhalb der Bauflucht verbaut werden. Keine Ausnahme möglich? Ist das wirklich das letzte Wort oder kann man da noch irgendwie dagegen an? |
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???? Also was is jetzt? Ein rechtlich verbindlicher Bebauungsplan oder ein bloß interne (Wunsch)richtlinie der Gemeinde ohne rechtliche Verbindlichkeit? ||
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Ich muss mein Posting korrigieren:
"Mit Einreichplan und Unterschriften der Nachbarn kannst du auch Nebengebäude über 15 m² im Anzeigeverfahren beantragen. " Bewilligungsverfahren bleibt, Bauverhandlung entfällt. Ansonsten gilt das, was Karl10 gesagt hat: Eine "Baurichtlinie der Gemeinde" ist keine Rechtsgrundlage für ein Bauverfahren. -> max. bebaubare Fläche im Bauwich müssten 15 m x 3 m = 45 m² sein. |
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