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da hab ich mittlerweile was anderes gelernt https://de.solaxpower.com/three-phase-hybrid/ angeblich auch mit 10ms umschaltung - was auch immer das heißt |
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mit dem Fronius Symo Gen24 10 kW kannste keine 12 kW einspeisen, hab' im besten Fall bei meinem auch schon mal 10,3 kW Ausgangsleistung gesehen😉. Damit Du über die Überdimensionierung bei Dir nachdenken kannst, auf meinem Gen24 10kW hängen zur Zeit insg. 40x 415Wp Module. Da ich noch weitere 8x 420er am Module am Dachboden liegen habe, habe ich mir jetzt noch einen günstigen jung-gebrauchten Symo 5.0-3-M besorgt und bei Netz-NÖ um eine Erweiterung auf 15 kW Einspeiseleistung angesucht und diese auch schon mit €60,- bezahlt. Die insg. 48x Module teile ich dann auf die beiden WR WR [Wechselrichter] auf, da gibt's dann an den supersonnigen Tagen auch kein Abschneiden der Leistung mehr. Meine am Gen24 angeschlossene 10kW BYD Batterie wird auch über den 5kW WR WR [Wechselrichter] geladen. |
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@manilla Dein Symo 5.0-3m muss ein Hybrid sein, oder geht auch ein normaler Symo in Kombination mit den Gen24 , das beide die BYD Batterie laden. |
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muß kein Hybrid sein (wie oben Symo 5.0-3-M), braucht auch keine Datanleitung zwischen beiden WR WR [Wechselrichter], im Gen24 kannst Du in den Einstellungen erlauben daß auch von extern (Symo 5), die Batterie geladen wird. Der Gen24 steuert dies über den Fronius Smartmeter am Netz-Einspeisepunkt. Damit Du im SolarWeb die Gesamtleistung beider WR WR [Wechselrichter] beobachten kannst mußt Du natürlich das M-Modell vom Symo verwenden, der auch den Datenlogger mit dem Netwerkanschluß beinhaltet und dadurch eine Internetverbindung ermöglicht.
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nAbend Danke für die Info!!! Danke, geb ich dem PV Fuzzi weiter. ...vermute mal der schaltet innerhalb von 10ms um auf Ersatzstrom? Danke für die Info, werds vll. ähnlich machen. Suchen von hausaus auf 15kWp an bei der Netz NÖ (wenn das ein gewisser PV Jemand ned verschwitzt hätte🙃) und dann kömma ja - sofern ma irgendwann irgendwie irgendwo erweitern, an 2. WR dazumankeln.... Bis dahin wirds wohl ned so tragisch sein, a paar kWh abzuschreiben im Sommer. LG Wolfgang |
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Denke du meinst du suchst 15kva einspeisebegrenzung an - Aufpassen - wenn du bei Inbetriebnahme nur 10kwp mit 10kw wechselrichter hast "erlischt" dein recht auf mehr einspeiseleistung und du musst bei einer wie von dir geschrieben späteren erweiterung der anlage von neuem ansuchen.... |
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Hi Ja, sry, meinte ich. Immer diese Einheitsfeinheiten 😀 Echt jetzt? Ist das sicher so? Lg |
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Bin auch gerade dabei zu erweitern, mit Ansuchen um weitere10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] dazu. Weiß aber no net wieviel wir von er EAG OÖ bekommen und ob überhaupt, (Warteplatz 3000). Zur Zeit eine 9,68 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage mit Gen 24 10 mit 9,5 kVA Einspeisebegrenzung. Ich hätte vor dann den 2. WR passend zur neuen genehmigten Einspeiseleistung zu kaufen, also wenns 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] werden, einen 10er Symo dazu oder sonst kleiner. Module habe ich aber zur Zeit weniger Platz, ca 6 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], aber das wird dann wohl passen dass ich da nix verliere??? Oder muß die Modulleistung auch entsprechen? |
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Hallo kraweuschuasta, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Unterdimensionierung Wechselrichter - wie stark? |
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Ja warum soll das nicht so sein? Dein Recht auf z.B. 15kW Einspeiseleistung gilt bis zur Inbetriebnahme (meistens ein Jahr). Wenn du bei deiner IBN quasi sagst, "och, 10 kW reichen mir", dann sagt der Netzbetreiber "ok, danke! Freut sich ein anderer über die verfallenen 5 kW." ![]() |
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Ja das ist so und ist auch fair so. Das Horten von Netzzusagen wird zurecht eingeschränkt. |
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JA |
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WR WR [Wechselrichter]😬 |
muß die Modulleistung auch passen oder nur der||
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Wechselrichter gibt es in der Regel vor weil dieser der BEGRENZER ist Ein 10kW WR WR [Wechselrichter] kann AC seitig nicht mehr als 10kW, egal ob 10,15,30kWp auf diesem Wechselrichter haengen wuerden |
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andersrum hab ichs eigentlich gmeint ich bekomm eine Einspeiseerweiterung zugesagt mit 10kVA, kauf mir den 10er oder 12er Symo dazu aber belege einstweilen nur mit 6kWp Modulen? verfallen die restlichen 4KW dann? |
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genaugenommen ist's Deinem Netzbetreiber Wurst wieviel Du am Dach an kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]' montiert hast, zumindest mein Netzbetreiber sagte mir das so, da sowieso die kW-Spezifikation des WR WR [Wechselrichter] ausschlaggebend ist, und der will auch keine Photos vom Dach für die Betriebsgenehmigung sehen. Dem Elektriker sagst Du er soll dem Netzbetreiber beim Hochladen der Daten für die Betriebsgenehmigung soviel an kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] angeben wie Du an kW's für's Einspeisen genehmigt bekommen hast. Viell. sind ja Deine Module nordseitig montiert und es ist deshalb weniger Durchgangsleistung auf deren Smartmeter zu sehen sind 😉. Auf "Dauer" könnte es aber sein daß es Deinem Netzbetreiber irgendwann auffällt daß Du die genehmigten kW's "nie" ausnützt, und dann die an Dich genehmigten kW's möglw. reduziert.
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Und wenn der Elektriker das öfter macht riskiert er den Netzzugang, seine Konzession oder sagt Hallo zum Förderbetrug weil die Daten die an den Netzbetreiber gemeldet werden ja auch für die Förderung verwendet wird (Prüfbefund) 🤡 |
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Kommt auf den Netzbetreiber an - wir haben solche und solche Fälle. Weil die halt sagen können es ist zwar ein 10kW Wechselrichter aber nur 6kWp verbaut somit geht eh nie mehr als z.b 6kW udn dann ist das Limit herunten Wir haben aber sehr sehr SEHR viele SE17K verbaut wo im Erstausbau halt nur 10-12kWp verbaut sind, die 17kW Rückleistungsbeschränkung jedoch fixiert ist. Da aber viele NZB maximal 1 Jahr gültig sind kann es immer halt heissen SORRY aber du hast nach 1Jahr und 1 Tag nicht erweitert, darum haben wir deine "Reserve" jemanden anderen gegeben der bereits gebaut hat in vollem Umfang. Weil eines ist Fakt: RESERVEN haben die Netzbetreiber definitiv nimmer so wie vor 2-3 Jahren :o) - Wir haben gestern den ersten NZB bekommen mit 0kW Rückleistungsbeschränkung (in Worten NULL). Die Anlage darf gebaut, eingeschaltet werden (Eigenbedarf - Hallo GHOST-Modus ;o) ) aber die Rückeinspeisung in Höhe des Bezugsrechtes gilt frühestens in einem Jahr wenn der Netzausbau gemacht wurde. WENN er in 1Jahr gemacht wurde.... Auf die Rückfrage mit 4kW gesetzlich kam die Info: DAS KABEL IST VOLL, wenn nicht mehr geht, geht nicht ,mehr ... Gesetz hin oder her |
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Das Gesetz ist e net so toll auf Dauer, wenn die die eine bauen nicht mehr bekommen, weil für die restlichen 10 Leute in der Siedlung 4kw Rückgehalten werden je Hausanschluss. In dem Fall wird auch ein Rechtsanwalt nichts nutzen, das Gesetz sieht ja keine Strafen vor, fürs nicht gewähren 🤔 |
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Hi Hmmmm das heisst mein Plan B ist auch zum *****. Aber von Netzbetreiber Sicht nachvollziehbar. Ajo dann bleibts halt bei den 10kVA und gut ists... LG |
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Also mein 10kw gen24 produziert gerade 10,4kw bei 11,1kwp (okay ist gerundet, trotzdem 10,37 nicht gerundet) ![]() |
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ich denke eher daß der Netzbetreiber die Engpaßleistung in kW und nicht die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] vom Dach der OEMAG mitteilt. Die OEMAG selbst will natürlich Photos vom Dach zum Beweis😉 |
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