wir haben derzeit das Problem, dass unsere Terrassentür undicht ist. Zwischen den Flügeln am unteren Ende trifft die sehr kalte Außenluft auf die Ecke Parkettboden/Rahmen und kühlt diesen Bereich auf bis zu 8°C ab. Wir haben hier auch schon Kondensat und drohende Schäden am Parkett.
Es handelt sich hier um eine Reihenhausanlage eines Bauträgers. Der Mangel wurde bereits zwei mal mit der Begründung, dass die Terrassentür von den Bewohnern zu warten und justieren sei, abgelehnt. Der Bauträger hat ziemlich genau vor einem Jahr veranlasst die Fenster und Türen zu justieren, was dann auch im Februar 2011 geschah. Leider ohne positiven Erfolg für die Dichtheit. Anzumerken ist, dass die Dichtungen bereits alle auf maximale Zugkraft eingestellt sind, die Justierung ist ohne Zweifel kaum zu verbessern. Der Reklamationsleiter des Bauträgers war vor Ort zur Begutachtung, hat Oberflächentemperaturen und Luftfeuchtigkeit gemessen aber jedoch keine Lösung und konnte sich das Problem nicht erklären. Die Ergebnisse bestätigten meine laienhaften Messungen mit Baumarktgeräten (Unterschreitung des Taupunktes durch zu niedrige Oberflächentemperaturen). Ein weiteres E-Mail mit der Androhung etwaige Folgeschäden am Parkett in Rechnung zu stellen wurde mit Argumenten beantwortet, die jeder Vernunft trotzen. Es wurde dann sogar trotz mündlicher Aussage, dass das nun bei diesen Terrassentüren so sei, abgestritten, dass eine konstruktionsbedingte Leckage oder Mangel vorliegt. Das Kondensat war deutlich zu erkennen und wurde vom Reklamationsleiter auch so erkannt. Kurzum: der Bauträger weigert sich den Mangel anzuerkennen und putzt sich mit fehlender Wartung und Justierung ab, was jedoch völlig absurd ist, da der Bauträger vor einem Jahr die Justierung selbst veranlasst hat.
Lohnt es sich hier nun einen gerichtlich beeideten Sachverständigen zurate zu ziehen und das Gutachten der Baufirma per Einschreiben zuzusenden? Habe ich da Aussicht auf Erfolg? Kann man so etwas überhaupt rügen oder muss ich tatsächlich jedes Jahr meine Fenster einstellen um Mängel bezüglich Luftdichtheit geltend zu machen? Es sind auch noch andere Mängel offen und ich möchte auch so das Haus mal unter die Lupe nehmen lassen, da mir der Bauträger seit der Aktion alles andere als koscher erscheint.
- einen Sachverständigen finden (www.bauherrenhilfe.org - frag nach einem gerichtlich zertifizierten Sachverständigen)
- Termin mit Bauträger und Sachverständigen vereinbaren und die "Fachleute" können versuchen die Ursache für deine Beschwerde gemeinsam zu finden (Bauunternehmen reagieren anders wenn sie jemanden gegenüber haben, der ihnen klipp und klar widersprechen kann, wenn sie Blödsinn reden)
- wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast, würde ich mal bei der nachfragen, ob sie die Kosten dafür tragen (wahrscheinlich nicht, die schließen immer Baustreitigkeiten aus)
- wie lange ist die Abnahme des Objekts her? Auf unbewegliche Sachen hast du 3 Jahre Gewährleistung, auf versteckte Mängel 30 Jahre. Für mich hört sich das nach einem versteckten Mangel an.
Die Fenster müssen luftdicht sein. Beim ordnungsgemäßen Einbau nach Stand der Technik (Ö-Norn 5320, Dichtbänder außen und innen) dürfte es zu keinen Zugerscheinungen kommen.
Wenn sich der Bauträger querstellt und den Mangel nicht beheben will, lass dir ein Gutachten erstellen und schick dieses an den Bauträger. Sollte wirklich der Bauträger hier falsch gearbeitet haben, ist es trotzdem von der Höhe des Schadens abhängig, ob du klagen solltest oder nicht, da du nie die Gewissheit haben kannst, dass du gewinnst, auch wenn du 100%-ig im Recht bist.
LG
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Hallo Baumau, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen,
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