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Unterschiedliches Höhenniveau Garten [NÖ]

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  •  STP123
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
25.9.2015 - 26.11.2016
51 Antworten 51
51
Hallo Forum,

wir befinden uns in NÖ. 2 Grundstücke treffen mit den jeweiligen Gärten aufeinander. Ein Grundstücksbesitzer hat den Garten "aufgeschüttet" und somit ein um ca 30 - 50 cm höheres Niveau.

Gibt es für den "Höheren" irgendwelche Auflagen bezüglich einer Stützmauer an der Grundstücksgrenze?
Oder falls das höhere Niveau mit Gefälle aufs Nachbargrundstück ausgeführt wird / gibts diesbezüglich Auflagen?

Danke und schöne Grüße

  •  brink
7.10.2015  (#41)

zitat..
bobthebuilder schrieb: mit "schrägen" Randsteinen


wo sollten die schrägen randsteine sein?

unser grundstück ist eben-verlaufend von strasse zum grundstück, keine randsteine.
der carportbereich wird ein paar jahre ein 'frostkoffer' sein, d.h. nur schotterparkplätzchen

derzeit ist dort baustrasse

2015/20151007818171.JPG

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  •  brink
7.10.2015  (#42)

zitat..
Karl10 schrieb: Du bist gesetzlich verpflichtet pro Wohnung auf deinem Grundstück einen Stellplatz für ein KFZ auf deinem Grundstück vorzusehen.


stimmt, habe ich auch so mitgekriegt.
geplant hatte ich eben 9 m carport plus 3 m für diesen extra platz -> wären 12 m.

ich frage mich, was man bei 3 wohnungen macht -
2m breite autos ohne möglichkeit die tür aufzumachen?
*lol*

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  •  bautech
  •   Gold-Award
7.10.2015  (#43)

zitat..

ich frage mich, was man bei 3 wohnungen macht


Ne Tiefgarage?

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  •  brink
7.10.2015  (#44)
Oder sowas.. -


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  •  bautech
  •   Gold-Award
7.10.2015  (#45)
Oder einfach ne Zufahrt - Zu den dahinterliegenden Parkplätzen... Da kennst sogar nebeneinander rein- und rausfahren, Wahnsinn oder?

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  •  brink
7.10.2015  (#46)
Genau, super praktisch.
Wieso nicht ewig umparken statt einfach fahren.

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  •  bobthebuilder
8.10.2015  (#47)

zitat..
brink schrieb: wo sollten die schrägen randsteine sein?


Habe ich ja gesagt, bei uns. Da ist ein Gehweg...und wenn so einer vorhanden, sieht man anhand der schrägen Randsteine meist den offiziellen Einfahrtsbereich.

Wollte darauf hinaus das ich ebenfalls von max.6m für eben diesen gehört habe.


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  •  brink
8.10.2015  (#48)
bob, machst du die schrägen randsteine oder die gemeinde?
könntest du überall schräge machen (lassen)?

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  •  bobthebuilder
8.10.2015  (#49)

zitat..
brink schrieb: bob, machst du die schrägen randsteine oder die gemeinde?
könntest du überall schräge machen (lassen)?


Nö eben nicht, wie gesagt der Hinweis war das ich max 6m davon haben darf! Kann ich mir nicht aussuchen...ist ja öffentlicher Grund. Die setzt die Gemeinde bzw. asphaltiert eine Schräge, mal schauen. Wir versetzen die bestehende Einfahrt und müssen auch eine Grünfläche verlegen. GsD ist unsere Gemeinde da sehr kulant und übernimmt das alles. Also Einfahrt,Grünfläche und Gehweg.

lg

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  •  brink
8.10.2015  (#50)
ja, ok, da macht die gemeinde ja auch etwas für die 6m :)

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  •  brink
26.11.2016  (#51)
Apropos die bauordnung wurde bez. der "unsinnigen" 6m zu/abfahrt geändert.
Zuvor: "Pro Grundstück ist eine Zu- und Ausfahrt mit einer Breite von höchstens 6 m zulässig."
Neu: "Durch die Anzahl und jeweilige Breite der Ein- und Ausfahrten von Grundstücken im Bauland dürfen die Verkehrsverhältnisse auf den öffentlichen Verkehrsflächen nicht beeinträchtigt werden."

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